Vermieter: keine NK-Abrechnung und keine Kaution

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hitachi
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)
Vermieter: keine NK-Abrechnung und keine Kaution

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Von Januar 2012 bis Dezember 2013 lebte ich in einer Mietwohnung.
Miete und Nebenkosten wurden natürlich, seit jeher, stets pünktlich bezahlt.

Als ich zum 31.12.2013 ausgezogen bin, habe ich leider vom Vermieter nie wieder etwas gehört. Auf Anschreiben reagiert er auch nicht...

Es geht erstens um die Nebenkosten:

Ich zahlte einen monatlichen Betrag von 150€ bzw. 185€ und sollte eigentlich am Ende des Jahres eine Abrechung für die Heiz- und Nebenkosten erhalten. Dies ist leider nie geschehen.
Eigentlich wollte ich es gut sein lassen (ich dachte, es wird sich schon ca. gerechnet haben), doch nachdem ich wohl um meine Kaution gebracht werden soll, werde ich das Gefühl nicht los, dass mein alter Vermieter mich über Ohr hauen möchte.

zweitens:

Ich warte auf die Auszahlung meiner Kaution von 900€.
Es sind zwar "Schäden" entstanden, doch nicht in einer Höhe, dass er die komplette Kation einbehalten könnte.
Es geht um einen Schaden an der Zimmertür (kleines Loch im Holz) und um einen Schaden an der Wohnungstüre (der Türrahmen ist eingerissen, wo das Schloss ist).
Ich bot ihm (schriftlich) an, den Schaden reparieren zu lassen bzw. mich finanziell mit ihm zu einigen, falls er vor hat, die Türen (zwecks Renovierung wie in der Nachbarwohnung) auszutausen.

Dies hatte ich auch schon bei der Wohnungsübergabe angesprochen, welche wohl ein "Mitarbeiter" des Vermiters mit mir machte. Er teilte mir mit, dass der Vermieter sich dann bei mir melden wird.


- Kein Zeichen vom Vermieter, keine Reaktion auf garnichts :/


Ich lese immer wieder von:

"Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 09.03.05 (VIII ZR 57/04 ) NJW 2005, 1499
Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes ab, so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen; er ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. In einem solchen Fall hindert auch die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen."

Dies wäre ja fast schon zuviel des Guten. Ich will mich ja nicht "bereichern", sondern lediglich "Gerechtigkeit" :)


Um Ratschläge und Tips bin ich dankbar!

Danke und Gruß :)
Hitachi

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-- Editiert Hitachi am 13.01.2014 16:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Als ich zum 31.12.2013 ausgezogen bin, habe ich leider vom Vermieter nie wieder etwas gehört. Auf Anschreiben reagiert er auch nicht...


Das ist gerade mal 13 Tage her. Jetzt halt mal den Ball flach.

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#2
 Von 
Hitachi
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Gut erkannt... Problem damit, dass ich mich schonmal informieren möchte?
Also wie siehts aus, haste auch was konstruktives aufm Kasten?! :)
Dass ich an die NK-Abrechnung von 2012 erimnert habe ist schon über ein halbes Jahr her. Seither auch nichts vom Vermiete gehört. Deswegen gehe ich nicht davon aus, dass ich vom Vermieter unbedingt etwas höre.
Eventuell gibt es ja eine Reparatur-Pflicht 14-Tage nach Auszug oder was weiß ich was.
Wie gesagt, deshalb bin ich hier :)

Danke

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Bevor du hier noch weitere Smilieys verteilst, lese dich in diesem Lexikon www.mietrechtslexikon.de schlau. Da werden deinen Fragen von heute und auch die zukünftigen recht gut beantwortet.

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