Versuchter Betrug Ja oder Nein?

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Alzano
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Versuchter Betrug Ja oder Nein?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ein Mann oder Frau geht in eine Bank und fragt nach den Konditionen für einen Kredit in Höhe von 5000 Euro. Der Bankangestellte fragt nach den letzen 3 Lohnabrechnungen. Die hat die Person dabei und übergibt diese dem Bankangestellten. Die Person hat jedoch die Lohnabrechnungen bezüglich der Länge der Beschädigung verändert. Alle anderen Daten in der Lohnabrechnung sind richtig. Der Bankangestellte fordert einen Kontoauszug, der Kunde geht nach Hause, druckt einen Kontoauszug aus und übergibt diesen dem Bankangestellten. Dem Bankangestellten reicht der Ausdruck immer noch nicht und verlangt Einsicht in das Onlinebanking, der Kunde will dem Bankangestellten den Einblick nicht gewähren. An dieser Stelle reicht es dem Kunden und gibt an jetzt an keinem Angebot für einen Kredit interessiert zu sein und fördert den Bankangestellten auf, sofern er Kopien von Seinen Lohnabrechnungen gemacht hat, diese zu vernichten oder dem Kunden zu übergeben. Der Bankangestellte weigert sich die gemachten Kopien heraus zu geben oder zu vernichten. Der Streit eskaliert, Bankangestellte ruft Polizei und beschuldigt den Kunden der Urkundenfälschung und des Kreditbetruges.
Jetzt die Frage in die Runde:
Ist das Einholen eines Angebotes für einen Kredit mit verfälschten Lohnabrechnungen schon versuchter Betrug. Der Kunde hat übrigens nichts unterschrieben, weder einen Kredit Antrag noch eine sogenannte Schufa Klausel. Des Weiteren wurden die Kopien der Lohnabrechnungen ohne wissen oder Erlaubnis des Kunden gemacht.

Jetzt bin ich mal gespannt.

PS. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf verruchten Betrug.



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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich denke die rechtliche Würdigung als versuchter Betrug und auch die Anklage gehen in Ordnung. Ob es nun zu einer Verurteilung kommt, steht wieder auf einem anderen Blatt, da müsste man die Ermittlungsakte und den Gang der Hauptverhandlung kennen. Aber so stellt sich folgender Sachverhalt:

A kommt zur Bank und versucht mit gefälschten Lohnabrechnungen ein Angebot für einen Kredit zu bekommen. Was soll denn die Staatsanwaltschaft da neben der Urkundenfälschung sonst anklagen?

Was Sie wohl problematisieren wollen ist das so genannte unmittelbare Ansetzen zum Versuch, geregelt in § 22 StGB . Unmittelbares Ansetzen ist gegeben, wenn der Täter nach Maßgabe seines Tatplanes zur Tat unmittelbar ansetzt (Vgl. Fischer, Kommentar zum StGB, 58. Aufl., § 22 Rdn. 9). Dies ist stets dann gegeben, wenn schon ein Tatbestandsmerkmal verwirklicht ist (Vgl. Fischer, a.a.O.).

Hier ist ein Merkmal des § 263 bereits verwirklicht, nämlich die Täuschung, durch das Vorlegen der gefälschten Lohnabrechnungen.

Ob jetzt die anderen Tatbestandsmerkmal des versuchten Betruges (z.B. der Tatentschluss zum Vermögensschaden) erfüllt sind, wird die Hauptverhandlung zeigen. Äußerungen wie "Ich wollte nur ein Angebot, aber den Kredit nicht nehmen." oder "Ich hatte vor den Kredit vertragsgemäß zu tilgen" hat die Staatsanwaltschaft wohl verständlicherweise als Schutzbehauptung gewertet.

Wie gesagt, für eine Anklage reicht der Sachverhalt auf jeden Fall aus. Und selbst wenn der Betrug letztlich wegfällt, die Urkundenfälschung bleibt auf jeden Fall. Und das die Bank die Kopien der Lohnbescheinigungen nun ohne Einwilligung gemacht hat wird ihnen auch nichts helfen, zumal zum Zeitpunkt, als sie angefertigt wurden wohl ein konkludentes Einverständnis bestand.

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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

-- Editiert c_konert am 02.01.2012 17:49

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das sehe ich auch so.

lautet auf verruchten Betrug
Wirklich? Mal was anderes....

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#3
 Von 
Alzano
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@konert Danke für die sehr ausführliche Auskunft
Hier noch eine Ergänzung:
Der Kunde kann anhand des Schufaeintrages beweisen, dass es sich hier nur um eine Anfrage nach den Kreditkonditionen handelte. Ein Kreditantrag bedarf immer der Schriftform, dieser liegt in diesem Fall nicht vor. Wird in diesem Fall die Aussage des Kunden nicht bewiesen?
Des Weiteren bleibt die Frage offen, ob nicht spätestens nachdem der Kunde kein Interesse an einem Kreditangeot dieser Bank habe, hier nicht ein Rücktritt nach § 24 StGB vorliegt.


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#5
 Von 
Alzano
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Nick, ich versuche mal an die Klageschrift zu kommen.
Also meines Wissens sollte es wofern es zu einem Abschuss bei dieser Bank oder einer anderen gelkommen wäre, der Kredit ordnungsgemäß zurückgezahlt werden. Angebote wurden nachweislich auch von anderen Banken eingeholt.
Der Einkommesnachweis wurde *nur* beim Einstellunsdatum verändert. Die Höhe des Gehalts ist richtig angegeben.


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ein Kreditantrag bedarf immer der Schriftform,

Das ist falsch.
Zum einen gibt es keine gesetzliche Vorgabe diesbezüglich, zum anderen hat der Kunde den Antrag ja laut der Schilderung eindeutig mündlich geätigt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Ob die Raten zurückgezahlt werden sollten, ist doch erstmal egal.
Bei der Festlegung der Zinsen kommt es wohl maßgeblich auf die Verhältnisse des Kreditnehmers an.
Täuscht der nun über seine Verhältnisse, bekommt er Konditionen, die er normalerweise nicht bekommen hätte.
Et voila, Leistung und Gegenleistung stimmen nicht mehr überein.
Berühmtes Beispiel hierzu ist wohl der gute Schiedsrichter Hoyzer. (ist zwar kein Kreditbetrug, trotzdem aber ein sehr ähnliches Konzept)



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#8
 Von 
Alzano
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein Kreditantrag kann immer nur schriftlich erfolgen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kreditantrag
Bei meiner Bank habe ich einen solchen Kreditantrag mit Selbstauskunft und Schufaklausel als erstes unterschreiben müssen und das war meine Hausbank.
Meine Sicht der Dinge ist, dass das Kreditinstitut aus welchen Gründen auch immer, sich nicht an geltende Bestimmunen und den Datenschutz gehalten hat. Daraus resultiert, dass zumindest die vorliegenden Beweise, kein Kreditantrag unterschrieben, keine "Schufaklausel" unterschrieben eher für die Aussage des Angeklagten, es habe sich um eine reine Anfrage nach den Konditionen für einen Kredit sprechen.
Und ob mit den bloßen vorlegen schon ein konkludentes Einverständnis zur Vervielfältigung der Lohnabrechnungen erfolgt sei, ist aufgrund eines fehlenden Kreditantrages und fehlender Einverständniserklärung der Datenweitergabe meiner Meinung höchst fraglich.
Ich kenne den Angeklagten persönlich und dieser war und ist mir immer als glaubwürdig im Gedächtnis.
Ich bin auch kein besonderer Freund von Banken, viele sind mir in meiner Funktion als ehrenamtlicher Schuldnerberater, eher als sehr nachlässig im Umgang mit Datenschutz und Beratungspflichten aufgefallen.

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-- Editiert Alzano am 03.01.2012 07:46

-- Editiert Alzano am 03.01.2012 07:46

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Man sollte hier Straf- und Zivilrecht nicht vermengen. Und Strafrecht hat nun mal mit Datenschutzregelungen wenig zu tun. Wenn hier mit gefälschten Unterlagen gearbeitet worden ist, dann sind wir eben im Bereich der Urkundenfälichung und auch im Bereich des Versuchs. Die Ausführungshandlung hatte damit nämlich begonnen. Schufa-Auskünfte, Bankbedingungen für Kreditgewährung können hier keine Rolle spielen. Auch der Datenschutz nicht. Denn eine Einverständniserklärung zur Weitergabe von Unterlagen an die Staatsanwaltschaft, der bedarf es nun mal nicht. Wäre ja noch schöner, wenn man Strafanzeige nur mit Einverständnis des Täters erstatten könnte.

wirdwerden

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#10
 Von 
Alzano
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@von wirdwerden Urkundenfälschung ist hier aber nicht angeklagt.
Jetzt habe ich eine Kopie der Anklageschrift.
Angeklagt wird nur versuchter Betrug.
Der entschiedene Satz lautet zusammengefasst: Herrn XX wird vorgeworfen durch Vorlage gefälschter Lohnabrechnungen...nicht über das notwendige Einkommen verfügen....so das mit einer Rückzahlung nicht zu rechnen ist....das Vermögen der Bank hätte geschädigt werden können.....
Lustig ist nur, das Einkommen ist in der Lohnabrechnung in keinster weise verändert worden.Die Lohnabrechnung ist was den Lohn angeht richtig!
Sehr merkwürdig finde ich....na ja wird wohl nur eine Hauptverhandlung die Dinge hoffentlich ins richtige Licht rücken.
Ich bin kein Jurist, aber mir will einfach nicht in den Kopf, dass schon das fälschen einer Lohnabrechnung als Beweis genügt, um zu unterstellen das der Kredit genommen werden sollte und auch nicht zurückgezahlt sollte oder könnte, zumal die Höhe der Einkünfte nicht verändert wurden.
Für meinen Geschmack sind da zu viele wenn's und aber's für eine Verurteilung wegen versuchten Betruges, es seit den es gilt seit neuestem "in dubio contra reo".

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Weshalb hat er denn sonst gefälscht? Um die Beweglichkeit seiner Finger zu trainieren?

Außerdem langt es völlig aus, wenn im Termin der Hinweis kommt, dass auch wegen Urkundenfälschung verurteilt werden könnte. Wenns für den versuchten Betrug nicht reicht.

wirdwerden

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ein Kreditantrag kann immer nur schriftlich erfolgen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kreditantrag

1. nicht alles was in Wikipedia steht stimmt auch. Es ist nicht der Brockhaus (der nebenbei auch Fehler enthält), sondern schlicht ein Forum in das jeder schreiben kann. Wie das hier.
2. Es gibt keine gestzliche Vorschrift die besagt, das ein Kreditantrag der Schriftform bedarf
3. Dein Kumpel hat ja offensichtlich mündlich angefragt. Also hat er gegen noch ein Gesetz verstoßen, denn die Anfrage hätte je schriftlich erfolgen müssen?


Mangels gesetzliche Vergaben ist eine Kreditanfrage formlos und kann daher mündlich erfolgen. Das Gegenteil darf gerne durch nennen entsprechender Gesetzestexte bewiesen werden.


Jedenfalle ist eine falsche Behauptung die nur durch einen Wikipedia Artikel gestützt wird zur Verteidigung nicht zielführend.



quote:
Bei meiner Bank habe ich einen solchen Kreditantrag mit Selbstauskunft und Schufaklausel als erstes unterschreiben müssen und das war meine Hausbank.

Was DEINE Hausbank in DEINEN vertraglichen Beziehung macht ist ein Fall.

Es mag sein, das viele Banken Kreditanfragen schriftlich machen. Das ist dann aber deren interne Anweisung/Vorgehensweise und löst kein 'das muss immer so sein' oder ein 'das geht gar nicht anders' aus.

Wenn ICH bei MEINER Hausbank nach einem Kredit anfrage, gehe ich zum Sachbearbeiter und sage was ich brauche bzw. wieviel ich bekommen kann. Ganz unschriftlich. Ebenso unschriftlich antwortet er mir.
Super Sache ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Lustig ist nur, das Einkommen ist in der Lohnabrechnung in keinster weise verändert worden.

Noch lustiger ist, das es darauf gar nicht ankommt ...

Es reicht das er Bonitätsrelevante Elemente verändert. Und das wäre die Lohnabrechnung im Gesamten.
Ob das Einkommen, ein Datum oder ein anderer Teil ist unerheblich, wenn er im Endergebnis über seine Bonität täuscht.





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#14
 Von 
Alzano
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Mangels gesetzliche Vergaben ist eine Kreditanfrage formlos und kann daher mündlich erfolgen. Das Gegenteil darf gerne durch nennen entsprechender Gesetzestexte bewiesen werden.

Wikipedia hat nicht immer recht, keine Frage, aber in diesem Fall schon:
BGB §492
Aber wie gesagt, es geht erst mal nur darum festzustellen dass es sich hierbei nicht um einen Kreditantrag sondern um eine Anfrage nach den Bedienungen für einen Kredit.
Die Beweise (kein Kreditantrag, entsprechender Eintrag in der Schufa) belegen die Aussage des Angeklagten das es sich hier nur um eine Anfrage handelt. Natürlich kann man die Vermutung anstellen, dass der Angeklagte auch wirklich die Absicht hatte einen Kredit zu beantragen. Aber auch das ist nur eine Vermutung und Vermutungen sollten in der Rechtsprechung soweit wie möglich außen vor bleiben.
Nehmen wir mal an, der Angeklagte erklärt, er wollte nur Kreditangebote einholen um gegenüber seiner Hausbank in einer bessern Verhandlungsposition zu sein und hatte niemals die Absicht einen Kredit bei einer anderen Bank zu nehmen.
Ist dann das Einholen eines Angebotes mit falschen Angaben schon ein Betrug?
Ist das Einholen eines Angebots schon ein Rechtsgeschäft?
Denn nur dann würden Betrug und vor allem Urkundenfälschung in Betracht kommen.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:

Wikipedia hat nicht immer recht, keine Frage, aber in diesem Fall schon:
BGB §492
Schriftform, Vertragsinhalt

(1) Verbraucherdarlehensverträge sind, ...

Ich finde es schön wenn sich die Leute selbst widerlegen, das spart mir Arbeit.

Man sollte sich den Unterschied zwischen einem VERTRAG und einer ANFRAGE bzw. ANTRAG mal vergegenwärtigen.

Und wenn der Gesetzgeber von Verträgen spricht, dann meint er auch nur Verträge, keine Anfragen, Anträge, ... etc.



Aber evetnuell findet ja noch jemand einen BGB-§ der bei Kreditanfragen, -anträgen etc. Schriftform vorschreibt.





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#16
 Von 
Alzano
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@von Harry van Sell
Hier mal ein Auszug aus einem Merkblatt der Verbraucherzentrale der von Juristen erstellt wurde.

"Ein Kreditantrag, der nicht schriftlich gestellt wurde, hat keine rechtlich bindende Wirkung. Der Kreditantrag bildet die Grundlage für die spätere Kreditprüfung und endgültige Zusage oder Absage des Kredites. Die im Kreditantrag enthaltenen Angaben können zwar je nach Anbieter variieren, enthalten aber in der Regel einige grundlegende Angaben, die der Antragssteller in jedem Fall wahrheitsgemäß auszufüllen hat. Zunächst werden allgemeine Angaben zur Person gemacht, dazu zählen der vollständige Name und Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und Anzahl der Kinder. In der Regel muss auch angegeben werden, über welchen Zeitraum der Antragsteller in seinem aktuellen Wohnsitz wohnt. Dann folgen die gewünschte Kreditsumme und die gewünschte Laufzeit des Kredites und/oder die Höhe der monatlichen Raten zur Tilgung des Kredites. Unter Umständen muss auch der Verwendungszweck im Kreditantrag angegeben werden. Handelt es sich beispielsweise um einen Kreditantrag für eine Baufinanzierung, müssen auch die Sicherheiten angegeben werden. In einem Kreditantrag für einen Privatkredit oder Ratenkredit muss die Beschäftigung angegeben werden. Diese muss dann später auch mittels 1-3 Gehaltsbescheinigungen auf dem schriftlichen Weg nachgewiesen werden."
Aus BGB §492 und Rechtsprechung abgeleitet.
Ich bin zwar kein Jurist, mache aber Schuldnerberatung, daher kenne ich mich zu mindestens in diesem Bereich recht gut aus.




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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ein Kreditantrag, der nicht schriftlich gestellt wurde, hat keine rechtlich bindende Wirkung.

1. ist das die Meinung eines Juristen, ich vertrete eine andere Meinung, genauso wie der Gesetzgeber
2. Selbst wenn er schriftlich gestellt wird, wäre der ANTRAG rechtlich nicht bindend, da er schlicht kein Vertrag ist.



quote:
Handelt es sich beispielsweise um einen Kreditantrag für eine Baufinanzierung, müssen auch die Sicherheiten angegeben werden. In einem Kreditantrag für einen Privatkredit oder Ratenkredit muss die Beschäftigung angegeben werden.

Leider hat er vergessen die Rechtsgrundlage zu erwähnen woher diese ganzen MUSS stammen ...
Mit einem KANN - so wie in den Sätzen voher - wäre ich einverstanden.






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