Hallo,
Anfang November habe ich ein Haus verkauft, auf dem Hypotheken eingetragen sind. Es handelt sich zum einen um eine Hypothek einer Erbengemeinschaft und zum anderen um eine Hypothek der Gerichtskasse, allesamt Kosten eines Immobilienprozesses, den ich gegen die ursprünglichen Hauseigentümer geführt und verloren habe. Nun warten der Käufer und ich seither auf die Löschungsbewilligungen. Die Hypothek der Gerichtskasse habe ich bereits bezahlt inclusive der Löschungsgebühren, die Löschungsbewilligung dafür liegt aber bei einem anderen Notariat, bei dem der ursprüngliche Besitzer das Haus zurück kaufen wollte, was er dann doch nicht getan hat. Nun rückt aber dieses Notariat die von mir bezahlte Löschungsbewilligung nicht raus, bis der Auftraggeber (nicht Ich!) dort seine offene Rechnung bezahlt hat. Von den anderen privaten Löschungsbewilligungen der Erbengemeinschaft fehlen auch noch zwei, weil diese sich untereinander nicht erreichen können. Meine Frage ist nun, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich auf diese Löschungsbewilligungen nicht warten muss bis zum Sanktnimmerleinstag... Vielleicht ein Treuhandkonto bei unserem Notar über den Hypothekenbetrag und eine Auszahlung des Restkaufbetrages? Die Auflassung im Grundbuch
für den Käufer liegt längst vor.
Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße an alle
Verzögerungen bei Löschungsbewilligungen für Hypotheken
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Wenn der Käufer da mitmacht, ist das möglich.
Zitat:...die Löschungsbewilligung dafür liegt aber bei einem anderen Notariat, bei dem der ursprüngliche Besitzer das Haus zurück kaufen wollte, was er dann doch nicht getan hat. Nun rückt aber dieses Notariat die von mir bezahlte Löschungsbewilligung nicht raus, bis der Auftraggeber (nicht Ich!) dort seine offene Rechnung bezahlt hat.
Der Notar darf die Löschungsbewilligung nicht zurückhalten, er muss diese herausgeben, ggf. mit einem Treuhandauftrag versehen, dass über die Löschungsbewilligung nicht verfügt werden darf, solange die Kosten die bezahlt sind. Da Du ein Interesse daran hast, dass der Kaufpreis fällig wird, solltest Du schnellstmöglichst, die Gebühren des Notars zahlen.
Zitat:Die Auflassung im Grundbuch für den Käufer liegt längst vor.
Für den Käufer ist eine Auflassungsvormerkung eingetragen; die Auflassung ist mit Sicherheit noch nicht erfolgt.
Zitat:Meine Frage ist nun, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich auf diese Löschungsbewilligungen nicht warten muss bis zum Sanktnimmerleinstag...
Das sollte mit dem Notar besprochen werden. Ohne Mitwirkung des Käufers geht allerdings nichts.
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@cruncc1: Das mit dem Zitieren von Antworten klappt irgendwie nicht:-( Du hast zu der Löschungsbewilligung, die bei dem anderen Notariat liegt, geschrieben, dass ich schnellstmöglich dort die Gebühren bezahlen soll. Klar, nur ich habe dort gar keine Gebühren offen... Die Kosten für die Erstellung der Löschungsbewilligung sollte ich direkt an die Gerichtskasse überweisen, was ich auch getan habe. Das jetzige Notariat hat sich jetzt selbst an die Gerichtskasse (bezahlter Gläubiger) gewandt, damit sie ihre eigene Löschungsbewilligung vom früheren Notariat zurückfordern, da ich diese ja inclusive aller Gebühren längst bezahlt habe. Da ist aber bis jetzt nix passiert...
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