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Guten Abend,
die Mitglieder eines Vereins beschließen die Auflösung wg. innerer Querelen. Der Vorstand soll liquidieren. Wenig später wird der Verein aus dem Register gelöscht, ohne dass -wie gesetzlich vorgeschrieben- die Liquidation eingetragen, die Auflösung im Bundesanzeiger bekanntgegeben und die Gläubiger informiert wurden.
Das Registergericht erklärt auf Anfrage eines Gläubigers, der Vorstand habe eine Erklärung abgegeben, nach der der Verein vermögenslos sei, er keine Gläubiger und keine Forderungen habe und es keine laufenden Prozesse gebe . Daraufhin sei die Löschung ohne Liquidation zurecht erfolgt.
Ein Gläubiger des Vereins sieht sich durch die Löschung um sein Geld gebracht. Außerdem wird auch die Vermögenslosigkeit von ehemaligen Mitgliedern in Zweifel gezogen.
1. Wie kann der Gläubiger doch noch zu seinem Geld kommen?
2. Hat das Register richtig gehandelt, indem es die offenbar unwahre Erklärung des Vorstandes ungeprüft akzeptiert hat? So kann doch jeder Vereinsvorstand einen Verein verschwinden und die Gläubiger im Regen stehen lassen.
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