Verkäufer will geld nicht zurück zahlen!

2. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Thorminator
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer will geld nicht zurück zahlen!

Hallo,
Ich habe am 01.12. Einen reciever+audioboxen bei ebay kleinanzeigen erworben und 357,50 inkl. Versand gezahlt. Nach ein paar tagen kam das paket dann auch an. Allerding war der reciever beschädigt und auch der subwoofer hat erwas abbekommen. Die boxen sind in einem seperaten paket gekommen und waren in ordnung. Nach rücksprache mit dem verkäufer hat dieser mir versichert dass die sachen vor versand in ordnung waren. Also habe ich das paket wieder zu dhl gebracht für Schadensersatzansprüche. Daraufhin einen fall bei paypal eröffnet um ein geld zurück zu erhalten weil der verkäufer so nicht zahlen wollte! Paypal hat dann gesagt ich soll die boxen die ja seperat gekommen sind zurücksenden. Gesagt getan. Paypal hat mir in diesem fall auch recht gegeben und wollte mir mein geld zurück zahlen. Aber dann plötzlich meldet der verkäufer dass in den paketen singe fehlen! Ging dabei um kabel, messgerät und eine bedienungsanleitung. Ich habe bis auf die bedienungsanleitung bereits zurück gesendet in dem großen paket mit den beschädigten geräten drinne. Das paket war ja bei dhl zur prüfung. Die bedienungsanleitung hatte ich vergessen und dem verkäufer zugesichert dass ich diese umgehend zu ihm sende. Dieser hat aber bereits bei paypal die fehlenden sachen gemeldet und mir die schuld gegeben. Paypal hat ihm draufhin gesagt dass er anzeige gegen mich erstatten soll! Aber wenn er das tut dann erlischt mein käuferschutz und ich bekomme mein geld nicht zurück! Ich weiss dass ich die sachen in das paket gepackt habe. Trotzdem habe ich ihm angeboten die fehlenden sachen zu ersetzen und diese zuzsenden. Aber dieser fordert nun 100€ für die fehlenden sachen obwohl ich diese viel günstiger besorgen könnte. Das heisst er will mir nur 250 euro zurück zahlen. Was kann ich machen? Muss ich ihn überhaupt die sachen ersetzen? Und wie komme ich an mein geld?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

erstmal vorweg, es ist nicht dein geld, sondern das des Verkäufers!

Über Paypal hast du es dir ehrlich gesagt nur ermogelt, denn einen rechtlichen Anspruch hast du erstmal nicht darauf!

Hat der VK überhaupt einer Rücksendung zugestimmt? Wenn nicht, dann hoffe mal, dass er nicht einen Anwalt einschaltet und sich das Geld von dir zurückholt, incl Anwaltsgebühren!

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#2
 Von 
Thorminator
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte?
Ich hab beschädigte ware bekommen und diese mit absprache des verkäufers zurückgehen lassen. Und jetzt soll ich keinen anspruch auf mein gezahltes geld haben oder was? Was für ein rechtsforum ist das hier? Ich bin jetzt ohne ware und ohne geld!

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#4
 Von 
Thorminator
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll die rechtslage denn aussehen? Ich hab weder ware noch geld. Ich will das geld zurück das ist doch logisch oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Du hast Anspruch auf die Ware. Wenn der Verkäufer nachweist, dass er die Sachen ordnungsgemäß verpackt hat, ist die Beschädigung auf dem Transportweg dein Problem. Da kannst du dich ggfls noch mit DHL streiten.

Das Zurückholen des Geldes ist Betrug, da es dafür keinen Rechtsanspruch gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Wie soll die rechtslage denn aussehen?
Diese sieht ganz einfach aus, DU hast das volle Versandrisiko zu tragen, nicht dein Verkäufer (Wäre es ein gewerblicher VK, dan wäre dies anders)!

Zitat:
Ich hab weder ware noch geld
Das ist nunmal das Riskio, dass du selber gewählt hast! Du hättest auch bei einem gewerblichen VK kaufen können, oder in einem Ladengeschäft! Du hast bei einem privaten VK gekauft, dort hast du zusammen mit dem günstigeren Preis halt auch das Riskio gekauft!

Zitat:
Ich will das geld zurück das ist doch logisch oder nicht?
Nein, ist es nicht! Es ist nunmal so, dass es gesetzlich geregelt wurde, wer das Risiko zu tragen hat! Nachzlesen in §447 BGB .

Und jetzt hast du dir auch sogar noch selber wiedersprochen:

Zitat:
Ich hab beschädigte ware bekommen und diese mit absprache des verkäufers zurückgehen lassen

Zitat:
Daraufhin einen fall bei paypal eröffnet um ein geld zurück zu erhalten weil der verkäufer so nicht zahlen wollte!
Diese beiden Aussagen passen nicht zusammen!!!

Zitat:
Das Zurückholen des Geldes ist Betrug, da es dafür keinen Rechtsanspruch gibt.
Jain! Also Betrug ist es nicht, aber einen rechtsanspruch hat der TE jedenfalls nicht!

Zitat:
Was für ein rechtsforum ist das hier?
Eines, welches dich mal auf die rechtliche Lage hinweist und nicht unbedingt einfach das schreibt, was du gerne hättest, nur weil es dir dann eher zusagen würde.

Dein Problem ist einfach, du hast dich auf ein Zahlungssystem verlassen, wie so viele andere auch. Nur hast du den Fehler gemacht und dich nicht im Vornherein mal genauer über dieses Zahlungssystem informiert!
PP ist dafür bekannt, sich nicht unbedingt an die deutsche gesetzeslage zu halten! Was meinst du wieso PP in all den Jahren des bestehens noch nicht einen einzigen Gerichtsstreit geführt hat, in dem dann auch nur mal ansatzweise deren AGB mal betrachtet würden???

Die Sache ist ganz einfach so, dein VK will wohl keine Rückabwicklung, (wird aber von dir durch PP dazu gezwungen). Rechtlich hast du aber momentan keinen anspruch auf das Geld, es ist momentan das Geld deines VK!
Wenn du dir mittels PP jetzt das Geld zurückholst, dann wird dich strafrechtlich nichts erwarten (Betrugsvorwurf oder dergleichen), aber zivilrechtlich schon.
Da du Geld haben würdest, welches dir nicht zusteht, sondern deinem VK, könnte dieser ohne jegliche weitere Vorwarnung das Geld über einen Anwalt einfordern, bzw einklagen. Damit musst du solange rechnen, bis die gesetzliche Verjährung eingetroffen ist! Wenn in dieser Zeit etwas auf dich zukommt, dann wirst du auch diese entsprechenden Kosten tragen dürfen Anwalt und eventuelle Gerichtsverhandlung.

Daher ein allgemeiner Rat, lasst die Finger weg von PP, kann Euch nur sehr viel Ärger und Kosten einbringen der Verein ;)



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