Hallo
Eine Frage zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Zum Sachverhalt:
Ich muss Private die eine Vermögensauskunft abgeben. (Privater Titel aus 2008, ich kann die Summe im ganzen nicht aufbringen Ratenzahlung seitens des Gläubigers abgelehnt.)
Ich bin Geschäftsführer einer UG ohne Gesellschaftsanteile.. (Geschäftsführervertrag)
Nun verlangt der Gerichtsvollzieher das Beiblatt "Vermögensauskunft für Kapitalgesellschaften, GmbH, UG ect).
Gleich in der ersten Spalte steht Schuldner/in , Sitz des Unternehmens, HRB, Eintragung beim Gericht.
Nun meine Fragen:
Muss ich dieses Beiblatt mit Ausfüllen? Mir gehört die UG ja nicht....Bin nur über den Geschäftsführervertrag bei der UG angestellt.
Gibt es in einem Rechtsportal Informationen darüber was ich für Angaben machen muss nach ZPO wenn ich nur Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bin.
Ich danke vorab
LG
Vermögensauskunft, GF einer UG ohne Gesellschaftsanteile
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich würde mit dem Gerichtsvollzieher noch mal sprechen. Soweit man dem VA-Formular entnehmen kann, geht es wirklich um Beteiligungen an einer Gesellschaft.
Wenn du kein Gesellschafter bist, bist du zunächst einmal Arbeitnehmer bzw. Führungskraft. Nicht mehr, nicht weniger. Ggf. kommt die UG dann als Drittschuldner in Frage, was deine Entlohnung angeht, aber die Gesellschaftsanteile sind tabu. Genauso ist es tabu, über das Vermögen einer UG Auskunft zu bekommen, nur weil ein Mitarbeiter private Schulden hat.
Wichtig: Der Titel darf nicht auf die UG lauten. Zudem darf nicht sonst wie eine Mauschelei bestehen (UG zum Zwecke der Vermögens-beiseite-Schaffen kurzfristig an Strohleute verschenkt). Ich bin nur Laie und daher das Folgende ohne Gewähr:
Wenn der GV nicht mit sich reden lässt, würde ich Vollstreckungserinnerung einlegen. Das ist so etwas wie eine Beschwerde und dann schaut sich das ggf. ein Richter an. Die Beschwerde wäre, dass man als Mitarbeiter und Nicht-Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieses Formular auch nicht ausfüllen muss, weil sich der Titel nicht gegen die Gesellschaft richtet, sondern gegen die Einzelperson.
-- Editiert von mepeisen am 26.04.2017 10:53
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