Viele Fragen... Löschung von Nießbrauch

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
R. L.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Viele Fragen... Löschung von Nießbrauch



Hallo User,

viele Fragen zum Jahreswechsel auf einmal aber vielleicht hat ja jemand schon mal Erfahrungen damit gesammelt.

Meine Mutter ist aus dem Haus (das mir 1995 überschrieben wurde und in dem Sie ein lebenslanges Nießbrauchsrecht hatte) auf eigenen Wunsch ausgezogen und wohnt seither in einer Seniorenwohnanlage.

Das Nießbrauchsrecht hat Sie (auch auf eigenen Wunsch) löschen lassen, so dass mir das Haus nun ohne irgendwelche Beschränkungen gehört. Für diese Löschung braucht Sie nun einen monatlichen, finanziellen Ausgleich den Sie auch bekommen soll. Eine finanzielle Unterstützung bekommt Sie so oder so da Sie sie auch benötigt (Kleine Rente) aber vielleicht habe ich ja auch einen kleinen Vorteil davon (Steuer). Die Löschung des Nießbrauchrechtes wurde aufgrund der Tatsache durchgeführt dass ich einige Sachen am Haus renovieren muss aber ohne eine Löschung nichts davon absetzen hätte können.

- Kann ich diesen Betrag X als „Unterstützung“ in irgendeiner Form beim Finanzamt geltend machen (Unterstützung Hilfsbedürftiger...?)
- Gibt es hier eine Summe die nicht überschritten oder unterschritten werden darf...?
- Was das ganze notariell geregelt werden...?
- Muss ich auf der Überweisung was beachten bei der Benennung („Unterstützung“ oder „Ausgleich Nießbrauch“ usw.)

Bei unserem zuständigen Finanzamt war die Auskunft ziemlich dürftig daher hier noch einmal mein Versuch um genauere Informationen.

Schon jetzt bedanke ich mich für eure Hilfe und würde mich über eure Erfahrungen freuen.

Gruß
Ron

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo R.L.,
das ist eine Steuerrechtsfrage und kein Erbrecht :forum: .
Unterhalt, den man zahlt (so auf der Überweisung angeben) kann man bedingt absetzen. Grenzen kenne ich nicht, da sich die ja auch ändern.

Wenn das Nießbrauchrecht gelöscht wurde, brauchst du jetzt keine weitere Vereinbarung für die Zahlung des Unterhaltes. Aber wie gesagt, geh noch mal ins Steuerforum.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Solche Fragen sollte man übrigens stellen, bevor man das Nießbrauchrecht löscht.

Mit geschickter gestaltung des vertrages über die Löschung des Nießbrauchrechtes lassen sich auch steuerliche Vorteile erzielen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R. L.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

der Vertrag wurde von meiner Mutter gelöscht ohne dass ich es wusste. Sie wollte mir einen Gefallen damit tun...
Aber was hindert einem daran nach der Löschung einen Vertrag aufzusetzen.
Hast Du Erfahrung damit oder muss ich zu einem Notar / Rechtsanwalt / Steuerberater oder was würdest Du mir empfehlen...?

Gruß
Ron

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das Nießbrauchrecht kann nur durch notariell beurkundeten Vertrag gelöscht werden. Das geht nach meiner Kenntnis auch nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers.

Daher bin ich etwas erstaunt darüber, dass Deine Mutter das Nießbrauchrecht ohne Deine Zustimmung gelöscht haben will.

Wie sika0304 schon richtig bemerkt hat, hast Du eigentlich eine steuerrechtliche Frage gestellt.

Kläre bitte, ob das Nießbrauchrecht tatsächlich gelöscht worden ist oder ob Deine Mutter nur glaubt, sie hätte es gelöscht. Wenn das Nießbrauchrecht nicht gelöscht wurde, dann solltest Du Deine Frage in das Forum Steuerrecht einstellen und wirst dann sicher einige nützliche Tipps erhalten.

Sollte das Nießbrauchrecht tatsächlich gelöscht worden sein, dann ist es für diese Tipps leider zu spät.

Zur Klärung kannst Du z.B. beim Grundbuchamt einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
R. L.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe vom Grundbuchamt eine Bestätigung über die Löschung erhalten. Also somit ist es gelöscht und ich musste auch nicht zustimmen wie Du meintest. Scheinbar geht das auch ohne. Im Prinzip ist es ja nicht schlecht dass es gelöscht ist aber leider wäre eine Vorabinformation an mich besser gewese da muss ich dir Recht geben. Hab die Frage im Steuerforum auch gepostet aber nur hier im Erbrecht habe ich Antworten erhalten... Trotzdem Danke für eure Antworten. Hab wieder mal dazugelern.

Gruß
Ron

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