http://www.der-postillon.com/2014/12/endlich-weihnachtsgeld-vermieter.html
Endlich tut auch für die mal einer was ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Vermieter erhalten Anspruch auf 13. Monatsmiete
12. Januar 2015
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Frage vom 12. Januar 2015 | 11:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119558 Beiträge, 39740x hilfreich)
Vermieter erhalten Anspruch auf 13. Monatsmiete
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 27. Januar 2015 | 15:22
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 24x hilfreich)
Ich habe gerade einen Lachflash, Harry van Sell. Danke, mein Tag ist jetzt gerettet...
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#3
Antwort vom 29. Januar 2015 | 11:46
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
Bekommen demnächst auch Babies einen Anspruch auf einen 13. Schwangerschaftsmonat?
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#4
Antwort vom 29. Januar 2015 | 12:04
Von
Status: Weiser (16470 Beiträge, 9285x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Bekommen demnächst auch Babies einen Anspruch auf einen 13. Schwangerschaftsmonat? <hr size=1 noshade>
Nö.
Da ja das 13. Monatsgehalt meist eine Prämie für die Betriebstreue ist, wird das bei Babies schwierig. Aus gut informierter Quelle wurde mir zugetragen, dass Babies es regelmäßig nicht länger als 9 Monate am Stück im Bauch aushalten.
Aber Spaß beiseite:
Bei einem 13. Monatgehalt zahl man ja auch ein 13. Mal Krankenversicherungsbeitrag (zumindest wenn man Kassenpatient ist), ohne dafür eine Mehrleistung zu bekommen - warum dann nich auch ein 13. Mal Miete?
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 18. Februar 2015 | 15:49
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 44x hilfreich)
Wäre alles nur blöd für die Arbeitnehmer, die kein 13. Gehalt bekommen. Bei 2x Miete im Dezember, gibt's Weihnachten, dann eben gar nichts
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#7
Antwort vom 18. Februar 2015 | 17:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119558 Beiträge, 39740x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>gibt's Weihnachten, dann eben gar nichts <hr size=1 noshade>
Doch, einen neuen Dispo ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#8
Antwort vom 18. Februar 2015 | 17:32
Von
Status: Weiser (16470 Beiträge, 9285x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Doch, einen neuen Dispo ... <hr size=1 noshade>
Auf den man aber im Dezember auch eine 13. Monatrate zahlt.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
#9
Antwort vom 20. Februar 2015 | 18:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 10x hilfreich)
Naja also im Grunde können sich ja die Vermieter nicht wirklich beschweren. Steigen die Mieten nicht seit Jahren? Zumindest in Berlin?
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#10
Antwort vom 16. März 2015 | 17:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 6x hilfreich)
quote:
Aus gut informierter Quelle wurde mir zugetragen, dass Babies es regelmäßig nicht länger als 9 Monate am Stück im Bauch aushalten.
Das ist bestimmt wieder so ein Geschichte der manipulierten, Achtung, Lügenpresse um uns dumm zu halten.
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