Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftigung - Tarifvertrag

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Björn81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftigung - Tarifvertrag

Hi !
Habe eine Frage wg. Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigten .( Geld und Werttransport )

Ich habe meine Arbeit auf 80 % reduziert. Nun hatte ich im November 2 Wochen Urlaub eingereicht, diese auch genommen. Dafür hat mir mein Arbeitgeber 10 Urlaubstage abgezogen obwohl ich dafür nur 8 benötige..( Dienstag frei !!)

Bei meinem Mitarbeitergespräch (wg. 80 %) hat man mir erzählt, dass ich auch 30 Tage Urlaubsanspruch habe wie Vollzeitbeschäftigte ! Was Firmenspezifisch ist, anscheinend wird das mit dem Urlaub in jeder Firma anderst gehandhabt...
Weiss jemand ob ich Recht hab oder der Arbeitgeber ?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

als erstes wäre mal zu klären, ob ein Tarifvertrag für dich gilt,
und dazu wäre wichtig, in welchem Bundesland du arbeitest, was Aufschluß darüber gäbe, ob es vielleicht einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gäbe

und was im Arbeitsvertrag dazu vereinbart ist, falls dem nicht so wäre

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
Björn81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort !
Einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt es, doch leider kann ich den im Netz nicht finden..
Der muss in der Firma ausliegen.
Die Arbeit findet in Baden Württemberg statt.

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Klar bekommst du 10 Tage abgezogen. Denn sonst haettest du mir 30 Tagen Urlaub ja mehr Urlaub als Vollzetangestellte. Die 30 Tage bezoehen sich auf eine volle 5-Tage Woche. Willst du eine Woche frei, musst du 5 Tage Urlaub nehmen.

Oder der Urlaub wird runtergerechnet. 30/5*4 = 24 Tage Jahresurlaub. Dann muesstest du auch nur 4 Tage fuer eine Woche frei verrechnen.

Insgesamt hast du aber, genauso wie vollzeitkollegen, 6 volle Wochen Jahresurlaub.

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#4
 Von 
Björn81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ok. dann ist diese Regelung die Schalkefan genannt hat allgemeinverbindlich für alle Teilzeitbeschäftigten !?!

Im Arbeitsvertrag ist explizit der Dienstag als "freier" Tag vereinbart. Ich bekomme für den freien Tag ja auch kein Lohn.
Warum bekomme ich dann einen Urlaubstag abgezogen.
Vielleicht kann man das einem "Laien" erklären ?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

der allgemeinverbindliche MTV für BW sagt im § 6 Absatz 2 aus .

Die Urlaubsdauer beträgt 30 Tage unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche. Als
Urlaubstag kann nur der Tag angerechnet werden, an dem nicht gearbeitet
wurde.





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(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"ok. dann ist diese Regelung die Schalkefan genannt hat allgemeinverbindlich für alle Teilzeitbeschäftigten !?!"

Das kann man so sagen, da diese Regelung gerecht ist. Oder gibt es irgendeinen Grund, warum Teilzeitbeschäftigte mehr Urlaub als Vollzeitbeschäftigte haben sollten?

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#7
 Von 
Björn81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Eigentlich nicht.
Dann wurden mir einfach die falschen Infos beim Mitarbeitergespräch gegeben.

"Die Urlaubsdauer beträgt 30 Tage unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche. "

Wenn die Frage nach den Urlaubstagen fällt, und man bekommt die Antwort Sie haben 30 Tage Urlaub gehe ich davon aus das ich bei 4 Arbeitstagen die Woche auch nur 4 Urlaubstage für eine Woche einreichen muss...

Danke für die Vielen Antworten, schönes Wochenende

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#8
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn du keinen zusammenhängenden Urlaub beantragst, sondern immer nur 4 Tage (Mittwoch bis Montag), dann könnte es passieren, das du wirklich auf 30 freie Arbeitstage im Jahr kommst(aber nur dann, wenn die Personalabteilung nicht aufpasst!)

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