Versorgungsausgleich-Neuberechnung

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)
Versorgungsausgleich-Neuberechnung

Hallo,
ich muß Rentenpunkte an meinen Ex abgeben. Nun bin ich aber schwer krank geworden und kann nicht mehr viel arbeiten, d.h. ich verdiene jetzt deutlich weniger als zum Zeitpunkt der Scheidung und davor.
Nun meine Frage, da ich noch ca.15 Jahre arbeiten muß(wenn das überhaupt geht) kann ich den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen?
Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo klausi42 ,

Wurde der Versorgungsausgleich schon durchgeführt?

Würde dein EX auf die Punkte verzichten?

Was soll eine Neuberechnung bringen?

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 12.01.2015 19:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo edy,
was bedeutet, ob der Versorgungsausgleich schon durchgeführt wurde? Mein Ex ist 56 Jahre alt.
Mein Ex würde nicht auf die Punkte verzichten, ganz im Gegenteil.
Eine Neuberechnung soll eventuell erbringen, das ich weniger Punkte an den Ex abtreten muß, da ich nun weniger verdiene und meine zukünftige Rente nicht mehr so steigt wie zum Zeitpunkt der Scheidung.
lg

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
was bedeutet, ob der Versorgungsausgleich schon durchgeführt wurde?


Wenn die Scheidung durch ist,ist auch der Versorgungsausgleich durch.

Du hast doch auch Punkte von deinem EX bekommen?

Neuberechnung ist nicht möglich (außer es wurde falsch berechnet) oder

wegen Kindeserziehungszeiten.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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durch."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,
alles klar, die Scheidung ist durch also auch der Versorgungsausgleich.
Ich danke dir, hätte ja sein können das da noch was zu machen ist, hatte sowas mal gehört.
lg

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo,

um es noch einmal zu verdeutlichen:
Mit dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erwirtschafteten Rentenpunkte gegeneinander ausgeglichen.
Nach der Ehe erwirtschaftete oder nicht erwirtschaftete Rentenpunkte fließen nicht mit ein; sonst hätte die Rechnerei ja nie ein Ende.
Also: eine Neu-Berechnung bringt nichts!

Gruß,
capitano


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