Hallo zusammen,
ich habe von einem Magdeburger Inkassobüro am Freitag einen Brief bekommen. Lediglich mein Name ohne Geburtsdatum wurde erwähnt. Mit Aktenzeichen Amtsgericht Magdeburg. Ich soll am 05.02.1996 Schwarzgefahren sein, da war ich 12 Jahre alt, also 22 Jahre her. 185€ sind wohl fällig. Es liegt ein Vollstreckungsbescheid vor.
Das lustige ist, ich habe im Jahr 2000 im Amtsgericht Magdeburg Praktikum gehabt und selber diese Briefe fürs Schwarzfahren vorbereitet als Teil meiner Aufgabe.
Ich höre heute glaube zum ersten mal von, kann mich nicht erinnern.
Ich war 12, hat das Relevanz? Zinsen habe ich nur für 3 Jahre zu zahlen? Was soll ich tun?
Danke im vorraus.
LG
Vollstreckungsbescheid über Inkassobüro 22 Jahre altes Schwarzfahren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Titelkopie anfordern und dann schauen ob dieser deinen Erziehungsberechtigten zugestellt wurde.
Erst mal ein Kopie des Titels besorgen.
Denn Inkassos spielen gerne mal "Namen-Bingo" wenn sie den tatsächlichen Schuldner nicht finden.
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Hallo,
danke für die Antworten. Ich werde morgen ein Einschreiben an CF senden.
Ich habe hier ein Beispiel für ein solches Einschreiben gefunden. Kann man das soweit übernehmen oder hat jemand eine bessere Idee? Eventuell ergänze ich, dass ich 12 Jahre alt war zu diesem Zeitpunkt?
https://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassomahnung_-_uralte_Forderung_mit_bisher_unbekanntem_Vollstreckungstitel_-_Was_tun%3F
Danke
Halt etwas anpassen, denn das Schreiben ist ja eher auf Bestellungen und Abofallen gemünzt.
Hallo zusammen,
ich habe nun den Vollstreckungsbescheid vorliegen, damalige Adresse, Name und Vormund sind korrekt. Ich selber war 11 Jahre alt als ich wohl erwischt wurde.
Eine Aufschlüsselung der Kosten ist auch dabei. Es wurde von ca 180 auf 116 Euro korrigiert. Ich finde das passt aber immer noch nicht.
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=ccdbff-1517254061.jpg
Sind die alten Verzugskosten und Schreibenkosten rechtens? Ich bin auch seit 2006 nicht mehr umgezogen, wieso also 2 mal Adressermittlung? Zinsen sind auch trotzdem aufgelistet?
Das ganze wirkt sehr unprofessionell.
-- Editiert von Stef83 am 29.01.2018 20:21
-- Editiert von Stef83 am 29.01.2018 20:21
-- Editiert von Stef83 am 29.01.2018 20:22
Max. das zahlen, was im Titel steht zzgl. Zinsen ab 2015. Nicht vergessen, dann den entwerteten Titel anzufordern.
-- Editiert von Tasti123 am 30.01.2018 07:10
Posten wie "Verzugspauschale" oder "Schreibenkosten" sind frei erfundener Quatsch.
Adressermittlung könnt einmal gerechtfertigt sein, wenn du einmal umgezogen bist. Ich würde auch so vorgehen, wie Tasti schreibt. Aber dem Inkasso noch die Option lassen, die Adressermittlungsgebühren nachzuweisen. Also nach dem Motto "Händigt mir den Titel aus. Die frei erfundenen Gebührenpositionen gibt es definitiv nicht. Und zu der Adressermittlung beweisen Sie mir die Notwendigkeit obwohl nur ein Umzug stattfand und legen Sie mir die Rechnungskopien zu diesen Kostenpositionen vor.
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