Ich habe in mienem Geschäft eine geringfügig beschäftigte Arbeitskraft, die in der Woche 2 Tage à 2,5 Stunden arbeitet.
Je nach Bedarf kann dies mal mehr oder weniger sein. Bezahlt wird diese nur nach der Anzahl der tätsächlich gearbeiteten Stunden.
Wie ist hier der Urlaubsanspruch ?
Urlaubsanspruch geringfügig Beschäftigte
14. Januar 2003
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Frage vom 14. Januar 2003 | 12:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch geringfügig Beschäftigte
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2003 | 10:04
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 15x hilfreich)
Wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist, dann hat die geringfügig beschäftigte Arbeitskraft den gesetzlichen Mindestanspruch laut Bundesurlaubsgesetz, nämlich vier Wochen pro Jahr !
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