Volkswagen AG - Musterverfahren wird eröffnet
Mehr zum Thema: Bankrecht, Volkswagen, Musterverfahren, Klage, Sammelklage, VWDas Landgericht Braunschweig erlässt Bekanntmachungsbeschluss
Am 25.05.2016 hat das Landgericht Braunschweig wie von Marktbeobachtern im Vorfeld erwartet die Bekanntmachungsbeschlüsse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen. Eine Veröffentlichung der Feststellungsbegehren der Kläger und der Volkswagen AG wird in Kürze im Bundesanzeiger erfolgen.
Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
In diesem Verfahren werden im Anschluss die Fragen rund um die aktienrechtliche Haftung der Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Unterlassen der Veröffentlichung einer Adhoc-Mitteilung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geprüft. Derzeit deuten viele Hinweise auf eine Kenntnis des Vorstands von den Manipulationen der Dieselsoftware hin. Nach mehreren Medienberichten wurde der damalige Vorstand Herr Winterkorn durch interne E-Mails über die Manipulationen informiert. Des Weiteren steht eine Kontaktaufnahme der amerikanischen Umweltbehörde mit dem VW-Konzern in 2014 im Raum.


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Betroffene Aktionäre haben mit dem Musterverfahren die Möglichkeit ihre Ansprüche mit einem attraktiven Chance/Risikoverhältnis im Rahmen einer Anmeldung geltend zu machen.
Kurze Verjährungsfristen
Da eine Verjährung der Ansprüche zum September 2016 droht, sollten betroffene Aktionäre ihre Ansprüche im Vorfeld prüfen lassen, und eine Teilnahme am Musterverfahren in Betracht ziehen.
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