Vater verändert Unterhalt

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
AlinaNadine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vater verändert Unterhalt

Hallo!

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen und mich ein wenig beruhigen. Ich habe eben mit meinem Vater telefoniert (wohnt in Dubai, Pilot, Unterhalt für mich liegt bei knapp 1300€ ) und dieser hat mir eröffnet, dass er sich informiert hat und dass er nurnoch mir Unterhalt zahlen muss und nicht mehr meiner Mutter. Das wäre ja halb so schlimm, allerdings meinte er, dass mir knapp 760€ zustehen und er davon die Hälfte überweißt und die andere Hälfte meine Mutter zahlen soll. Mal abgesehen davon, dass ich noch die nächsten 4 Monate in Brasilien mein Austauschjahr absolviere und keinen Zugriff auf mein Bankkonto in Deutschland habe, habe ich immer gedacht, dass mir insgesamt 760€ (ich weiß nicht ob das richtig ist) von meinen Eltern zustehen wenn ich ausziehe, ich wohne allerdings noch bei meiner Mutter ! Meine Mutter wird sich bei einem Anwalt informieren, aber ich würde gerne wissen, ob das so rechtens ist? Einfach als Beruhigung.
Vielen Dank im voraus!

-- Editiert von AlinaNadine am 13.03.2018 18:49

-- Editiert von AlinaNadine am 13.03.2018 18:50

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Kann rechtens sein, muss aber nicht. Die erste Frage ist wie immer: existiert ein Titel. Solange der da ist, muss er ihn bedienen. Allerdings nicht durch Überweisung an die Mama, sondern an Dich. Die zweite Frage ist, völlig unabhängig vom Titel, ob er derzeit materiell rechtlich gesehen überhaupt was zahlen muss. Kinder sind gehalten, ihre Ausbildung zügig zu absolvieren. Geschieht dieser Austausch im Rahmen eines Schulprogrammes, oder aber hast Du die Schule schon abgeschlossen? Verlängert dieses Jahr Deine Schulausbildung, wenn Du denn noch in der Schule bist?

Im Augenblick wohnst Du nicht bei Deiner Mutter. Da kann es durchaus sein, dass der Vater im Recht ist. Aber, hier sind zu wenig Infos von Dir da, um zu gucken, was Sache ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Was soll der denn mit Titel oder Ansprüchen. Er kann keinerlei Ansprüche durchsetzen solange der Vater in Dubai sitzt?
Und was für ein "junger Mensch" hat von Brasilien aus keine Zugriff auf ein Bankkonto ?

Die Ansprüche richten sich nach Einkommen, sowie Anspruch. Ein Austauschjahr hört sich jetzt eher nach Freizeit als Ausbilung an - dann gäbe es gar nix

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#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Was soll der denn mit Titel oder Ansprüchen. Er kann keinerlei Ansprüche durchsetzen solange der Vater in Dubai sitzt?
Und was für ein "junger Mensch" hat von Brasilien aus keine Zugriff auf ein Bankkonto ?

Die Ansprüche richten sich nach Einkommen, sowie Anspruch. Ein Austauschjahr hört sich jetzt eher nach Freizeit als Ausbilung an - dann gäbe es gar nix

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn ein Titel existiert, dann kann der jederzeit in Deutschland durchgesetzt werden. Z.B. mit Lohnpfändung. Deshalb ja meine Frage.

wirdwerden

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#5
 Von 
AlinaNadine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich mache einen Schüleraustausch mit der Organisation YFU und war bei Vertragsbeginn 17 und bin erst hier 18 geworden.
Unterhalt gilt anscheinend trotzdem und den hat er auch die letzten Monate bezahlt
( https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kindesunterhalt-im-ausland/09/#austauschjahr )

Und ja ich als junger Mensch habe keinen Zufrigf auf mein Bankkonto in Deutschland Momenten, ich habe allerdings Paypal, was mir in diesem Fall nicht weiterhilft. Meine Mutter kann seit meinem 18. Geburtstag nicht mehr Auf mein Bankkonto zugreifen, auch nicht mit meiner Karte, da meine Bank anscheinend möchte, dass ich persönlich vorbei komme und endlich mein Geschenk zum 18. Geburtstag abhole, Online shoppen geht allerdings. Die Realschule habe ich bereits beendet, bin aber für das kommende Schuljahr auf einer Fachhochschule eingeschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
noch ein laie
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von AlinaNadine):
Ich habe eben mit meinem Vater telefoniert (wohnt in Dubai, Pilot, Unterhalt für mich liegt bei knapp 1300€ ) und dieser hat mir eröffnet, dass er sich informiert hat und dass er nurnoch mir Unterhalt zahlen muss und nicht mehr meiner Mutter.


Die Höhe des bisherigen Unterhalts liegt jenseits der Beträge in der Düsseldorfer Tabelle. Vermutlich konkrete Bedarfsberechnung aufgrund überdurchschnittlich hohem Einkommen des Vaters. Zahlte der Vater den Betrag freiwillig oder wurde er durch Gerichtsentscheidung dazu gezwungen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Wenn ein Titel existiert, dann kann der jederzeit in Deutschland durchgesetzt werden. Z.B. mit Lohnpfändung
Und Sie meinen nicht auch, dass das irgendwie voraussetzen könnte, dass der Vater in Deutschland auch einen Lohnanspruch hat? Dass das so wäre, kann man bei einem in Dubai lebenden Piloten zunächst aus gewichtigen Gründen anzweifeln, oder?

Zitat:
Die Realschule habe ich bereits beendet, bin aber für das kommende Schuljahr auf einer Fachhochschule eingeschrieben.
Dann halte ich die Unterhaltsberechtigung zunächst für fragwürdig. Aber offenbar wird hier ja bald anwaltlicher Rat eingeholt.

Zitat:
Unterhalt gilt anscheinend trotzdem
Die Rechtsanwältin, die Sie da zitieren, beruft sich auf ein Urteil des OLG Köln. Dort ging es um ein minderjähriges Kind, das an einem Schüleraustausch teilgenommen hat. Sie sind aber weder minderjährig, noch nehmen Sie an einem Schüleraustausch im eigentlichen Sinne teil. Außerdem scheitn dort entscheidend gewesen zu sein, dass die Mutter dazu verpflichtet war, in Deutschland eine Wohnung für das Kind bereitzuhalten. Aber hier scheint mir fraglich zu sein, ob Ihre Mutter eine solche Pflicht trifft.

Zitat:
allerdings meinte er, dass mir knapp 760€ zustehen
Und das reicht nicht?

Zitat:
ich wohne allerdings noch bei meiner Mutter
Und ein Kind, das nicht bei/von Mutti versorgt wird, braucht weniger Geld als ein Kind, das bereits ausgezogen ist? Oder soll das bei Mutti bleibende Kind einfach (vom Vater?) dafür belohnt werden, dass es Mutti nicht alleine lässt (nachdem Vati die Mutti doch schon alleine gelassen hat)?

Zitat:
er davon die Hälfte überweißt und die andere Hälfte meine Mutter zahlen soll
Damit weist er völlig zurecht darauf hin, dass der Unterhaltsbedarf eines Kindes von beiden Elternteilen zu decken ist. Warum sollte der Vater auch alles bezahlen, aber die Mutter gar nichts? Wenn Sie darauf verweisen wollen, dass die Mutter sich schon anderswie ("Hotel Mama") kümmert, dann wird der Vater darauf verweisen wollen, dass das auf freiwilligen Absprachen zwischen Ihnen und der Mutter beruht, die seine Zahlungspflicht nicht berühren können. Die Leistungen des "Hotel Mama" (insbesondere Wohnung und Ernährung) sind nämlich bei dem Unterhaltsbedarf schon mit drin. Müssen Sie diese nicht selber zahlen, brauchen Sie auch weniger Geld.

Allerdings kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass auch jeder Elternteil genau 50% zu zahlen hat. Verdient der Vater mehr Geld als die Mutter, dann muss er grundsätzlich auch mehr zahlen. Dazu kann es also darauf ankommen, was genau die Eltern verdienen oder wie es mit sonstigen Kindern aussieht. Aber diese Einzelfragen wird dann demnächst der Anwalt für Sie klären.

Ein anderes Problem dürfte tatsächlich die Durchsetzung eines etwaigen Titels bedeuten, wenn diese Durchsetzung tatsächlich in Dubai erfolgen müsste.

Zitat:
keinen Zugriff auf mein Bankkonto in Deutschland
Wieso soll das für diesen Fall hier relevant sein? Das gilt doch unabhängig von den Zahlungen durch Ihren Vater, oder nicht?

-- Editiert von Zuckerberg am 14.03.2018 01:23

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
habe ich immer gedacht, dass mir insgesamt 760€ (ich weiß nicht ob das richtig ist) von meinen Eltern zustehen wenn ich ausziehe,

Im Prinzip richtig.
In den 760€ ist aber das Kindergeld enthalten. (Wer bekommt eigentlich das Kindergeld für Sie?) Der Restbetrag wird je nach Einkommen zwischen den Eltern aufgeteilt. Je nach Einkommen der Mutter *kann* es also sein, dass der Vater richtig liegt.

Zitat:
Mal abgesehen davon, dass ich noch die nächsten 4 Monate in Brasilien mein Austauschjahr absolviere und keinen Zugriff auf mein Bankkonto in Deutschland habe ...

Sie sind volljährig. D.h. der Unterhalt geht direkt an Sie. Wenn Sie keinen Zugriff auf Ihr Konto haben, ist das (allein) Ihr Problem.

Zitat:
ich wohne allerdings noch bei meiner Mutter

Unklar. Sie sind doch derzeit in Südamerika.
Bei Kindern die noch "zu Hause" wohnen richtet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, ist also abhängig vom Einkommen der Eltern (Kinder, die zu Hause wohnen, sollen den Lebensstil der Eltern teilen können). Für Kinder mit eigenem Haushalt gibt es dagegen einen festen Bedarfssatz. Das führt dazu, dass Kinder von Spitzenverdienern nach einem Auszug mit (deutlich) weniger Unterhalt dastehen.
Man müsste also erstmal sehen, ob der Unterhalt nach den Kriterien "wohnt noch zu Hause" oder nach den Kriterien "hat schon eigenen Haushalt" zu berechnen ist. Urteile zum Schüleraustausch helfen Ihnen da nicht wirklich weiter, denn Sie haben Ihre allegmeine Schulausbildung (Realschule) schon beendet und sind auch nicht mehr minderjährig.

Ganz allgemein: Mit 1300€ hat der Vater bislang wahrscheinlich sehr viel mehr bezahlt, als er bei korrekter Berechnung hätte zahlen müssen. Dass es dauerhaft nicht so weitergehen wird, darauf müssen Sie sich einrichten (bzw. hätten sich schon einrichten müssen).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
Sie sind volljährig. D.h. der Unterhalt geht direkt an Sie. Wenn Sie keinen Zugriff auf Ihr Konto haben, ist das (allein) Ihr Problem.


Nicht zwangsweise.
Das unterhaltsberechtigte Kind kann erklären, dass der Unterhalt weiterhin auf das Konto der Mutter gezahlt werden soll.
Gerade wenn es zur Zeit keinen Zugriff auf das Konto/Geld hat.
Mit 18 muß das "Kind" auf der Bank erscheinen und selbst unterschreiben und erst dann wird der online-Zugriff ermöglicht.
Ist halt von Brasilien aus schlecht möglich.

Ich begreife nicht auf warum ein Vater - egal wie das Verhältnis zum Kind ist - seinem Kind einen solchen Ärger absichtlich bereiten will. Immerhin telefonieren sie noch miteinander warum dann diese kleingeistigen Sticheleien?

Kleine Hexe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Hexchen, einerlei, ob das Töchterchen 730 € bekommt, oder 1300, sie hat doch so oder so keinen Zugriff auf das Geld. Ob der Vater derzeit überhaupt zahlen muss, da bin ich mir auch nicht sicher. Denn nach ihren eigenen Angaben befindet sie sich ja zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Und - nach meiner Kenntnis gibt es auch in Brasilien Banken. Jedenfalls lebt sie derzeit nicht zu Hause, das scheint ja festzustehen. Und das hat Konsequenzen.

wirdwerden

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