Hallo zusammen,
bin neu hier und hätte eine Frage für einen Freund:
Im Jahr 1998 wurde eine Handwerkerrechnung gestellt, die teilweise wegen Reklamationen nicht bezahlt wurde. Trotz entsprechenden Schriftverkehrs über einen Architekten, der von der kompletten Zahlung abriet, erging Anfang 1999 ein Mahnbescheid, dem direkt widersprochen wurde.
Seither ist nichts passiert. Der Antragsteller des Mahnbescheides ist nicht in ein Klageverfahren eingetretenund hat keine Vollstreckung beantragt.
Jetzt im August 2001 wird die Forderung erneut gestellt. Hier nun meine Frage: ist die Forderung nicht seit 31.12.2000 verjährt? Oder reichte der Mahnbescheid, die Verjährung zu unterbrechen.
Gruss und Danke
Andrea
Verjährung bei Widerspruch MB
4. September 2001
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Frage vom 4. September 2001 | 09:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung bei Widerspruch MB
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2001 | 22:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo Andrea!
Soweit wie ich weiß, liegt die Verjährungsfrist bei Rechnung, bei 3 Jahren!
Daniel Thiel
FSCTinside@aol.com
#2
Antwort vom 14. Februar 2003 | 09:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
kann mir bitte jemand sachkundig Rat geben? Wir haben im Jahr 2000 eine Handwerkerleistung in Anspruch genommen, aber bis zum 17.01.2003 nie eine Rechnung erhalten. Die Rechnung ist auf den 17.01.2003 datiert. Können wir davon ausgehen, dass die Rechnung verjährt ist? Ist es richtig, dass die Verjährungsfrist 2 Jahre beträgt?
Vielen Dank schon jetzt.
Manuela
Und jetzt?
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