Vermittlung

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481768-67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermittlung

Hey,

Wenn ich einen Handwerker and jemanden vermittle und sagen wir für die Arbeiten wird ein Meisterbrief benötigt, benötige ich dann auch einen Meisterbrief ? Kann ich als UG einen Werkvertrag mit einem Kunden abschließen ohne Qualifikationen und dann nochmal einen Werkvertrag mit dem Handwerker über die selben Arbeiten oder ist das illegal ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go481768-67):
Wenn ich einen Handwerker and jemanden vermittle und sagen wir für die Arbeiten wird ein Meisterbrief benötigt, benötige ich dann auch einen Meisterbrief

Für die reine Vermittlung nicht



Zitat (von go481768-67):
Kann ich als UG einen Werkvertrag mit einem Kunden abschließen ohne Qualifikationen und dann nochmal einen Werkvertrag mit dem Handwerker über die selben Arbeiten

Als Subunternehmer oder wie möchte man das machen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go481768-67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

erst mal vielen Dank für die Antwort !

Es geht darum als UG ohne angestellten Meister oder Geselle, handwerkliche Tätigkeiten zu vermitteln.

Der Handwerker besitzt selbstverständlich die notwendigen Qualifikationen für den Auftrag und soll als unser Subunternehmer fungieren. Mit dem Handwerker würde ein Werkvertrag abgeschlossen werden, frage ist nun :


Dürfen wir mit dem Kunden einen Werkvertrag abschließen obwohl uns die Qualifikationen fehlen, wir führen ja nicht aus?

Müssen wir mit dem Kunden einen Werkvertrag abschließen oder kommt auch eine andere Vertragsform auf Kundenseite in Frage ?
Die Angebote würden vom ausführenden Handwerker erstellt werden, hier stellt sich auch die Frage der Haftung für Korrektheit der Angebote, wer haftet für Angebotsfehler ?

Welche Begrifflichkeiten dürften dann z.B. zu Werbezwecken verwendet werden ? Dürfen wir überhaupt mit Handwerker-Leistungen werben ? Dürften wir sogar mit "Meisterlicher" Arbeit werben wenn wir die Aufträge z.B. nur an Meister abgeben oder ist hier unsere Qualifikation entscheidend und nicht die des Ausführenden ? Wäre m.E. unlogisch.


Ich weiß die Fragen gehen tief in die Materie und ein Termin beim Anwalt ist wahrscheinlich unumgänglich, ich würde mich trotzdem riesig über eine Info freuen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes sollte man sich mal entscheiden, ob man nun Handwerker vermitteln will. Oder selbst mit Subunternehmern als Bauunternehmung auftreten möchte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go481768-67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank für die erneute Antwort !

Sie haben selbstverständlich Recht.
Wenn ich die Frage anders formulieren dürfte würde sie wie folgt lauten:

Worin unterscheiden sich eine Vermittlung und eine Bauunternehmung in Hinsicht auf die drei von mir oben genannten Fragestellungen ?

-- Editiert von go481768-67 am 10.01.2018 21:27

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go481768-67):
Dürfen wir überhaupt mit Handwerker-Leistungen werben ?

Man müsste erwähnen das man selbst diese Arbeiten durch eine Partnerfirma ausführen.
Den Eindruck zu erwecken man würde selbst die ausführende Firma sein, kann schnell die HWK nicht gut sehen.
Zitat (von go481768-67):
Worin unterscheiden sich eine Vermittlung

Vermittlung bedeutet schlicht weg, der Vermittler stellt nur die Verbindung Kunde / Auftragnehmer her, danach ist der Vermittler raus.Vermitteln geht ohne Meister oder sonst was.

Zitat (von go481768-67):
Bauunternehmung

Sofern die Meisterpflicht besteht muss er in der Handwerksrolle sein. Er haftet gegenüber seinem Kunden, während der Subunternehmer eben gar nichts mit dem Kunden am Hut hat. Zudem kann es dabei auch zur Arbeitnehmerüberlassung kommen.

Beim dem was wohl angedacht ist, passt wohl am besten der Status Generalunternehmer, Dem Kunden ist bewusst man führt die Arbeit nicht selbst aus, sondern hat dafür seine Handwerker. Wird doch am Hausbau schon oft praktiziert.

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