Vertragspartner erbringt vertraglich geschuldete Leistung nicht, behält aber Bezahlung

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sgjethom
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragspartner erbringt vertraglich geschuldete Leistung nicht, behält aber Bezahlung

Hallo,

es wurde ein Vertrag mit einer Eventplanerin eingegangen der verschiedene Punkt beinhaltete: Dekorationskonzept-Erstellung, Vermittlung von Dienstleister, Koordination von Dienstleister, Aufbau der Dekoration. Diese Elemente sind unterschiedlich hoch bepreist. Das Honror wurde nach Vertragsabschluss überwiesen.
Jedoch kam die die Planerin ihren vertraglich geschuldeten Pflichten nicht in Gänze nach. Es wurde ein Dekorationskonzept erstellt (auch wenn dies nicht mit den Wünschen des Auftraggebers übereinstimmte) aber es wurden nachweislich keine Dienstleister vermittelt und auch nicht koodiniert. Zum Aufbau der Dekoration ist die Dame nicht erschienen.
Der Auftraggeber versuchte wiederholt in schriftlicher wie mündlicher Form die Auftragnehmerin zu kontaktieren und sich zu einigen über die Durchführung des Vertrags mit dem Ergebnis, dass die Auftragnehmerin nach mehreren Tagen der Funkstille per E-Mail darüber informierte, dass sie nicht länger mit dem Auftraggeber zusammenarbeiten möchte. Wenige Stunden später widerrief sie dies wieder, alles wenige Tage vor der Party. Der Auftragnehmer antworte umgehend mit der Nachfrage wenn der Vertrag nun von ihrer Seite beendet sei ob er sein Geld erstatte bekäme oder wenn er nicht beendet ist, die geschuldeten Leistungen nun noch erbracht werden.
Seit dem wurde jeder weitere Kontaktversuche mit der Bitte um Rückerstattung in jeder Form ignoriert und nmit dem Hinweis das sonst juristische Schritte eingeleitet werden müssen und schlechte Bewertungen verfasst werden. Auch auf ein Mahnschreiben mit Frisetzung wurde nicht reagiert. Auf die schlechte Bewertung erfolgte nur die Stellungnahme, dass ein Anwalt beauftragt wird wegen Behauptung falscher Tatsachen.
Was kann der Auftraggeber nun tun? Strafanzeige wegen Betruges oder welcher Strafbestandteil ist erfüllt? Außerdem Klage beim Gericht durch einen Anwalt? Oder gibt es noch andere Wege?

Vielen Dank und viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von sgjethom):
Strafanzeige wegen Betruges oder welcher Strafbestandteil ist erfüllt?

Der Schilderung nach: schlicht gar keiner.



Zitat (von sgjethom):
Oder gibt es noch andere Wege?

Kommt auf die Summe an über die gestritten wird.

Man kann auch einen Mahnbescheid beantragen und das Verfahren selbst durchführen.

Als erstes sollte man mal per Einschreiben und Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) den Betrag wegen Nichtleistung zurückfordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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