Hallo, ich habe jetzt (datiert 29.01.03) eine Tierarzrechnung (Behandlung und Medikamente) erhalten, in der auch noch Leistungen vom 20.10.2000 aufgeführt sind, außerdem eine "Rechnungsgebühr" in Höhe von 2,56 EUR.
Wann verjähren Forderungen eines Tierarztes und ist eine solche Gebühr rechtmäßig? Wer weiß Rat?
Verjährung Tierarztrechnung
31. Januar 2003
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Frage vom 31. Januar 2003 | 16:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Tierarztrechnung
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#1
Antwort vom 1. Februar 2003 | 11:22
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 36x hilfreich)
Hallo Hans,
meines Erachtens sind die Forderungen aus dem Jahre 2000 verjährt. Eigentlich beginnt die Verjährung mit der Erstellung der Rechnung zu laufen. Der Tierarzt muß jedoch fristgerecht abrechnen. Es liegt daher auch eine sogeannnte "Verwirkung" der tierärztlichen Ansprüche vor".
Die Mahngebühr von 2,56 EUR dürfen nur dann angerechnet werden, wenn es sich um eine Mahnung handelt, also nicht um eine Rechnung. Hierzu sollten man den Tierarzt auf die Gbührenordnung der Tierärzte hinweisen, die eine solche Position nicht vorsieht.
MfG
Birgit Raupers
Fazit: nicht zahlen.
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