Hallo,
ich schliesse einen Vertrag mit Partner B ab. Nach 3 Jahren gefällt Partner B der Vertrag nicht mehr und er erklärt ihn für ungültig und versucht ihn ausser Kraft zu setzen. Geht das ??? was sagen die Gerichte?
Gruss Spediteur
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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "
Vertrag anfechten !
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hallo
So pauschal kann man diese Frage einfach nicht beantworten. man braucht noch mehr Infos, um den Sachverhalt zu verstehen.
- Um welchen Vertrag handels es sich? Kaufvertrag, Liefervertrag, leasingsvertrag etc.
- welcher Status besitzt ihr beiden? seid ihr private Personen( also Verbraucher nach § 13 BGB
) oder Unternehmen ( nach § 14 BGB
).
- Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen?
Eine große Rolle spielt auch dabei, welcher Vertragsinhalt zwischen euch vereinbart wurde, z.B. Kündigung, Widerruf, etc.
Eine große Rolle spielt auch eine salvatorische Klausel, falls eine solche im Vertrag vereinbart wurde. dies bedeutet, wenn eine Klausel im vertrag nichtig ist oder war, dann führt diese nicht zu Unwirksamskeit des gesamten vertrages, sondern lediglich nur diese Klausel ist unwirksam.
Anfechten darf man nur wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt und man innerhalb einer Frist nach Entdeckung des Anfechtungsgrund die Anfechtung dem vertragspartner erklärt. ansonsten ist man an dem Vertrag gebunden.
Gruß
Leon
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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"
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