Vermögensauskunft, GF einer UG ohne Gesellschaftsanteile

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tobe123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögensauskunft, GF einer UG ohne Gesellschaftsanteile

Hallo

Eine Frage zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Zum Sachverhalt:
Ich muss Private die eine Vermögensauskunft abgeben. (Privater Titel aus 2008, ich kann die Summe im ganzen nicht aufbringen Ratenzahlung seitens des Gläubigers abgelehnt.)

Ich bin Geschäftsführer einer UG ohne Gesellschaftsanteile.. (Geschäftsführervertrag)

Nun verlangt der Gerichtsvollzieher das Beiblatt "Vermögensauskunft für Kapitalgesellschaften, GmbH, UG ect).

Gleich in der ersten Spalte steht Schuldner/in , Sitz des Unternehmens, HRB, Eintragung beim Gericht.

Nun meine Fragen:

Muss ich dieses Beiblatt mit Ausfüllen? Mir gehört die UG ja nicht....Bin nur über den Geschäftsführervertrag bei der UG angestellt.

Gibt es in einem Rechtsportal Informationen darüber was ich für Angaben machen muss nach ZPO wenn ich nur Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bin.

Ich danke vorab

LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde mit dem Gerichtsvollzieher noch mal sprechen. Soweit man dem VA-Formular entnehmen kann, geht es wirklich um Beteiligungen an einer Gesellschaft.
Wenn du kein Gesellschafter bist, bist du zunächst einmal Arbeitnehmer bzw. Führungskraft. Nicht mehr, nicht weniger. Ggf. kommt die UG dann als Drittschuldner in Frage, was deine Entlohnung angeht, aber die Gesellschaftsanteile sind tabu. Genauso ist es tabu, über das Vermögen einer UG Auskunft zu bekommen, nur weil ein Mitarbeiter private Schulden hat.

Wichtig: Der Titel darf nicht auf die UG lauten. Zudem darf nicht sonst wie eine Mauschelei bestehen (UG zum Zwecke der Vermögens-beiseite-Schaffen kurzfristig an Strohleute verschenkt). Ich bin nur Laie und daher das Folgende ohne Gewähr:

Wenn der GV nicht mit sich reden lässt, würde ich Vollstreckungserinnerung einlegen. Das ist so etwas wie eine Beschwerde und dann schaut sich das ggf. ein Richter an. Die Beschwerde wäre, dass man als Mitarbeiter und Nicht-Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieses Formular auch nicht ausfüllen muss, weil sich der Titel nicht gegen die Gesellschaft richtet, sondern gegen die Einzelperson.


-- Editiert von mepeisen am 26.04.2017 10:53

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen