Vollstreckungsverfahren gegen Sie

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Orleans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsverfahren gegen Sie

Hallo,
ich habe vor zwei Jahren einen großen Betrug gemacht und hatte am 6. August 2012 meine Gerichtsverhandlung.

Da ich diesen Betrug aus Langeweile gemacht habe und mich an den Opfern nie bereichern wollte, konnte ich allen Opfern das Geld zurückzahlen. Deswegen bekam ich eine Bewährungsstrafe.

Ende Oktober 2012 erhielt ich noch mal das Urteil per Post.

Jetzt bekam ich gestern ein Brief von der Staatsanwaltschaft, in der folgender Text steht:
Vollstreckungsverfahren gegen Sie

Anlage: Entscheidung

Sehr geehrter Herr,
die Anlage wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Die Rechtskraft ist am 06.08.2012 eingetreten.
Hochachtungsvoll Rechtspflegerin


Als Anlage bekam ich nochmal genau dasselbe Urteil, was ich schon mal bekommen habe. Wenn ich bei Google das Wort "Vollstreckungsverfahren" eingebe, finde ich immer nur irgendwelche Sachen mit Mahnverfahren. Aber das betrifft mich ja gar nicht.

Ich versuche seit 8 Uhr auch schon die Staatsanwalt anzurufen, aber die geht keiner ran und gleich um 11 Uhr muss ich zur Arbeit.

Ich hoffe, hier weiß einer Rat, ob jetzt noch irgendwas Schlimmes kommt oder ob das nur eine allgemeine Information ist.

Viele Grüße und danke, Orleans

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Steht doch im Text: Kenntnisnahme der rechtskräftigen Entscheidung. Vielleicht ist ja da eine gesonderte Rechnung hinsichtlich der Gerichtskosten dran, denn die musst Du natürlich auch zahlen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das ist nichts schlimmes. Es betrifft das Straf vollstreckungsverfahren, welches nach Rechtskraft des Urteils beginnt. Es ist daher als "Information" zu sehen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Orleans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen lieben Dank für Eure Antworten. Eine Rechnung war nicht dran.

Falls irgendwann eine Rechnung kommt, wie hoch würde die sein? Es geht um eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung.

Die Betrugssumme beträgt ca. 30.000 Euro.

Viele Grüße und danke, Orleans

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gerichtskosten sind in dem Fall 240,00 €. Dazu kämen ggf. Auslagen von Zeugen (Verdienstausfall/Fahrtkosten) und die Kosten eines Pflichtverteidigers, wenn ein solcher beigeordnet war.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Orleans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. :-)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Gern auch von mir nochmal:
Es ist nichts schlimmes. Nur die Übersendung des Urteils durch die Vollstreckungsbehörde = Staatsanwaltschaft.
Das Datum der Rechtskraft ist für Sie von Interesse, weil es der Beginn der Bewährungszeit ist und Sie so ausrechnen können, wann die Bewährungszeit endet.

1x Hilfreiche Antwort

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