Volkswagen AG - Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig endlich eröffnet
Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Volkswagen, VW, Musterverfahren, Schadensersatz, KlageMit einiger Verspätung hat das Oberlandesgericht Braunschweig das Musterverfahren gegen die Volkswagen AG angestoßen
Aktuell hat das Oberlandesgericht Braunschweig bekannt gegeben, dass mit der Bestimmung des Musterklägers das Musterverfahren gegen die VW AG in Gang gesetzt wird.
6-monatige Frist zur Anmeldung
Betroffene Aktionäre können in den nächsten sechs Monaten ihre Ansprüche auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz gegen die Volkswagen AG beim Oberlandesgericht Braunschweig anmelden. Hierfür ist eine anwaltliche Vertretung zwingend notwendig. Im laufenden Verfahren wird für alle Teilnehmer des Verfahrens geklärt, ob der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat der Volkswagen AG die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung unterlassen haben.


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Teilnahme am Musterverfahren
Die Aktionäre die ihre Forderungen am Musterverfahren anmelden, können zwischen der Geltendmachung des Differenz- bzw. Transaktionsschadens wählen. Beim Differenzschaden wird ein pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von ca. 61,80 EUR je Vorzugsaktie gezahlt. Alternativ wird bei der Geltendmachung des Transaktionsschadens der Aktionär so gestellt, als hätte er die streitgegenständlichen Aktien der VW AG nicht erworben. Folglich erhält er den Kaufpreis der Aktien Zug-um Zug gegen die Übertragung der Aktien aus dem Depot des Anspruchstellers erstattet.
Gerne können Sie mich hinsichtlich einer kostenlosen individuellen Beurteilung Ihres Falles ansprechen.
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