Vermieter erhalten Anspruch auf 13. Monatsmiete

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)
Vermieter erhalten Anspruch auf 13. Monatsmiete

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
frankenberg
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe gerade einen Lachflash, Harry van Sell. Danke, mein Tag ist jetzt gerettet... :banana:

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Bekommen demnächst auch Babies einen Anspruch auf einen 13. Schwangerschaftsmonat? ;)

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Bekommen demnächst auch Babies einen Anspruch auf einen 13. Schwangerschaftsmonat? <hr size=1 noshade>

Nö.
Da ja das 13. Monatsgehalt meist eine Prämie für die Betriebstreue ist, wird das bei Babies schwierig. Aus gut informierter Quelle wurde mir zugetragen, dass Babies es regelmäßig nicht länger als 9 Monate am Stück im Bauch aushalten.

Aber Spaß beiseite:
Bei einem 13. Monatgehalt zahl man ja auch ein 13. Mal Krankenversicherungsbeitrag (zumindest wenn man Kassenpatient ist), ohne dafür eine Mehrleistung zu bekommen - warum dann nich auch ein 13. Mal Miete?


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
MaMichelle
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 44x hilfreich)

Wäre alles nur blöd für die Arbeitnehmer, die kein 13. Gehalt bekommen. Bei 2x Miete im Dezember, gibt's Weihnachten, dann eben gar nichts :devilangel:

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>gibt's Weihnachten, dann eben gar nichts <hr size=1 noshade>

Doch, einen neuen Dispo ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Doch, einen neuen Dispo ... <hr size=1 noshade>

Auf den man aber im Dezember auch eine 13. Monatrate zahlt.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FerdiH
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Naja also im Grunde können sich ja die Vermieter nicht wirklich beschweren. Steigen die Mieten nicht seit Jahren? Zumindest in Berlin?

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gelbesblatt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Aus gut informierter Quelle wurde mir zugetragen, dass Babies es regelmäßig nicht länger als 9 Monate am Stück im Bauch aushalten.


Das ist bestimmt wieder so ein Geschichte der manipulierten, Achtung, Lügenpresse um uns dumm zu halten. ;)

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2x Hilfreiche Antwort

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