Liebe Mitglieder,
gibt es hier jemand der mir dazu etwas sagen kann?
Inwiefern ist das Kartellverbot aus AEUV mit der Koalitionsfreiheit aus der Grundrechtecharta vereinbar? Beide sind ja gleichrangig...
Vielen Dank im Vorraus
Vereinbarkeit von Art. 101ff AEUV und Art. 12 Grundrechtecharta
11. Januar 2018
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Frage vom 11. Januar 2018 | 18:59
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 4x hilfreich)
Vereinbarkeit von Art. 101ff AEUV und Art. 12 Grundrechtecharta
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. Januar 2018 | 20:39
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo Flo Ryan,
Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ich weiß, ich bin da (noch) ein ziemlicher Laie...
sorry.
Ich Frage mich nur wie sich das z.b. verhalten würde, wenn sich nun eine Gruppe die sich aufgrund des Kartellrechts in AEUV nicht vereinigen darf, auf die Koalitionsfreiheit in Art. 12 Grch beruft?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2018 | 20:39
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 4x hilfreich)
A pro pro nachlesen: Hast du vllt einen tipp wo ich mich da etwas einlesen könnte über dieses Thema im Rahmen des AEUV im Verhältnis zur Grundrechtecharta? Danke!!!
-- Editiert von Padded am 11.01.2018 20:41
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 11. Januar 2018 | 21:12
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 4x hilfreich)
Schade Flo Ryan, trotzdem danke. Vllt kann mir ja jmd anderes auf die Sprünge helfen, warum eine Rechtfertigung über Art. 12 Grch nicht klappt...
Und jetzt?
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