Verjährungsfrist Notarkosten

6. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Schulz, Manfred
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist Notarkosten

Am 31.10.2000 habe ich einen Vertrag notariell beglaubigen lassen.
Nun am 03.05.2002 erhalte ich darüber eine Rechnung von 900 Euro.
Ist diese Rechnung nicht schon Verjährt ?
Falls nicht, darf ich die Rechnung auch in Raten begleichen ?

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Schulz,

die Gebührenansprüche der Notarkollegen verjähren innerhalb von 2 Jahren, wobei die Frist erst am 1.1. des Folgejahres zu laufen beginnt.
In Ihrem Fall tritt die Verjährung also erst zum 31.12.2002.

Ob sich der Kollege auf eine Ratenzahlung einläßt, steht allein in seinem Ermessen. Aber einen Versuch wäre es doch wohl allemal wert.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erwin Jacob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
bei mir liegt der Fall etwas anders. Der Vertrag (Hauskauf) wurde in 09/1999 abgeschlossen, ebenso wurde in 1999 der (vorläufige)Grundbucheintrag vorgenommen. Hierfür habe ich aktuell in 2002 die Rechnung bekommen. Nach obigen Ausführungen müsste also die Leistung verjährt sein.
Macht es hierbei einen Unterschied, dass die endgültige Umschreibung noch nicht stattgefunden hat, weil ich noch mit dem Bauträger über einen kleineren Restbetrag uneinig bin? Kann also der Notar sagen der Vorgang in gänze wäre noch nicht abgeschlossen, so dass eine Verjährungsfrist noch gar nicht begonnen hätte?
Vielen Dank schon mal!!!

8x Hilfreiche Antwort

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