Verlustfeststellung Kosten Studium

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
PaLe90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustfeststellung Kosten Studium

Hallo,
ich habe meine Kosten für mein Studium für die Jahre 2012 bis 2015 fesstellen lassen und aktuell besteht bei mir ein Verlust der genannten Jahre. Ich habe erst die Verluste feststellen lassen und dann die Steuererklärung für 2016 gemacht. Also sind die Verluste noch nicht verrechnet worden. Jetzt zu meiner Frage: wie verrechne ich diese Verluste? Kann ich diese auch mit der Steuererklärung 2017 verrechnen oder muss ich sie auf 2016 zurücktragen? Ist eine Aufteilung möglich?
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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Ich habe erst die Verluste feststellen lassen und dann die Steuererklärung für 2016 gemacht. Also sind die Verluste noch nicht verrechnet worden.


Das kann ich mir nicht vorstellen, denn dann wäre dem Finanzamt ein schwer wiegender Fehler unterlaufen. Eher schon ist es je nach Einkommensverhältnissen in 2016 denkbar, dass die Verluste wirkungslos verpufft sind.

Zitat:
Jetzt zu meiner Frage: wie verrechne ich diese Verluste?


Die Verlustverrechnung erfolgt automatisch durch das Finanzamt. Da musst Du nichts verrechnen.

Zitat:
Kann ich diese auch mit der Steuererklärung 2017 verrechnen oder muss ich sie auf 2016 zurücktragen? Ist eine Aufteilung möglich?


Nur ein evtl. aus 2016 verbleibender Verlustvortrag kann noch in 2017 geltend gemacht werden.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ich habe erst die Verluste feststellen lassen und dann die Steuererklärung für 2016 gemacht. Also sind die Verluste noch nicht verrechnet worden. Warum sollten die nicht verrechnet worden sein?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
PaLe90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe erst die Steuererklärung der Jahre 2012 bis 2015 gemacht. Danach erst die Steuererklärung 2016. Die Verluste (Kosten Studium, Zweitausbildung) bestehen noch und sind nicht verrechnet worden. Kann ich diese Verluste mit der Steuererklärung 2017 „verrechnen" oder muss ich diese mit 2016 verrechnen (nachträglich). Da ich 2016 noch nicht das volle Jahr gearbeitet habe wäre es für nicht optimaler mit 2017 zu verrechnen. Frage nur, ob das möglich ist. Habe mittlerweile 2 verschiedene Aussagen vom Finanzamt. Eine besagt, dass es nach 2017 vorgetragen werden kann, die andere Person sagt es kann nur mit 2016 verrechnet werden..

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Die Verluste (Kosten Studium, Zweitausbildung) bestehen noch und sind nicht verrechnet worden. Meine Frage lautete: WARUM? Die müssen nämlich da verrechnet werden, und sollte das Finanzamt da ernsthaft einen Fehler gemacht haben, wird es den halt korrigieren.
Frage nur, ob das möglich ist. Nein.

-- Editiert von muemmel am 04.01.2018 18:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Die Verluste (Kosten Studium, Zweitausbildung) bestehen noch und sind nicht verrechnet worden.


Hattest Du denn in der Steuererklärung 2016 im Mantelbogen in Zeile 80 ein Kreuzchen gemacht?

Zitat:
Kann ich diese Verluste mit der Steuererklärung 2017 „verrechnen"


Nein, kannst Du nicht. Nur wenn der Verlust in 2016 nicht vollständig ausgeglichen wurde, kann ein verbleibender Verlustvortrag nach 2017 vorgetragen werden. In der Steuererklärung 2017 kann nur dann ein Verlustvortrag geltend gemacht werden, wenn der im Steuerbescheid für 2016 festgestellt wurde. Verlustfeststellungen aus früheren Jahren sind uninteressant, wenn sie in 2016 nicht weitergeführt wurden.

Zitat:
oder muss ich diese mit 2016 verrechnen (nachträglich).


Du musst da gar nichts verrechnen. Das hätte eigentlich automatisch passieren müssen.

Es gibt in der Steuererklärung nur ein Feld, in dem man ankreuzen kann, dass zum 31.12. des Vorjahres ein Verlust festgestellt wurde. Da offenbar zum 31.12.2016 keine Verluste festgestellt wurden, kannst Du auch keine in der Steuererklärung 2017 geltend machen.

Sind denn die Verluste aus den Jahren 2012-2015 jeweils aufsummiert worden? Sind also die jeweiligen Verluste eines Jahres mit den Verlusten der Vorjahre im Steuerbescheid addiert worden? Oder ist da auch vergessen worden, die Verluste vorzutragen?

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#6
 Von 
PaLe90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sie sind vorgetragen und summiert worden.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Nun, dann handelt es sich offenbar um einen Fehler des FA. Daraus ergibt es dennoch keine andere Rechtslage - der Verlust ist nach 2016 vorzutragen.
Das hätte eigentlich automatisch passieren müssen. Hätte es - aber man kann das dem FA sicher auch jetzt noch mitteilen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von PaLe90):
Ja sie sind vorgetragen und summiert worden.
Von wem? Von Ihnen oder liegt tatsächlich ein gesonderter Bescheid über die vortragsfähigen Verluste auf den 31.12.2015 vor?

Oder liegen vielleicht „nur" ESt-Bescheide 2012 - 2015 mit einem negativen zu versteuernden Einkommen, aber keinem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte vor?

Wenn tatsächlich ein gesonderter Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.21.2015 vorliegt, liegt das Datum des Bescheides vor oder nach dem Datum des ESt-Bescheides 2016?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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