Hallo
Man kann ja als Erbe einen Ausgleich für geleistete Pflege des Erblassers nachträglich verlangen auch wenn man dies zu Lebzeiten abgelehnt hat.
Jetzt interessiert mich ob sich ein Erbe die Arbeit für die komplette finanzielle Organisation des Erblasssers über mehrere Jahre nachträglich entlohnen lassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
-- Editiert von stefanwu am 03.01.2006 18:35:27
-- Editiert von stefanwu am 03.01.2006 18:35:55
Vergütung der finanziellen Organisation ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Moment mal - du bist Erbe und möchtest jetzt an dich selber Geld auszahlen für früher ehrenamtlich geleistete Tätigkeiten?
Denk dran, wenn du dir rückwirkend etwas zahlst, werden Steuern und Sozialbeiträge fällig, eventuell auch eine Anzeige wegen "Nichtmeldung von Beschäftigten".
Warum möchtest du dir denn jetzt auf einmal Geld zahlen, auf das du früher verzichtet hast und wo liegt die Begründung?
A ist verstorben. Tochter Frau TB hat sich jahrelang um die Pflege der Mutter A gekümmert. Sie wurde von den zuständigen Behörden darüber informiert dass ihr eine Entlohnung der Pflegearbeit zustehe, welche aus dem Vermögen der A entnommen werden dürfte. Das hat die FB abgelehnt da sie die Pflege der Mutter für selbstverständlich hält. Der Mann der FB, MB hat sich in der gleichen Zeit um alle finanziellen Belange der A gekümmert.
Nachdem die A verstorben ist entbrennt ein Streit zwischen Tochter TB und Sohn C über eine Schenknung welche die A der TB für ihre aufopferungsvolle Pflege machte (eine Kette). Diese Schenkung ist 9 Jahre und 11 Monate vor dem Ableben der A von Statten gegangen. Obwohl Sohn C sich die letzten 20 Jahre nicht mehr um die A gekümmert hat besteht er auf die Rückführung der Schenkungssumme in das Gesamterbe. Da die 10 Jahres Frist um 10 Tage verpasst wurde ist er hiermit im Recht.
Erbost über das Verhalten des C beantragt die TB nachträglich die Vergütung ihrer Pflegearbeit um ihrem geldgierigen Bruder so wenig Erbe zu überlassen wie rechtlich möglich. Dies wird auch unproblematisch so bewilligt.
Jetzt die Frage: Kann sich der Mann (MB) der Tochter TB seine Arbeit bzgl. der fianziellen Verwaltung ebefalls vergüten lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
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Da wird es schwierig mit der Beweispflicht. Aber könnt ihr beweisen, dass die Schenkung damals im Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Pflege stand? Wenn es darüber ein Schriftstück gibt, könntet ihr aus dem Schneider sein, wenn nicht, habt ihr "Pech" gehabt.
Nein, es gibt zwar ein Schriftstück über die Schenkung jedoch geht aus diesem nicht hervor dass es als "Gegenleistung" gelten soll.
Wie meinst du das mit der Beweispflicht?
Die Mutter war die letzten Jahre zu nicht mehr fähig geschweige denn der finanziellen Verwaltung. Familie B hatte die entsprechenden Vollmachten und es kann einfach nachgewiesen werden dass MB die Organisation übernommen hat.
Das Thema mit der Schenkung ist zwar ärgerlich aber nicht mehr zu ändern. Fraglich bleibt nur ob nicht noch mehr Geld zu holen ist damit der Bruder C weniegr bekommt.
Ich sehe dass als schwierig an, das Erbe im nachhinein zu schmälern.
Die Beerdigungskosten könnt ihr natürlich noch abziehen und vielleicht eine Summe x für die Abwicklung der Beerdigung/Behördengänge usw.
Und jetzt?
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