Verleumdung und Schmerzensgeld

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
ExtraVital123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung und Schmerzensgeld

Bitte um rechtlichen Rat. Folgende Situation:

Ich habe, um eine Rache durchzuführen, Plakate ausgedruckt. Auf diesen Plakaten war der volle Name des „Geschädigten“, eine Bild von ihm und ein Text drauf geschrieben. Bei diesem Text handelt es sich rein um die Wahrheit!!! Dafür gibt es auch genug Zeugen. Diese Plakate habe ich dann in dem Ort aufgehängt, wo er wohnt. Er hat es rausbekommen, dass ich dahinter stecke und angeblich eine Anzeige gegen mich gestellt. Das war vor einer guten Woche, ich habe bis heute noch keine Benachrichtigung / Vorladung erhalten. Er meinte, die Anzeige beläuft sich auf Verleumdung und Beleidigung, des Weiteren will er mich auf Schmerzensgeld verklagen.

Nun meine Fragen: Ist es normal, dass es über eine Woche dauert bis man einen Brief von der Polizei / Staatsanwaltschaft erhält? In wie weit kommt er mit dieser Anzeige durch? Und das Schmerzensgeld, wird dem überhaupt statt gegeben? Und hilft es, wenn man Reue zeigt?


-- Editiert von ExtraVital123 am 07.01.2008 17:42:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es kann deutlich länger dauern als eine Woche. Es gibt keine allgemeingültigen Angaben, aber gehen Sie ruhig davon aus, dass die Polizei auch noch ein paar andere Verfahren zu bearbeiten hat. Was aus dem Verfahren wird kann nicht vorhergesagt werden. Dafür müsste u.a. der die 'reine Wahrheit' enthaltende Text bekannt sein und sonstige Hintergründe, wie beispielsweise Ihre Vorstrafen, sofern vorhanden. Ich nehme an, Sie wollen lieber nicht hören, dass Sie die Folgen Ihres Rachefeldzuges eigentlich klaglos tragen sollten, oder? Denn das sowas nach hinten losgehen kann überlegt man sich ja doch eher vorher.

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#2
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Beleidigung oder Verleumdung, was nun von beiden ??
Falls bei dem Text es sich nachweisliche Wahrheiten handelt, kann es keine Verleumdung sein, da hier wissentlich Unwahrheiten verbreitet werden müssen.
Beleidigung: Keine Ahnung, da ich den Text nicht kenne. Müßte man schon mal hier einstellen. Und die Polizei ist nicht gerade das schnellste. Schlimmer wird es noch, wenn dann das gesamte an den Staatsanwalt geht. Ich selber warte auf einen Prozesstermin, bei dem ich Geschädigter bin und das schon seit 14 Monaten. Zivilklage nicht möglich, da der StaA die Unterlagen im Original hat.

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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