Verkäufer wirft Betrug vor

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Chelore
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 11x hilfreich)
Verkäufer wirft Betrug vor

Guten Tag,

ich habe einen Mixer bei Ebay als defekt verkauft. Als Beschreibung stand LTD. Der erste Käufer hat den Mixer nicht genommen, er wollte den Preis drücken (weil es kein LTD war- es handelt sich hierbei nur um die Farbe) und wir haben die Auktion abgebrochen. - Ich wollte nicht so hohe Gebühren bezahlen, weil er ja weniger bezahlen wollte. Er wusste das es sich nicht um einen LTD Mixer handelt. Das ganze war ein Privatverkauf.

Nun hatte ich den Mixer wieder eingestellt. Der Gleiche Käufer hat den Mixer unter einem anderen Namen erworben. Nun meint er ich hätte Betrug begannen, weil es ja kein LTD sei. Ich habe ehrlich gesagt auch vergessen es aus der Beschreibung zu nehmen.

In der Überschift stand es nicht mehr. Er will mich jetzt wegen Betruges anzeigen. Und wollte den Preis nochmals um 30 Euro drücken (der Auktionsbetrag war 50 Euro). Der Mixer kostet neu 500 Euro.

Ich habe gesagt ich nehme den Mixer zurück (weil mir das auch zu viel Stress ist), wenn er ihn mir zurück sendet gebe ich ihm das Geld wieder. Er meint ich solle erst das Geld überweisen. Ich bin ja nun nicht so dumm und gebe ihm das Geld zurück ohne, dass ich etwas in der Hand habe. Der meldet sich doch nie wieder.

Wie sieht die Rechtslage aus? Kann er mich wirklich anzeigen obwohl er es wusste? Muss ich ihm als erstes das Geld zurück überweisen?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar

Freundliche Grüße

F.M.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

das LTD steht wohl für irgendeine Limitierte Edition, denk eich. Wenn du das in deinerBeschreibung mit aufführst weckst du natürlich schon den EIndruck eines Mehrwertes, der aber nicht gegeben ist.

Wenn nun dein K mit einer Rückabwicklung des Kaufes einverstanden ist, ist das das beste für dich, denn rein rechtlich könnte er sogar verlangen eine solche LTD Version von dir zu bekommen, oder wenn das nicht möglich ist Schadensersatz verlangen!

quote:
Kann er mich wirklich anzeigen obwohl er es wusste?
Anzeigen kann man immer! Wiso sollte er das wissen? Rein theoretisch bestand doch die Möglichkeit, dass du mittlerweile eine solche LTD Version hast und diese verkaufst!

quote:
Muss ich ihm als erstes das Geld zurück überweisen?
Hier gibt es keine per Gesetz definierte Regelung wer was zu erst muss, dass müsst ihr unter Euch abmachen, ich würde es aber genau so handhaben wie der K und erst von dir das Geld verlangen, incl aller angefallenen Versandkosten...

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#2
 Von 
Chelore
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 11x hilfreich)

In der Überschrift steht doch aber das der Mixer Silber ist und es steht auch nichts von LTD da (nur in der Beschreibung).

Der einzige unterschied zwischen LTD und normal ist, dass der LTD weiß ist.

Selbst auf dem Foto ist zu erkennen, dass es sich um einen silbernen Mixer handelt.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chelore
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 11x hilfreich)

Hier die Seite

http://www.ebay.de/itm/221339080523?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chelore
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 11x hilfreich)

Er meint er sei der Mitbewohner von dem vorherigen Käufer. Genau! Ist ja reiner Zufall das Beide einen Mixer suchen! Es steht nicht mal was in der Überschrift mit dem LTD. Woher sollte er es denn dann wissen? Außerdem meint er er habe eine die Versandadresse von seinem Mitbewohner angegeben. Die Sache ist doch ein abgekartetes Spiel! Es handelt sich hierbei um ein und dieselbe Person. Und selbst wenn nicht. Er meinte er zieht dort zeitnah aus! Wenn ich ihm jetzt 60 Euro überweise sehe ich, weder den Mixer, weder das Geld! Für 120 Euro einen Anwalt einzuschalten, das bringt ja nichts, da die Kosten für den Anwalt viel höher wären.

Ich habe ihm 1 Woche Zeit gegeben den Mixer zurück zu senden, da ich noch einen anderen Käufer habe.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Also ich sehe da ganz eindeutig, das du LTD aufgeführt hast in deiner Beschreibung, gleich im ersten Satz sogar!!!: Mit dem RMX-40 DSP Ltd. stellt Reloop die exklusive Designvariante des erfolgreichsten 4-Kanal Profimixers aus der deutschen DJ-Schmiede vor.

Damm hast du auch noch falsche Angaben zwecks Artikelzustand gemacht, dort hast du ausgewählt "gebraucht" dort hättest du auswählen müssen defekt!!!

Dann dein verkauf über einen gewerblichen Account, kann dir auch zum Verhängniss werden, selbst wenn du reinschreibst Privatverkauf!

Da du ja so sehr auf deine Überchrift drängst, dort steht auch nicht drin, dass es einPrivatverkauf ist, also müsste es nach deiner Einschätzung dann ein gewerblicher Verkauf sein, da es ja nicht in der Überschrift drin steht! Du kannst nicht sagen, das LTD steht nicht in der Überschrift, aso zält es nicht! Solltest du aber doch so denken, dann gilt das gleiche auch für das private verkaufen!

An deiner Stelle würde ich versuchen mich mit dem K zu einigen, wenn nicht, taucht dieser hoffentlich hier auch noch auf, diesem können wir hier dann sogar dazu raten sich von dir noch Schadensersatz zu holen...



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chelore
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 11x hilfreich)

Also ich habe mit Ebay gesprochen und die meinen hier liegt keine Arglistige Täuschung vor- ich habe einfach nur vergessen das LTD seitlich raus zu nehmen. Die Angebote werden so von Ebay rein gestellt. Da das von Ebay generiert war und ich nur noch meinen Text geschrieben habe, habe ich darauf nicht geachtet.

Ich bin nicht mehr gewerblich und Ebay hat das immer noch nicht geändert. Ich habe aber keinen anderen Account. Somit habe ich das auch klar gestellt! Der benannte Käufer hat nur auch schön 2 schlechte Bewertungen hintereinander in denen ihm Betrug vorgeworfen wird. Die Leute warten seid 7 Wochen und seid 5 Wochen auf ihre Ware!

Außerdem habe ich eindeutig rein geschrieben der Artikel sei defekt!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chelore
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 11x hilfreich)

Dieser Käufer wusste, dass es sich nicht um den LTD handelt! Das sogar vor dem Kauf!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Okay, Du bist unaufmerksam und beratungsresistent. Dass der K das Gerät zurückschicken will - Zug um Zug gegen Ware - ist das Beste, was Dir passieren kann.

Aus Deiner Auktion:

quote:
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig . (Hervorhebung von mir)


Weiterhin:

quote:
Die Limited Edition des 40ers ist mit einem komplett in weiß gehaltenen Interface ausgestattet: Deckplatte, Drehpotentiometer und Faderknöpfe erstrahlen allesamt edel und hell. Damit schlägt Reloop die Brücke zwischen Qualitätsinstrument für professionelle DJs und Lifestyle Objekt. Die pure Farbgebung des Mixers erhöht zudem die Funktionalität des ohnehin sehr strukturiert aufgebauten Pultes: Da die LED-Aussteuerung und die Effekt Displays mit dem Weiß in besonderem Maße kontrastieren und so noch besser ablesbar sind. Der Reloop RMX-40 DSP Ltd. - das Traumobjekt für hippe Lounges, gehobene Clubbing Venues und DJ-Wohnzimmer mit Stil.


Dass nicht Du, sondern EBay das für Dich da hingeschrieben hat, ist grad egal; Du hättest das kontrollieren und korrigieren müssen. Vor allem, wenn Du nach der ersten Auktion bereits darauf hingewiesen wurdest.

Insofern ist der Betrugsvorwurf jetzt nicht sooo absurd; in jedem Fall schuldest Du dem Käufer ein LTD-Gerät. Ob das dann "vollkommen funktionsfähig" sein muss oder teilweise defekt sein darf, darüber könnte man streiten - in Deinem Auktionstext steht jedenfalls beides.

Du bist extrem gut bedient, wenn Du das Gerät zurücknimmst. Biete dem K doch an, dass er das Gerät per Nachnahme zurückschickt, vielleicht lässt er sich drauf ein. Ich würd ihm das Geld vorstrecken - das hat er bei Dir vermutlich auch so gemacht, oder?





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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Okay, Du bist unaufmerksam und beratungsresistent. Dass der K das Gerät zurückschicken will - Zug um Zug gegen Ware - ist das Beste, was Dir passieren kann.

Aus Deiner Auktion:

quote:
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig . (Hervorhebung von mir)


Weiterhin:

quote:
Die Limited Edition des 40ers ist mit einem komplett in weiß gehaltenen Interface ausgestattet: Deckplatte, Drehpotentiometer und Faderknöpfe erstrahlen allesamt edel und hell. Damit schlägt Reloop die Brücke zwischen Qualitätsinstrument für professionelle DJs und Lifestyle Objekt. Die pure Farbgebung des Mixers erhöht zudem die Funktionalität des ohnehin sehr strukturiert aufgebauten Pultes: Da die LED-Aussteuerung und die Effekt Displays mit dem Weiß in besonderem Maße kontrastieren und so noch besser ablesbar sind. Der Reloop RMX-40 DSP Ltd. - das Traumobjekt für hippe Lounges, gehobene Clubbing Venues und DJ-Wohnzimmer mit Stil.


Dass nicht Du, sondern EBay das für Dich da hingeschrieben hat, ist grad egal; Du hättest das kontrollieren und korrigieren müssen. Vor allem, wenn Du nach der ersten Auktion bereits darauf hingewiesen wurdest.

Insofern ist der Betrugsvorwurf jetzt nicht sooo absurd; in jedem Fall schuldest Du dem Käufer ein LTD-Gerät. Ob das dann "vollkommen funktionsfähig" sein muss oder teilweise defekt sein darf, darüber könnte man streiten - in Deinem Auktionstext steht jedenfalls beides.

Du bist extrem gut bedient, wenn Du das Gerät zurücknimmst. Biete dem K doch an, dass er das Gerät per Nachnahme zurückschickt, vielleicht lässt er sich drauf ein. Ich würd ihm das Geld vorstrecken - das hat er bei Dir vermutlich auch so gemacht, oder?





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#10
 Von 
Chelore
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe aber nicht so schlechte Bewertungen stehen. Sag mir mal bei welchem Versandunternehmen man erst das Geld zurück bekommt und dann die Ware! Und beratungsresistent?! Danke. Ich bin nicht dumm!


-- Editiert Chelore am 08.01.2014 16:31

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