Verhandlungsverlauf

24. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Michaela
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhandlungsverlauf

Hallo, ich komme gerade aus einer Verhandlung wegen Sachbeschädigung. Die Richterin hat die Beweisaufnahme geschlossen und wird das Urteil in vier Wochen verkünden.

Im Nachhinein sind mir jedoch noch wichtige Einzelheiten eingefallen die für die Urteilsfindung relevant sind.

Kann ich die Richterin schriftlich bitten die Einzelheiten bei der Beweisaufnahme noch zu berücksichtigen oder wie muss ich vorgehen?

Bitte schnelle Antwort, eilt

Gruß Michi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Na das klingt aber merkwürdig. In einer Bagatellsache wegen Sachbeschädigung soll die Urteilsverkündung erst in 4 Wochen erfolgen?

Normalerweise wird, abgesehen von Großverfahren über Kapitaldelikte, das Urteil immer direkt im Anschluß an die Plädoyers verkündet. Hat der Staatsanwalt bei Ihnen überhaupt schon plädiert?
Außerdem kann eine Hauptverhandlung immer nur für maximal 10 Tage unterbrochen werden, ansonsten liegt eine Aussetzung vor, mit der Konsequenz, das die HV neu von vorn beginnt.
Kann es nicht sein, das das Urteil nicht bereits verkündet wurde und Sie die schriftliche Begründung erst in 4 Wochen erhalten sollen. Wie dem auch sei, Berufung müßten Sie dann innerhalb einer 1 Woche ab Verkündung einlegen.

Oder reden wir hier überhaupt nicht über Strafrecht (Sachbeschädigung) und Sie meinen stattdessen vielmehr den zivilrechtlichen Schadensersatzprozeß (Eigentumsverletzung).
In diesem Fall können keine "neuen" Ausführungen mehr bis zur Urteilsverkündung gemacht werden, da alles nach der letzten mündlichen Verhandlung infolge von Verspätung nicht mehr berücksichtigt werden könnte. Sie können lediglich noch Rechtsausführungen vortragen, da diese immer von Amts wegen zu berücksichtigen sind und von daher nicht verspätet sein können.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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