Vermieter stellt Heizung um

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
checker1977
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)
Vermieter stellt Heizung um

Hallo,

hier mal eine Frage.

Wohne jetzt seit fast 4 Jahren in einem 2-Familien-Haus. Unten der Vermieter und oben ich. Es war immer eine Nachtabsenkung in der Heizung programmiert, wo ich auch nichts dagegen habe. Man will ja sparen.

Nun habt mein Vermieter Nachwuchs bekommen, wo sie die Heizung auf 24-Stunden-Heizbetrieb gestellt haben. Ist das rechtens? Darf er das so einfach? Ich bezahle das ja auch mit, wenn sein Kind soviel Wärme benötigt, da es bei mir auch weiter heizt. Egal ob es Heizöl oder Strom für die Heizung ist.

Noch eine Frage:
Habe die Kündigung wegen Eigenbedarf zum 31.03. bekommen. Nur stellt sich mir die Fragen, wie es aussieht, wenn man bis dahin keine passende Wohnung findet? Bei uns am Lande ist es nicht so einfach wie in der Großstadt. Kann er uns einfach auf die Straße setzen?

Gruß
checker

-- Editiert am 03.01.2010 15:52

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45 Antworten
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#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Bei uns am Lande ist es nicht so einfach wie in der Großstadt.


Ich dachte immer, es wäre umgekehrt.

Wenn man in drei Monaten keine Wohnung findet, findet man nie eine.

Wenn Ihr die Wohnung nicht fristgerecht räumt, wird er Euch rausklagen müssen.
Das verschafft Euch einige zusätzliche Monate, kostet aber extra.



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#2
 Von 
checker1977
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi,

es ist wirklich so bei uns.

Es standen seit Oktober im Umkreis von 15km nur 5 Wohnungen in der Zeitung. Alle haben wir uns angesehen, aber die eine war zu klein, die andere zu teuer und die andere war vergeben.

Zudem kommt noch, das meine Freundin in 2 Wochen operiert wird und mind. 2 Monate krank sein wird, sodass sie nicht tragen kann. Ich kann dies aus gesundheitlichen Gründen auch nicht. Eine Umzugsfirma können wir uns auch nicht leisten.

Klingt alles recht komisch, aber alles entspricht der Wahrheit. Ich denk auch, dass es mit dem Wohnungsangebot im Frühjahr besser aussieht.

Gruß
checker

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#3
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
checker1977
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi,

sorry, weiß nicht ob mein Vermieter hier mitliest. Dann weiß er genau wer ich bin. Sagen wir mal so. Wir haben ca. 4000 Einwohner. Im Umkreis von 30km gibt es auch keine größere Stadt.

Gruß
checker

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#5
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
checker1977
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, 30km entfernt. Aber das hat mit der Tatsache nichts zu tun, dass es hier keine Wohnung gibt.

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""

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Kann er uns einfach auf die Straße setzen?

Nein, dann wird er euch rausklagen müssen. Ist aber teuer (für euch). Bringt zwischen 3-12 Monate.


quote:
Habe die Kündigung wegen Eigenbedarf zum 31.03. bekommen.

Wie wurde diese denn im Detail begründet?


quote:
Ich bezahle das ja auch mit, wenn sein Kind soviel Wärme benötigt, da es bei mir auch weiter heizt.

Dann würde sich das durchaus zumutbare herunterdrehen der Termostate empfehlen ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
checker1977
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Nein, dann wird er euch rausklagen müssen. Ist aber teuer (für euch). Bringt zwischen 3-12 Monate.


Würde ja sehr gerne selbst gehen. So wie wir in den letzten 2 Monaten von meinem Vermieter schikaniert werden. Aber ich finde nichts. Wieviel Mehrkosten wären das in etwa? Hat so eine Klage auch Erfolg, wenn man beweisen kann, dass man sich schon einige Wohnungen angesehen hat und keine gepasst hat? Zu klein oder zu teuer?


quote:
Wie wurde diese denn im Detail begründet?


Im Kündigungsschreiben steht nur, dass ich wegen Eigenbedarf gekündigt bin, da sich seine Familie bald vergrößert (1 Neugeborenes) und ihm seine 80m² Wohnung nicht ausreicht. Versteh ich nicht ganz, da er auch ein Kinderzimmer hat. Ist ja das erste Kind. Sonst steht nichts drin.


quote:
Dann würde sich das durchaus zumutbare herunterdrehen der Termostate empfehlen ...

Könnte man auch, aber es ist halt ziemlich umständlich, da ich mir entweder den Wecker stellen muß, dass ich die Thermostate um 5 Uhr wieder aufdrehe oder (wenn ich mir keinen Wecker stelle) es in meiner Wohnung *******e kalt ist wenn ich aufstehe.

Gruß
checker

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Grundsätzlich ist die Kündigung wegen Eigenbedarf in Ordnung. Da es sich nur um ein 2-familienhaus handelt, in dem der Vermieter selbst wohnt, kann er theoretisch auch ohne Grund kündigen.

Er kann euch aber nicht selbst auf die Straße setzen, sondern er müsste Räumungsklage erheben. Diese hätte auch Aussicht auf Erfolg, mit der Konsequenz, dass Du die Kosten tragen müsstest. Wenn der Vermieter einen Anwalt einschaltet, wird es saftig, denn der Gegenstandswert, aus dem sich die Gebühren berechnen, betragen eine Jahresmiete.

Der vernünftigste Weg wäre es, mit dem Vermieter zu reden und ihm zu sagen, dass ihr zwar auf Wohnungssuche seid, bisher aber noch nichts gefunden habet. Wenn das Verhältnis zum Vermieter normal ist, wird er seinen Eigenbedarf möglicherweise auch um einen Monat zurückstellen. Wenn das Verhältnis aber ohnehin gestört ist, dann sieht das natürlich schlecht aus.



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"justice"

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#10
 Von 
checker1977
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo nochmal,

ist es denn gerechtferigt einen Eigenbedarf anzumelden aufgrund seines Kinden, wenn er selbst ein Kinderzimmer hat, das ungenutzt ist?

Dann könnte ja jeder Vermieter Eigenbedarf anmelden, weil er ein Hamsterzimmer errichten will für SEINE Hamster. Würde dann immer schlecht für den Mieter aussehen.

Hätte er nicht schon von vornherein einen befristeten Mietvertrag für 3 Jahre z. B. erstellen können, wenn er schon gewußt hat, dass er die Wohnung braucht, sobald ein Kind da ist? Wohne hier erst seit 3,5 Jahre. Den Mietvertrag, den wir damals gemacht haben war unbefristet.

Gruß
checker

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#11
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Den letzten Beitrag würde ich mal lieber ignorieren. Aber zur Sache: Es spielt vorliegend überhaupt keine Rolle, ob der Vermieter Eigenbedarf geltend machen kann oder nicht. In einem 2-Familienhaus, in welchem der Vermieter selbst wohnt, kann dieser jederzeit und auch völlig ohne Grund kündigen, vergl. § 573a BGB .

Es macht also keinen Sinn, darüber zu diskutieren, ob der Eigenbedarf berechtigt ist oder nicht.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nein, ich habe nichts gegen Dich persönlich. Aber Deine grundsätzliche pauschale Hetze gegen Mieter haben nichts mit dem Sinn des Forums zu tun, in dem es um rechtliche Tips geht. Die angebliche Räumung in 3-12 Stunden oder die Kündigung wegen eines Hamsters sind - wie du sicher selber weißt - völliger Unfug und ich bin dagegen, hier Fragestellern irgendwelchen Unsinn zu erzählen.

Inwieweit du mein "Souffleur" sein sollst, erschließt sich mir nicht.



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"justice"

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#15
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Es macht also keinen Sinn, darüber zu diskutieren, ob der Eigenbedarf berechtigt ist oder nicht.

Sehe ich ganz genauso ! Kleine Ergänzung: 573a ergibt verlängerte Kündigungsfristen !



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-- Editiert am 05.01.2010 11:52

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Es macht also keinen Sinn, darüber zu diskutieren, ob der Eigenbedarf berechtigt ist oder nicht.


Das sehe ich nicht so.

Die Voraussetzungen für eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB sind hier zwar erfüllt. Der Vermieter hat sich jedoch entschlossen, eine Kündigung wegen Eigenbedarf auszusprechen. Andernfalls hätte sich die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert. So muss er sich jedoch an die strengen gesetzlichen Vorschriften für eine Eigenbedarfskündigung halten.

Ob die Kündigung wegen Eigenbedarf tatsächlich wirksam ist, lässt sich aus den bisherigen Aussagen des Fragestellers nicht ohne weiteres ersehen. Wurde z.B. auf das Widerspruchsrecht hingewiesen und wie hat der Vermieter im Kündigungsschreiben begründet, dass er trotz eines leer stehenden Kinderzimmers Eure Wohnung für den eigenen Bedarf benötigt?

Dass der Eigenbedarf bereits beim Abschluss des Mietvertrages vor 3,5 Jahren vorhersehbar war, wird man jedoch kaum beweisen können. Schließlich kann er sich auch nach Abschluss des Mietvertrages dazu entschlossen haben, Kinder zu bekommen.

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" "

-- Editiert am 05.01.2010 11:53

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#17
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Abgesehen davon bekommt man Kinder nicht durch Entschlüsse.



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#18
 Von 
checker1977
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

die erleichterte Kündigungsfrist, wo ich 3 Monate länger habe, wurde mir ja gewährt.

Gruß
checker

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Und es wurde sich in der Kündigung auf § 573 a BGB bezogen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Im Eingangsposting steht was von "Eigenbedarfskündigung", es steht nichts davon drin, dass sich die Kündigung auf 573a stützt !

Was denn nun ? Ist es eine Kündigung nach 573a BGB oder eine Eigenbedarfskündigung nach 573 BGB und wenn ja wie genau begründet

Wann wurde sie ausgesprochen ?

Prazise Auskunft=gute Antwort !

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#21
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Gerade das Außergewöhnliche, Unübliche und meist nicht Nachvollziebare beim Vermieten ist mein Leben !
Und genau deshalb berichte ich gerne darüber um auch anderen etwas Einblick in das angeblich Unmögliche und Ausgeschlossene zu geben, denn es kann jeder VM / M schneller damit konfrontiert werden als man glaubt.


Dann sollte man sich aber nicht auf nebulöse und nicht nachvollziehbare Andeutungen beschränken, sondern klar und deutlich seine Geschichten zum besten geben. Denn nur so kann auch ein fragesteller für sich entscheiden, ob die geschichte auch auf seinen persönlichen Fall anwendbar ist oder nicht.

Und die Schilderung (bzw. die Andeutung) eines ganz außergewöhnlichen Ausnahmefalls, der auf den Fragesteller zu 99,99% nicht anwendbar ist, hilft nicht wirklich weiter, sondern führt bestenfalls zur Verwirrung, schlechtestenfalls zu einer unmittelbaren Fehlentscheidung.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
checker1977
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

die Kündigung habe ich bereits Ende September 2009 erhalten und stützt sich auf §573a BGB .

Als Begründung wurde angegeben, dass sich in Kürze die Familie aufgrund der Geburt des Kindes bevor steht und er somit die Wohnung selbst benötigt. Somit muß ich bis zum 31.03. die Wohnung geräumt haben.

Ich will hier nicht das Mißverstände aufkommen. Ich will aber wirklich raus. Ich habe bereits 7 Wohungen angesehen bzw. angerufen. Entweder sie waren zu teuer, bereits vergeben oder zu klein. Will auch nicht bei meinem Vermieter unangenehm auffallen. Aber ich merke halt, dass er mich am liebsten gestern loswerden will.

Gruß
checker

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Genau das ist nicht möglich und teilweise ehrlich gesagt auch nicht gewollt. <hr size=1 noshade>


@ blockwart: Dann wirst du damit leben müssen, dass ich auch künftig die Fragesteller eindringlich vor Dir und deinem Geschreibsel warne.


Zitat:
die Kündigung habe ich bereits Ende September 2009 erhalten und stützt sich auf §573a BGB .


Dann ist die Kündigung völlig in Ordnung und rechtsgültig. In einem Räumungsprozess würdest du kostenpflichtig verlieren. Es macht daher wenig Sinn, sich auf einen Prozess einzulassen. Sinniger ist es, sich mit dem Vermieter zu einigen und ihn zu bitten, notfalls die Wohnung 1-2 monate länger nutzen zu können.



-- Editiert am 05.01.2010 16:38

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
checker1977
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

das werde ich versuchen. Ich bin nicht der Typ der Streit sucht. Ich versuche eigentlich immer in Frieden zu leben.

Als mir mein Vermieter die Kündigung übergeben hat, hat er auch erwähnt, dass es nichts ausmachen würde, wenn es 1-2 Monate länger dauert. Aber mittlerweilen hab ich halt angst, da er mich ja terrorisiert.

Gruß
checker

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Übrigens: An den Mietänderungen wird mit Hochdruck gearbeitet.


@ Blockwart

Und ? Musst Du dann Angst haben vor Deinem Vermieter ??
Oder kommt jetzt wieder das Allmachtsgeschreibsel von "Ich vermiete, also bin ich Gott....." aus Deiner Secondlive-Welt ??



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""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

"Ihr sollt keinen Vermieter haben neben mir"
hat schon etwas.



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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
wenn es keinen warmen Bauch hat


Funkthermometer ?



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