Verkehrsberuhigte Zone/Spielstraße

21. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sandrahb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsberuhigte Zone/Spielstraße

Ich hätte eigentlich nur eine kurze Frage. Wir wohnen in einem Weg, der keine Durchfahrtsstraße ist, sondern nur die Anwohner selbst können in ihre Carports und wieder rausfahren. Dieser Weg ist eine verkehrsberuhigte Zone (sogenannte Spielstraße) unser einer Nachbar fährt hier aber immer mindestens mit 30 raus und rein und leider ist er kein Typ mit dem man unbedingt reden kann.

Wie schnell darf man höchstens in so einer Zone fahren? Was kann man gegen so welche Leute unternehmen? An wen müsste man sich wenden? (Wir sind alle Eigentümer in diesem Weg!)

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Danke! Gruß Sandra

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Luftpumpe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)

In einer sogenannten Spielstraße ist höchstens nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
D.h. wenn ein Auto einen laufenden Fußgänger überhalt, so fährt er schon zu schnell. So "mißt" übrigens auch die Polizei die Geschwindigkeit in Spielstrassen.
Wenn mit diesem Menschen nicht zu reden ist, so würde ich die Verstöße protokollieren und dann an das Ordnungsamt/Polizei übermitteln. Es gibt keine Rücksicht für Raser in Spielstrassen.

Luftpumpe

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen