Hallo,
ich habe in letzten Monat des Jahres 2006 bei Ebay ein Aquarium gekauft. Das Komplettsystem kostet neu rund 2000.- Euro. Ich habe dieses System nun für 560.- Euro ersteigert. Im Auktionstext steht "3 Monate alt". Klasse dachte ich ! Schlielich bleiben dann 57 Monate Restgarantie auf Dichtigkeit und 21 Monate Restgarantie auf die Technik.
Nach der Auktion habe ich angerufen und einen Termin zur Abholung vereinbart. Ich hab dann auch nachgefragt wie es mit der Rechnung aussieht. Rechnung ist dabei sagte man mir.
Bei der Abholung war der Verkäufer im Umzugsstress, alles durcheinander und verpackt. Rechnung müsste er mir nachsenden. Er hätte sie in irgendeinem Karton... okay, macht ja einen guten Eindruck, sympathisch, half beim einladen des sehr schweren AQ´s und Zubehörs.
Dann hab ich nach zwei Wochen mal nachgefragt was die Rechnung macht. Da sagte man plötzlich "Von einer Rechnung war nie die Rede und es stand auch nichts davon im Auktionstext".....
Hab mehrmals nachgehakt und letzlich kam dann der Satz per EMail... "Habe ich per Post versendet, hoffentlich war Ihre Adresse richtig..." Nun, wenn man schon den Satz mit der hoffentlich richtigen Adresse liest kann man sich denken dass nie etwas ankam...
Ich hab vorgeschlagen bei dem entsprechenden Händler eine Rechnungskopie zu beschaffen. Aber das ginge nicht war die Antwort, der Händler könnte da nichts machen....
Was kann ich jetzt tun ?!
Gewährleistung wurde nicht im Auktionstext ausgeschlossen, aber wie kann ich dann Mängelhaftung geltend machen.
Mit dem Alter von 3 Monaten wurden natürlich ordentlich Bieter gelockt, da denkt jeder an eine Rechnung und Herstellergarantie. Der Preis war entsprechend hoch, denn gleiche Komplettsysteme ohne Alterangabe bringen nur die Hälfte des von mir gezahlten Preises !
Bitte um Hilfe, ich hab den Verdacht dass das AQ vielleicht schon viel älter ist und nachher hab ich den Schaden wenn Wasser austritt oder was auch immer...
Danke
Chris
Verkäufer verweigert Garantiebeleg
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Sicher müsste man bei dem Händler etwas machen können, schließlich besteht ja auch eine gewisse Garantiepflicht des Händlers gegenüber dem Käufer.
Haben im Moment einen ähnlichen Fall am Laufen; der Artikel war angeblich erst 7 Monate alt und wurde uns als 'echt Leder' und 'wie neu' angeboten.
Tja. Das verstaubte Ding war selbst nach Entstaubung nicht wie neu, außerdem nicht 'Nichtraucher' wie angegeben und defekt außerdem.
Eine Rechnung existiert angeblich nicht mehr, aber jetzt kommt der Hammer:
Echtes Leder ist Kunstleder
Da der Verkäufer nicht zugeben will, dass er uns massiv betrogen hat und uns keine Möglichkeit zur Einigung gibt, werden wir wohl in den nächsten Tagen Strafantrag stellen...
Frag ihn doch zumindest mal nach dem Geschäft in dem er angeblich gekauft haben will.
Viel Glück
-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten "
-- Editiert von Teasy1 am 08.01.2007 18:44:00
@Teasy1
Eine Garantiepflicht des Händlers gegenüber dem Käufer besteht nicht! Wie kommst du darauf, daß da eine Garanti bestehen sollte?
Viele Grüße, Michael
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hi Michael,
vielleicht hast Du mich falsch verstanden (oder ich hab mich bescheiden ausgedrückt ).
Es besteht doch eine Garantiepflicht des Händlers gegenüber dem Ebay-Verkäufer (den meinte ich mit Käufer). Und wenn dann jemand anderes diese Ware kauft, geht doch die Garantiepflicht des Händlers auf den Käufer (hier: Chris) über, oder nicht?
-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten "
Naja, der Hersteller oder Händler des Aq ist nicht verpflichtet eine Garantie zu geben, aber wenn er sie freiwillig gibt, dann geht sie bei einem Weiterverkauf auf den Käufer über.. vorausgesetzt man hat die Rechnung
@teasy
*Es besteht doch eine Garantiepflicht des Händlers gegenüber dem Ebay-Verkäufer*
Nein, der Händler ist nicht verpflichtet garantie zu geben. das ist eine freiwillige leistung, die in der Regel vom Hersteller gegeben wird.
Aber der VK hat doch haftung ausgeschlossen.
Und als Privater...
-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"
Gewährleistungsansprüche bei Weiterverkauf
Kassenbon = Inhaberschuldverschreibung
berechtigt den Inhaber, die durch diese Urkunde
verbrieften Rechte vom Schuldner zu fordern.
Deshalb ist bei Inhaberschuldverschreibungen auch ein gutgläubiger Erwerb möglich d.h., der Schuldner wird auch dann von der Leistung befreit, wenn er nicht an den rechtmäßigen Eigentümer geleistet hat.
Die weite Verbreitung der Inhaberschuldverschreibungen
lässt sich durch ihre leichte Übertragbarkeit erklären. Die
Übertragung der Forderung erfolgt durch Einigung und
Übergabe des Wertpapiers (= Kassenbon)
Rechnung auf Namen = Namenschuldverschreibung
Dagegen kann bei Namensschuldverschreibungen die
Forderung nur von dem auf dem Wertpapier benannten
Gläubiger geltend gemacht werden. Für die Übertragung de
Forderung ist eine Abtretung (Forderungsabtretung)
notwendig. Dabei hat der bisherige Gläubiger dem neuen Gläubiger die Urkunde auszuhändigen.
Dies gilt für Gewährleistung wie auch für Garantien
welcher Art auch immer.
Einseitige Festlegungen bzw. das "Verbot" der Übertragbarkeit sind nach §305,305c und insbesondere § 307 BGB
nicht wirksam.
-- Editiert von knopfdruck am 09.01.2007 23:32:12
Hallo Chris!
Ich fürchte, dass du da nicht weiterkommen wirst. Es werden oft hochwertige und teure Artikel angeboten, die neu oder fast neu sein sollen, bei denen aber nichts von Rechnungsbeleg oder Garantie im Auktionstext steht. Ich frage in solchen Fällen immer vor dem Bieten schriftlich nach. In den meisten Fällen lautet die Antwort "Nein, liegt nicht vor." oder "Ist beim Umzug leider verlorengegangen." oder - hatte ich letztens "Haben die Schwiegereltern zu Weihnachten geschenkt und die haben die Rechnung leider verbummelt." Dann lasse ich grundsätzlich die Finger davon. Tut mir leid für dich.
VG Bengy
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
87 Antworten
-
8 Antworten
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten