Vekauf bei Ebay

13. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
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Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)
Vekauf bei Ebay

Folgender Fall:

Es wurde ein Cd Player bei Ebay verkauft vor dem Versenden lief der Artikel 100% gut dafür gibt es Zeugen. Der Artikel ist beim Verkäufer angekommen dieser beschwert sich aber das das Cd Laufwerk defekt sei es würde Geräusche machen (er möchte einen Preisnachlass haben)oder die von ihm überwiesene Summe per Paypal zurückfordern. Was soll man dagegen tun Verkauf erfolgte ohne jegliche Gewährleistung und Rücknahme.



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

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#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

Mit Geduld hast du es nicht so, oder?

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Es sind 2 Problembereiche:

1. Liegt ein Sachmangel vor, der schon bei Gefahrübergang = Einlieferung beim Versandunternehmen vorhanden war.

2. PayPal

Zu 1) Der Käufer trägt nach Annahme der Kaufsache die Beweislast dafür, dass ein Sachmangel schon bei Gefahrübergang vorlag. Wurde noch die Gewährleistung ausgeschlossen, müsste er dem Verkäufer Arglist nachweisen, er müsste beweisen, dass der Verkäufer von dem Sachmangel wusste. Wenn der Verkäufer jetzt Zeugen dafür hätte, dass der Player einwandfrei funktionierte und dass er auch angemessen verpackt war, würde der Käufer kaum eine Chance haben, zumal solche Beweise praktisch nur mit Hilfe von Sachverständigen erbracht werden können.

Zu 2)

Das alles interessiert PayPal nicht die Bohne. Ich erspare mir jetzt weitere Ausführungen, sondern verweise auf entsprechende Threads. Wichtig ist, dass auch nach der Entscheidung PayPals der Rechtsweg eingeschlagen werden kann.

PayPal entscheidet nur über den Käuferschutz, nach Gutdünken, absolut unberechenbar. Zieht man den Käufer, sollte für ihn entschieden werden, anschließend vor ein ordentliches Gericht, hätte er die oben benannten Beweise zu erbringen.

http://www.123recht.net/ebay-Privatauktion-K%C3%A4ufer-meldet-defekten-Artikel-__f222785.html

http://www.123recht.net/Paypal-K%C3%A4uferschutz-und-ebay-Autkion-__f203021.html


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-- Editiert am 13.04.2010 19:39

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
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#6
 Von 
guest-12309.08.2010 16:35:20
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich habe mir selber 2 mal hintereinander bei ebay einen 10- Fach CD- Wechsler v Pioneer ersteigert, die beide als Top!! Zustand bezeichnet wurden. Nach dem vierten, fünften Abspielen haben beide Wechsler auch Geräusche gemacht bzw. gehangen, nicht mehr gut funktioniert.
Der Laser ist derart empfindlich, dass solche Wechsler eben NUR ausschließlich auf Paletten geliefert/ transportiert werden können. Die Stöße durch den Postweg verkraften die meißten Wechsler/ CD Player nicht, so wurde mir das von Tevi erklärt und leuchtet auch ein. Übrigens waren beide Verkäufer absolut seriös, ja das gibts auch bei ebay
Nur mal so gesagt.........


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#7
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Soll das jetzt heißen ich bin nicht Seriös oder wie? es geht schließlich um 610€ die ich nicht auf meine Kappe nehmen will. Der Käufer hätte den Player auch abholen kommen er war mit der verpackung bzw Versand einverstanden.

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#8
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

Die Frage ist einzig und allein, ob du ausreichend sicher verpackt hast. CD-Player werden meist mit speziellen Sicherungen verschickt, damit funktionswichtige bewegliche Teile (etwa der Arm mit dem Laser) nicht durch Erschütterungen beschädigt werden.

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#9
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Ja hab alles sicher verpackt. Der Käufer behauptet ja selber es kann nicht beim Versand passiert sein weil die Verpackung sehr gut sei und ihren Zweck erfüllt hat.

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