Vertragskündigung Fitnesscompany

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
beisskatze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragskündigung Fitnesscompany

Hallo !
Meine Frau war (oder ist, das ist noch die Frage) Mitglied im Fitnessclub. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat, die Kündigung muss laut AGB zum Monatsende erfolgen.
Meine Frau hat am 29.11. zum 31.12. (Monatsende) gekündigt, Der Club hat das Einschreiben erst am 7.12. von der Post abgeholt und uns gestern die Kündigung zum 31.1.08 bestätigt.
Das wollen wir nicht hinnehmen, weil der Brief eindeutig am vorletzten Arbeitstag des Novembers abgesandt wurde.
Was gilt dann jetzt, das ABSENDEDATUM oder das Eingangsdatum bei der Firma ?
Da kann ja jeder kommen: ich hole einfach meine Post erst eine Woche nach Monatsanfang ab und somit verlängert sich die Frist für den Kunden (und die Kosten um einen Monat).

Kennt sich jemand mit Kündigungsfristen aus ?

Danke !!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich weis es jetzt nicht genau, aber meinst Du wirklich, es bringt Dir mehr Erfolg, wenn Du diese Frage noch an 2 ander alte Threats hängst ?

Was steht denn in den AGBs zu der Kündigung.

Dann hab ich das hier gefunden :

Zustellung per Post
Ist der Empfänger wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen im Betrieb nicht erreichbar, so wird die schriftliche Kündigung in der Regel per Post zugestellt. Die Kündigung ist zugegangen, sobald sie in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist, und ihm damit die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft wurde.
Eine unsichere Art der Übersendung einer Kündigung ist die Zustellung durch einen Brief. Sicherer ist schon die Zustellung durch Übergabe-Einschreiben mit Rückschein, oder die Zustellung durch Einwurf-Einschreiben. In selteneren Fällen bedienen sich die Betriebe für die Zustellung auch eines Boten.
In allen diesen Fällen ist zu prüfen, wann die Kündigung als zugegangen gilt und damit die Frist für eine Klageerhebung vor Gericht beginnt.
Wird das Kündigungsschreiben in den Briefkasten geworfen, so ist die Kündigung zu dem Zeitpunkt zugegangen, zu dem unter normalen Umständen der Briefkasten vom Empfänger geleert wird.
Wird die Kündigung per Einschreiben an den Adressaten gerichtet und trifft der Postbote diesen nicht an, so hinterlegt er den Einschreibebrief bei der Post und wirft die Mitteilung darüber in den Briefkasten des Empfängers. In diesen Fällen geht die Kündigung dem Adressaten erst zu, wenn er sie bei der Post abholt. Nur dann, wenn er die Abholung schuldhaft verzögert, muss sich der Gekündigte so behandeln lassen, als wäre die Kündigung bereits zu dem Zeitpunkt zugegangen, zu dem er in der Lage war, die Einschreibesendung bei der Post abzuholen.



Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 03.01.2008 22:33:30

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Im anderen Thread wurde bereits geantwortet.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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