Verjährung bei Widerspruch MB

4. September 2001 Thema abonnieren
 Von 
aw
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung bei Widerspruch MB

Hallo zusammen,

bin neu hier und hätte eine Frage für einen Freund:

Im Jahr 1998 wurde eine Handwerkerrechnung gestellt, die teilweise wegen Reklamationen nicht bezahlt wurde. Trotz entsprechenden Schriftverkehrs über einen Architekten, der von der kompletten Zahlung abriet, erging Anfang 1999 ein Mahnbescheid, dem direkt widersprochen wurde.

Seither ist nichts passiert. Der Antragsteller des Mahnbescheides ist nicht in ein Klageverfahren eingetretenund hat keine Vollstreckung beantragt.

Jetzt im August 2001 wird die Forderung erneut gestellt. Hier nun meine Frage: ist die Forderung nicht seit 31.12.2000 verjährt? Oder reichte der Mahnbescheid, die Verjährung zu unterbrechen.

Gruss und Danke

Andrea

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thiel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Andrea!

Soweit wie ich weiß, liegt die Verjährungsfrist bei Rechnung, bei 3 Jahren!

Daniel Thiel
FSCTinside@aol.com

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Manuela Schöne
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
kann mir bitte jemand sachkundig Rat geben? Wir haben im Jahr 2000 eine Handwerkerleistung in Anspruch genommen, aber bis zum 17.01.2003 nie eine Rechnung erhalten. Die Rechnung ist auf den 17.01.2003 datiert. Können wir davon ausgehen, dass die Rechnung verjährt ist? Ist es richtig, dass die Verjährungsfrist 2 Jahre beträgt?
Vielen Dank schon jetzt.

Manuela

1x Hilfreiche Antwort

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