Vodafone: kein Hinweis auf Sonderkündigungskosten

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb356840-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone: kein Hinweis auf Sonderkündigungskosten

Hallo,

ich habe im Sommer meinen Vertrag bei Vodafone, der eigentlich noch knapp ein Jahr Laufzeit hatte, gekündigt.
Ich bin mit meinem Freund zusammengezogen, und da wir nun recht entlegen wohnen, ist es Vodafone nicht möglich, mir meine bis daher genutzten Tarifoptionen (Internetflat), zur Verfügung zu stellen.
Dies gab ich in der Kündigung an und bekam sehr schnell eine vorläufige Kündigungsbestätigung, aus der hervorging, dass ich einen Nachweis für den Kündigungsgrund erbringen soll, um diese rechtens werden zu lassen.

Die Meldebestätigung schickte ich dann sogleich als Kopie hinterher und erfragte, ob ich davon ausgehen kann, dass somit der Vertrag zum gewünschten Termin eingestellt würde.
Darauf bekam ich keine Antwort, rief bei der Hotline an und erfuhr, dass meine Kündigung bearbeitet wird und ich nur noch eine Abschlussrechnung erhalten würde.

Weder im Brief noch während des Gesprächs mit der Kundenhotline wurde ich auf Kosten hingewiesen, die durch eine vorzeitige Kündigung entstehen würden.
Nun habe ich besagte Abschlusrechnung bekommen und siehe da: mir wurden 135 Euro per Bankeinzug abgezogen für die vorzeitige Vertragsablösung.

Ich weiß, dass ich im Vergleich zu den Kosten, den ein weiterlaufender Vertrag verursacht hätte um einiges günstiger weggekommen bin.
Aber es ärgert mich maßlos, dass ich vorher in keinster Weise davon in Kenntnis gesetzt wurde.

Was für Möglichkeiten habe ich nun?
Soll ich die Lastschrift zurückbuchen lassen von meiner Bank?
Einen Anwalt einschalten?
Wie sehen meine rechtlichen Möglichkeiten aus?
Dürfen die mir das einfach abziehen, ohne es vorher anzukündigen?

Ich versuche seit geraumer Zeit die Hotline zu erreichen, da ist dauerbesetzt.
Eine entsprechende Emailanfrage an das Kundencenter habe ich gestellt und um eine Stellungnahme gebeten.

Wäre bloß gerne vorbereitet und für ein paar Tips dankbar.

MfG,
Ina B.

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26 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

DSL-Vertrag? welche Monatskosten und Restlaufzeit?

Warum soll VF auf etwas hinweisen, wenn es in den AGB und Preisliste steht bzw. durch Vertragsrecht geregelt ist?

quote:
Wie sehen meine rechtlichen Möglichkeiten aus?
Nicht gut :augenroll: Dumm gelaufen!
Das Vorgehen war etwas ungeschickt und nicht äähh konform zu den Möglichkeiten der TKG Novellierung.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Das Vorgehen war etwas ungeschickt und nicht äähh konform zu den Möglichkeiten der TKG Novellierung.

Wieso?
Es gibt einen Umzug und Vodafone konnte es nicht am neuen Standort anbieten. Wenn im Kündigungsschreiben beispielsweise stünde "Hiermit kündige ich meinen Vertrag, weil ich umziehe und Sie laut Homepage am neuen Standort keinen Zugang anbieten können", dann dürfte es ncoh unter das TKG fallen.
Denk dran: Verbraucher haben Welpenschutz, die müssen sich nicht perfekt ausdrücken. Es zählt der Wille und der ist "Ich kündige, weil Vodafone nicht anbieten kann".

Auch wäre es unlogisch, wenn Vodafone einen nachweis für den Umzug fordert dann aber die Novelle des TKG nicht anwendet.

Insofern würde ich auf die 3-Monats-Regel bestehen, also nur 3 Monate bezahlen und nicht die restlichen vermutlich 11 Monate (oder wieviel auch immer).

P.S.: Handelt es sich bei den 135€ um 3 Grundgebühren oder um deutlich mehr? Gesetzlich darf Vodafone 3 Monate einfordern als Ausgleich für eine vorzeitige Kündigung in deinem Fall.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.01.2013 23:38

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Es gibt einen Umzug und Vodafone konnte es nicht am neuen Standort anbieten.
ist was anderes an als
quote:
Vodafone nicht möglich, mir meine bis daher genutzten Tarifoptionen (Internetflat), zur Verfügung zu stellen. Dies gab ich in der Kündigung an

Bei Deinem Statement ist nicht bedacht, das es problemlos möglich ist 2 oder mehr Anschlüße in einer Wohnung anzuschließen. Jede Wohnung hat normalerweise 4-Draht-Anschluß. Häuser haben ganze Kabelbündel im Haus und nur in wenigen Altbauten liegt ein 2-Drahtkabel pro Wohnung.

TE läßt nicht erkennen, das VF die Verfügbarkeit generell verneint hätte. Außerdem ist die Abrechnung ggf. TKG-konform. 3x Grundgebühr +restliche Gebühren vor Umzug könnten den Betrag ausmachen. Hat TE einen teuren Tarif mit TV etc. dann wird es entsprechend teuer. Daher auch die Frage nach den normalen GG. Wird eine langsamere Internetflat angeboten, zieht auch die TKG-Änderung nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Außerdem ist die Abrechnung ggf. TKG-konform.

Deswegen habe ich da nachgefragt ;-)
Wenn sie das ist, reden wir über ungelegte Eier. :)

Ich würde bis es gerichtlich festgestellt wurde, dazu tendieren, dass die Beschreibung der TE von der TKG-Novelle erfasst wird. So wie auch Tarifänderungen stets Neuverträge darstellen für die Unternehmen mit neuen Mindestvertragslaufzeiten so muss man dann sicherlich auch sagen, dass ein Nicht-Anbieten des Internets (wenn denn Telefonie nur noch pbrig bleibt) für die restliche Vertragslaufzeit nicht zumutbar ist und gemäß TKG auf fristloser Kündigung bei 3 Monate Entschädigung hinausläuft.

Ist aber meine persönliche Interpretation bis das BGH das gegenteil beweist (oder halt einige Amtsgerichte, so dass man halbwegs rechtssicherheit hat) :D

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#5
 Von 
fb356840-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also mir sagt zwar TGK nichts, aber ich entnehme euren Beiträgen, dass die Höhe des Betrages wohl in Ordnung geht.

Nochmal zum besseren Verständnis:
Die am alten Wohnort genutzte 16000er Internetflat wre hier nicht möglich gewesen. Vodafone konnte mir maximal 700 zusagen. Der hier vor Ort bereits bestehende Vetrag mit einem anderen Anbieter bietet deutlich mehr Möglichkeiten.
Telefonie wäre sicher nutzbar gewesen, aber Vodafone hat in meinem Fall beides nicht getrennt voneinander betrachtet.

Die 135€ entsprechen etwas mehr als 4 Monaten bei monatlichen Kosten für die Festnetz- und Internetflat von insgesamt knapp 30€.

Mir ging es ja auch nicht um die Kosten, sondern um die Art und Weise.

Es mag ja sein, dass irgendwo in den AGB steht, dass in so einem Fall Kosten anfallen könnten, aber ich zitiere mal den Wortlaut aus dem Schreiben von VF:

"Nach Ablauf des Kündigungstermins erhalten Sie noch eine Rechnung. Selbstverständlich werden wir nur solche Leistungen berechnen, die Sie bis zum Kündigungstermin in Anspruch genommen haben."

Und ab da wird es für mich nicht nachvollziehbar.
An keiner Stelle steht, dass eine vorzeitige Kündigung Kosten verursacht.

An anderer Stelle:
"Wir weisen darauf hin, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich ist. Sollten Sie die Kündigung zu einem früheren Termin wünschen, werden wir diesen Wunsch in der Regel entsprechend erfüllen."

An dieser Stelle hätte man meiner Meinung nach schreiben können/müssen: "...Wir behalten uns jedoch vor, in einem solchen Fall eine Ablösesumme in Höhe X für die vorzeitige Kündigung zu erheben."

Oder so ähnlich.

Naja, ich warte mal ab, wie sich VF dazu äußert.

Danke für die Antworten erst einmal.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ahnte ich es doch ;)
Eine Frage bleibt aber bestehen: welche normale Restlaufzeit?
Wir sind uns sicher einig, das der Umgang der Kommunikationsanbieter mit Kunden "suboptimal" ist. Hier wäre eine 0,7 MB-Leitung auch untauglich für VoIP+Internet.
Andererseits sind Verträge einzuhalten und die Bedingungen wurden bei Vertragsschluß akzeptiert. Daher wäre ein gezieltes Nachfragen vor der Vertragsauflösung sinnvoll gewesen, da dann auch eine bessere Verhandlungsposition bestanden hätte.
Nachtrag zu

Zitat:
Soll ich die Lastschrift zurückbuchen lassen von meiner Bank?
NEIN, da die Berechnung der Summe immer noch unklar ist. Trotzdem gut reklamiert zu haben, denn das ist auch der formale Weg nach AGB.



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-- Editiert Mr.Cool am 04.01.2013 14:41

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wenn man auf Streit aus ist, wird man aus dem folgenden ablesen, dass die eine kostenfreie Kündigung zugesagt wurde und natürlich sind solche Zusagen rechtsverbindlich:

quote:
"Nach Ablauf des Kündigungstermins erhalten Sie noch eine Rechnung. Selbstverständlich werden wir nur solche Leistungen berechnen, die Sie bis zum Kündigungstermin in Anspruch genommen haben."


Wie gesagt, rein rechtlich (TKG = Telekommunikationsgesetz) gibt es bei Umzug diese Regel, dass dem Provider 3 Monatsgebühren als Schadensersatz zustehen. Ein Umzug ist ja schließlich etwas, was der Kunde in der Regel freiwillig tut. Nichts, wozu einen der Provider zwingt.

Lastschrift auch eher nicht zurückbuchen (da schließe ich mich Mr.Cool an), denn so unberechtigt ist die Forderung nicht. Das sind dann 3 Monatsgebühren plus Rest-Laufzeit von 2-3 Wochen, wenn ich das mal durchrechnen sollte. Wie gesagt kann man, wenn man auf Streit aus ist, auch den Streit suchen.
Ist eure entscheidung.

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-- Editiert mepeisen am 04.01.2013 15:13

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb356840-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, ich bedanke mich für eure Antworten und werde wohl nichts unternehmen.
Eine Antwort von Vodafone steht ja noch aus, ich erwarte mir da jedoch nichts.

Bin auch nicht per se ein Krawallmacher.
Mich ärgern so unklare Formulierungen jedoch, gerade, weil ich bei der Kundenhotline explizit noch nachgefragt habe.

Da wird meiner Meinung nach mit Halbwahrheiten gearbeitet und Dinge bewusst verschwiegen, bzw nicht transparent genug gemacht.

Natürlich werde ich nicht von VF zu einem Umzug gezwungen.
Hätte meinen Vertrag gerne behalten, der bestehende wäre sofort kündbar gewesen, aber mit ner 700er Leitung kann ich nicht arbeiten.

Vielen Dank nochmal für die Meinungen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Da wird meiner Meinung nach mit Halbwahrheiten gearbeitet und Dinge bewusst verschwiegen, bzw nicht transparent genug gemacht.

Ja. Exakt das. ZDF Mediathek, Stichwort "Zoom Handyfalle"

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0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zum Thema Formulierungen und Halbwahrheiten:
Die Firmen haben noch nicht ihre Bausteine neu designen lassen. Das dauert noch 6 Monate. So lange produzieren die Firmen noch Chaosbriefe. Von der Mitarbeiterschulung ganz zu schweigen :augenroll:
In dem Sinne Prost Neujahr :cheers:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Das brauchst du nicht immer posten, die öffentlich-rechtlichen nutzt doch laut GEZ-Forum keiner, schon garnicht online :D Sorry für OT

Die sammeln dochIP-adressen um dann mittels GEZ verfolgen zu lassen, welcher Schwarzseher die Mediathek durchwühlt. ;)

quote:
Die Firmen haben noch nicht ihre Bausteine neu designen lassen

Halt selbst Schuld ;) Darauf können sie sich zum Glück ja nicht berufen. Aber dieser obige Baustein wäre schon vorher, also vor der TKG-Novelle, falsch. Denn da haimmer den kompletten Restzeitraum als Schaden abgerechnet.

Seis drum. Wer Ärger will, versuchts, denn das werden Vodafone nicht akzeptieren. Die Autorin ist ein sanftes Gemüt und akzeptiert damit die 3-Monats-Regelung, weils so im Gesetz steht und Vodafone damit durchaus Anspruch drauf hat.

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#13
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Ich meine, im Mai 2012 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Seitdem ist in § 46 Abs. 8 TKG Folgendes geregelt:

quote:<hr size=1 noshade>(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen
Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der
Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des
Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen,
soweit diese Leistung dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug
entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses
vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur
Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats
berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet,
den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich
zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlichen zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis
vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat. <hr size=1 noshade>


Da Vodafone die vertragliche geschuldete Leistung an deinem neuen Wohnsitz nicht erbringen konnte, stand dir das Recht zur Kündigung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu (Vorausgesetzt der Umzug fand nach Inkrafttreten des TKG im Mai statt).

Du hättest also noch drei, bei ungünstigem Kündigungstag bis zu vier Monate die Grundgebühren für Telefon- und DSL-Anschluss zahlen müssen, dann wär der Vertrag durch die Kündigung gelöst worden.

135 EUR geteilt durch drei bzw. vier Monate sind ca. 33 bis 45 EUR pro Monat. Wenn das in etwa deine monatliche Grundgebühr bei Vodafone war, kommt die von Vodafone berchnete Entschädigung so ziemlich auf das Gleiche raus wie das, was du nach dem TKG hättest zahlen müssen (vorausgesetzt natürlich, dass Vodafone die Kündigung sofort akzeptiert und dies nicht auch ein paar Wochen oder Monate verschleppt hat). Erfahrungsgemäß dürfte sich Vodafone um ein paar Euro zu seinen eigenen Gunsten verrechnet haben. Falls Vodafone die 135 EUR intern als Schadenseratzzahlung für die vorzeitige Beendigung des Vertrages verbucht, muss es darauf im Übrigen keine Umsatzsteuer abführen, was für Vodafone eine zusätzlichen Rendite von 19% ergibt. :schock:

Da der Unterschied für dich nur wenige EUR sind, würd ich aber wahrscheinlich auch nichts machen.

-- Editiert Heinz Dieter am 04.01.2013 20:26

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#14
 Von 
fb356840-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt wird es ja doch noch einmal interessant.

Gekündigt habe ich im August unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zu Ende Oktober.
Bis einschließlich Oktober habe ich ganz normal meine knapp 30€ monatlich bezahlt.
(Umgezogen bin ich bereits Ende September).

Die 135€ waren nun mit der Abschlussrechnung fällig, die ich eben erst Anfang Dezember bekam, während ich im Urlaub war. Abgebucht wurde der Betrag dann kurz vor Weihnachten.

Mal davon abgesehen, dass die Bearbeitungszeit recht lang war, hätte ich dann nicht eh zu viel bezahlt?
Meine Kündigung hielt ja eine Dreimonatsfrist ein, das hatte ich schon so kalkuliert, obwohl ich ja wusste, dass ich eher umziehen würde.

Mhhmmm...jetzt werde ich doch noch einmal stutzig. ?!

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Was meinst Du warum ich jetzt zum 3. mal frage
"Eine Frage bleibt aber bestehen: welche normale Restlaufzeit?", nämlich um rauszufinden ob VF eine andere trickreichere Formel für Entschädigungen entwickelt hat.

Unpräzise Angaben führen zu Pi-mal-Daumen-Antworten.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb356840-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte vielmals um Entschuldigung, dachte das wäre aus meinem Schreiben mittlerweile hervorgegangen. :-)

Also, der Vertrag wäre noch bis Juli oder August nächsten Jahres gelaufen (hab die Unterlagen grad nicht hier.)
Ich habe meine Kündigung Ende Juli/Anfang August eingereicht, aber eine dreimonatige Kündigungsfrist eingeräumt, also Kündigung zu Ende Oktober.

Bis einschließlich Oktober habe ich die anfallenden Kosten für Festnetz- und Internetflat ganz normal beglichen.
Dann Anfang Dezember die Abschlussrechnung erhalten über 135€.

Alle Unklarheiten beseitigt? ;-)

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#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Alles klar. :neck:
Meine Kristallkugel meint dazu
9 Monate Restlaufzeit x 30 = 270.-€
davon 50% Entschädigung (angelehnt an Gerichtsurteile) =135.-€

Also keine faire 3-Monatsregel beim zweitklassigen Düsseldorfer Anbieter. Die werden den Standpunkt vertreten 700k ist genug "Leistung" :augenroll:

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-- Editiert Mr.Cool am 04.01.2013 22:56

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

0€ (viel Streit) vs. 90€ (bissi Streit) vs. 135€ (kein Streit)
Nun. Wie gesagt, wenn man Streit will... :)

quote:
Die werden den Standpunkt vertreten 700k ist genug "Leistung"
Und ob man genau deswegen auf Streit aus ist... Leider wurde genau das noch nicht von Gerichten gewürdigt, soweit ich das sehe. So richtig Urteile gibbet noch nitt zu unserern 3 Monaten.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Deine Rechnung stimmt nicht ganz!

quote:
Gekündigt habe ich im August unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zu Ende Oktober.
Bis einschließlich Oktober habe ich ganz normal meine knapp 30€ monatlich bezahlt.


Bei Kündigung im August (zum Monatsende) sind noch Sept/Okt/Nov zu zahlen. Also Restsumme 30.-€ vs. 135.-€. Die 0€-Variante sehe ich als keine sinnvolle Argumentattion, insbesondere wenn TE bereits 3 Monate Übergangszeit akzeptiert hat. Eine annähernde Erfüllung des Vertrages am neuen Ort ist unter DSL2000 gar nicht machbar. VF würde Neuanschlüße gar nicht schalten bei 700k!

Bei 105.-€ rausgeschmissenes Geld würde ich schon ssseeehhrr stinkig werden. Ich würde die Begründung von VF abwarten und dann ggf. an die TKG-Novelle erinnern. Bei nur 15€ hätte ich mir persönlich den Ärger mit diesem ignoranten Unternehmen gespart. Bei >100.-€ lohnt sich der Ärger schon eher.

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#20
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Noch mal ein Nachtrag:

Ich würde den § 46 Abs. 8 TKG so verstehen, dass man nicht vor, sondern erst nach dem Umzug mit Drei-Monats-Frist kündigen darf. Deine erste Kündigung war daher streng genommen unwirksam. Allerdings wird man in diesem Fall die Zusendung der Meldebescheingung unter Bezugnahme auf das erste Kündigungsschreiben als wirksame Kündigung verstehen müssen (hat Vodafoen ja auch getan).

Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate ab Zugang der Meldebescheinigung bei Vodafone. Ich unterstelle mal zugunsten von Vodafone, dass die Kündigung nicht taggenau berechnet werden muss (also nicht: durch Kündigung am 20.09. endet der Vertrag zum 20.12.), sondern das drei Monate zum dann nächsten Monatsende gilt.

Außerdem unterstelle ich mal zugunsten von Vodafone, dass die Meldebescheinigung Vodafone erst im Oktober zugegangen ist. Dann wurde der Vertrag durch die Kündigung im Oktober zum 31.01.2013 beendet.

Bis einschließlich Oktober hast du normal bezahlt. Zusätzlich hättest du also noch für die Maonte November, Dezember und Januar den normalen monatlichen Betrag entrichten müssen. Das macht bei einem monatlichen Betrag von rund 30 EUR dann insgesamt 90 EUR - nicht 130 EUR. Und das, obwohl bei Kündigungsfrist und Zugang der Kündigung die Annahmen zugunsten von Vodafone gesetzt wurden. Wenn Vodafone die Kündigung schon im September zugegangen ist, hättest du eigentlich nur maximal bis Ende Dezember zahlen müssen.

Ich würde sagen, man hat dich um mindestens 40 EUR geprellt.

-- Editiert Heinz Dieter am 06.01.2013 23:23

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Der Wortlaut ist so:

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.


Klar ist die Frist von 3 Monaten nach Monatsende. Von Umzugstermin steht dort aber nichts. Ich sehe eher ein Problem in der Feststellung "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten ..." Diese Feststellung wird sich ggf. der Anbieter vorbehalten bzw. seinen eigenen Feststellungstermin wählen.
Sollte eine Verfügbarkeitsanfrage zum Ergebnis kommen, das der Anbieter nicht anbieten kann, dann könnte der Verbraucher im Prinzip kündigen unter Einhaltung der Frist. VF sieht das aber irgendwie anders. Entweder verlangen die einen Schadensersatz, da sie ja angeblich leisten könnten oder sie verzögern die Feststellung der Lieferfähigkeit so lange, bis wieder einige Euros gerollt sind.
Jetzt müßte man nur noch die AGB durchforsten :augenroll: oder die Stellungnahme von VF erfahren.

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#22
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Das mit dem Ende zum Kalendermonat hatte ich übersehen.

quote:
Diese Feststellung wird sich ggf. der Anbieter vorbehalten bzw. seinen eigenen Feststellungstermin wählen.


Da stimme ich dir nicht zu. Es kommt darauf an, ob objektiv ein Kündigungsgrund besteht. Wann sich der Empfänger der Kündigungserklärung bequemt, dies zu überprüfen, spielt keine Rolle.

Wenn Vodafone den Feststellungstermin frei wählen könnte, würde es den geschickterweise wohl immer auf das Ende der regulären Vertragszeit legen...;)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bring die bloß nicht auf dumme Gedanken ... :cheers:

Die Verfügbarkeitsfeststellung war auch nur eine Vermutung welche Faktoren VF vielleicht gegen den Kunden verwenden kann. Warten wir mal Infos der geprellten Kunden ab.

Gut im Gesetz finde ich, das der Kündigungstermin vom Kunden gewählt werden kann. Wer sich also ca. 6 Monate vor Umzug um die Sache kümmert, der könnte die 3-Monatsfrist so legen, das er in der Frist noch die Leistung erhält. Das die 3 Monate nach dem Auszug liegen müssen, das steht so nicht im Gesetz.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Das die 3 Monate nach dem Auszug liegen müssen, das steht so nicht im Gesetz.


Exakt. Da steht nur Kündigungsfrist zu drei Monate.... heisst im Umkehrschluss, wenn ich 4 Monate vor Umzug mit Verfügbarkeitscheck kündige, bin ich ohne weitere Kosten aus der Nummer raus, denn die Kündigung war gemäß gesetz fristwahrend. Sollte man auch so formulieren, damit der Anbieter es rafft :)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb356840-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Exakt das habe ich getan.

Ich habe so gekündigt, dass ich inklusive der 3 Monate Kündigungsfrist nur einen monat überlappend hätte zahlen müssen. (Das wäre dann der Oktober gewesen)

Die Meldebescheinigung habe ich bereits im August kurz nach der Kündigung eingereicht, weil ich zu diesem Zeitpunkt bereits am neuen Wohnsitz angemeldet war.

Dass VF mir am neuen Wohnsitz die Leistung nicht anbieten kann, wurde mir am Telefon bestätigt.
Es hieß sogar, dass sie hier gar nicht anschließen würden.

Is schon alles sehr merkwürdig.
Da ich, wie bereits erwähnt, bis einschließlich Oktober ganz normal meine anfallenden Kosten für die Flatrates bezahlt habe, sind die 135€ also noch obendrauf gekommen, NACH Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist.

Von VF hab ich noch nichts gehört. Natürlich nicht...

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wie oben steht: Wehren kannst du dich. Ob Vodafone das akzeptiert sei mal dahin gestellt. Bedeutet halt ggf. Ärger, evtl. auch vor Gericht, je nachdem wie weit Vodafone gehen will.

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