Vollstreckungsbescheid nach über 10 Jahren erhalten GFKL

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid nach über 10 Jahren erhalten GFKL

Hallo,

kurz zur Vorgeschichte:
ich hatte 2007 viel Ärger mit Alice. Nach einem Umzug musste ein Techniker der Telekom kommen und den neuen Anschluss freischalten. Damals (vielleicht ist das heute anders) musste man extrem lange auf einen Termin warten und wenn man Pech hatte, kam die liebe Telekom erst gar nicht. Das ist ist mir ganze 5 mal passiert, Mal hat die Telekom behauptet, ich wäre nicht da gewesen (komisch ohne Zettel im Briefkasten), mal hat die Telekom von einem Termin angeblich nichts gewusst. Kurzum ich war sehr verärgert und um 5 Urlaubstage ärmer. Daraufhin habe ich frustriert vorschriftsmäßig mit Einhaltung der Frist gekündigt. Alice wollte dennoch, dass ich die Zeit ohne Anschluss fleißig meine Gebühren bezahle, obwohl sie mir keine Leistung bereit stellen konnten. Ich habe mehrere Rechunungen und Mahnungen erhalten und immer wieder per mail und per Post (ich habe Kopien aufgehoben, ob die vollständig sind, kann ich nicht mehr nachvollziehen) reagiert und den Sachverhalt deutlich gemacht. Alice hat darauf leider nie schriftlich Stellung bezogen. Telefonisch haben sich die Mitarbeiter in Grund und Boden geschämt, meine Lage verstanden, aber konnnten /durften keinen Kontakt zu der Buchhaltung aufbauen. Der xte Mitarbeiter am Telefon versichterte mir, dass er sich irgendwie für mich einsetzten wird. Nun, daraufin habe ich nie wieder was von Alice gehört und bin davon ausgegangen, dass sich die Sache endlich erledigt hat.

Heute,08,01,18 habe ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten "vom 29.09.2016 aufgrund des am 07.09.2016 erlassenen und am 09.09.2016 zugestellten Mahnbescheids". "Vermerk: Anschriftänderung aufgrund Neuzustellungsantrag vom 30.12.2017" Seit 06.09.16 ist der Gläubiger GFKL Collections.
1. Ich wohne seit 2013 an meiner jetzigen Adresse und erst jetzt wird meine Adresse ermittelt, um mich über den über einem Jahr alten Volstreckungsbescheid zu informieren?! Ist das Vorgehen normal?
2. Mal abgesehen davon, dass mir sogar die Alice Mitarbeiter von der Hotline Recht gegeben haben- ist das nicht vollkommen banane weil das nach 3 Jahren verjährt ist? Falls es eine Rolle spielt ich habe bis Februar 2009 in der betreffenden Wohnung gewohnt, war also nicht unauffindbar, um die Verjährung auf 10 Jahre auzuweiten. Zumal ich zu jeder Zeit lückenlos und ordnungsgemäß gemeldet war. Fall es verjährt ist- wie verhalte ich mich?
3.werde ich natürlich Einspruch einlegen. Wie geht es dann weiter? Abwarten?
4.Sollte ich parallel den prozessbevollmächtigen angegebenen Antwalt der Gegenseite kontaktieren und den Sachverhalt darlegen und/oder den neuen Gläubiger kontaktieren?

Unfassbar, dass mein Ärger über 10 Jahre später wieder von neuem anfängt. Ich kenne mich mit der Materie nicht aus und wäre dankbar, wenn ich den ein oder anderen Tip bekommen könnte.

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

1) Eher nicht. Es fragt sich, wie der Mahnbescheid zugestellt werden konnte.
2) Das siehst du völlig richtig.
3) Ja, abwarten
4) Würde ich nicht tun. Der Ball liegt beim Gläubiger.

Die müssen das begründen. So Dinge, wie den damaligen Ablauf würde ich erst vorbringen, wenn tatsächlich eine Klageschrift kommt. Normalerweise kommt reflexartig die Aufforderung, seinen Widerspruch zu begründen oder zurück zu ziehen. Das macht man nicht. Maximal ein "Sie haben in den Jura-Vorlesungen wohl nicht aufgepasst. Nicht ich muss mich erklären. Sie müssen sich erklären, ich erwarte daher ihre Klagebegründung und werde mich dann vor Gericht dazu äußern."

Meist folgt dann nie etwas, denn die wissen selbst, dass das nicht durchsetzbar ist aufgrund von Verjährung u.ä.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Du hast seit dem 08.01.18 genau 14 Tage Zeit, um gegen den Vollstreckungsbescheid vorzugehen. Der Einspruch ist formlos an das ausstellende Amtsgericht per Einschreiben zu senden ! Es gibt hier einige Threads, wo diese Schreiben vorformuliert wurden. Der VB ist mit dem Einspruch noch nicht aus der Welt. Das Inkasso kann immer noch zeitnah pfänden oder den GV vorbeischicken. Du kannst Dir parallel eine aktuelle Meldeauskunft über die betroffenen Zeiträume besorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok vielen Dank soweit! Ich melde mich bestimmt nochmal :augenroll:

2x Hilfreiche Antwort

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