Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter und möchte meinen Resturlaub in den kommenden Osterferien nehmen. Mein Teamleiter (Call-Center) sagt, in dieser Zeit haben sich schon andere (ohne Kinder) eingetragen. (letzter Abgabetermin für Urlaubswunsch Mitte Februar)
Frage: Habe ich ein Anspruch darauf, als alleinerziehende Mutter bevorzugt diesen Termin in Anspruch nehmen zu dürfen??
Danke für Hilfe im Voraus
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"Gianna Fusaro"
Urlaubsanspruch als alleinerziehende Mutter
6. Januar 2005
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Frage vom 6. Januar 2005 | 14:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch als alleinerziehende Mutter
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#1
Antwort vom 6. Januar 2005 | 16:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
§ 7 BUrlG
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]
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