Werte Damen und Herren,
Ich danke Ihnen im Voraus dafür,dass sie sich meiner Frage annehmen!
Mein Beweggrund für diese mail ist folgender:
Mein Vater hat die Vaterschaft 1981 in der DDR anerkannt.Nun habe ich aber seit geraumer Zeit keinen Kontakt mehr mit ihm und bin,soweit ich weiß,Alleinerbe.
Wie verhält es sich im Sterbefall?Muss ich bei einer Behörde der BRD nocheinmal die Anerkennung der Vaterschaft erneuern lassen-wenn ja,wo?
Oder gilt diese Beurkundung auch im "vereinten" Deutschland?
Meine Sorge ist,dass ich keine Information über das Ableben meines Vaters erhalten könnte,wenn mein Status als sein Sohn im Sinne der aktuellen Gesetzeslage nicht legitim sein sollte,ich als solcher quasi nicht existent bin.
Mit freundlichen Grüßen,Taurus80!
-- Editiert Taurus80 am 02.01.2012 12:20
Vaterschaftsanerkennung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo Tauruas80,
wenn dein Vater kein Testament macht und dich benennt, dann kann es durchaus sein, dass du nicht erfährst, wenn er stirbt - schlicht und ergreifend, wenn nichts da ist, dann sucht auch keiner nach den Erben. Also selbst wenn du hier aus rechtlichen Gründen eine "erneute" Anerkennung bräuchtest, würdest du damit nicht automatisch etwas erfahren.
Vielleicht solltest du lieber versuchen, mit deinem Vater Kontakt aufzunehmen, wenn auch nur sporadisch.
Was steht denn in deiner Geburtsurkunde? Vater unbekannt?
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Danke für die Antwort!
Ja,in der Geburtsurkunde steht im Feld für den Vater niemand.
Die Anerkennung der Vaterschaft/des Unterhaltes erfolgte ein Jahr später.
Ein persönlicher Kontakt kommt nicht in Frage.Ich werde es anders versuchen...
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Nein, die Vaterschaft ist nicht neu anzuerkennen. Du bist das Kind. Nur, wie Du über den Tod des Vaters erfährst, das musst Du selbst regeln. Es kann auch sein, dass der Vater ein Testament verfaßt hat, in welchem er jemand anderes, z.B. den Tierschutzverein oder seine Freundin oder wen auch immer zum Erben eingesetzt hat. Dann bleibt Dir zwar noch der Pflichtteil, aber auch dafür musst Du wissen, dass der Vater verstorben ist.
wirdwerden
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Da die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolger der DDR ist, werden auch damalige Rechtshandlungen anerkannt. Wenn die Vaterschaftsanerkennung nicht in die Geburtsurkunde eingetragen wurde, dann sollte sie jedoch anderweitig nachweisbar sein.
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Es war früher auch in den alten Bundesländern absolut üblich, dass der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen war, ebeso wenig die Mutter. Das erfolgte nur in der Abstammungsurkunde. Er kann anchweisen, dass ein Vaterschaftsanerkennungsverfahren stattgefunden hat, und das langt. Außerdem, falls eine Adoption stattgefunden hat, dann wird doch auch nicht die Geburtsurkunde geändert. Auf Antrag wird dann eine Abstammungsurkunde erstellt.
wirdwerden
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