Hallo,
wir haben folgendes Problem: Meine Frau ist Bosnierin und ich bin Deutscher. Wir haben zwei gemeinsame Kinder und sind im September drei Jahre verheiratet. Meine Frau besaß bis Mitte Juni eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Anfang Juni wollte sie eine unbefristete beantragen, wurde aber vom Ausländeramt abgewiesen. Sie sollte wieder nur eine Genehmigung für ein Jahr bekommen. Daraufhin sind wir, bzw. sie ist zu einem Anwalt für Ausländerrecht gegangen. Der verlangte als erstes eine Vorauszahlung in Höhe von 250,- Euro. Wir haben jetzt fast Ende Juli. Das einzige, was der Anwalt bis jetzt gemacht hat: Er hat per Brief die Akteneinsicht verlangt. Auf diese Einsicht hat er fast vier (VIER!!!) Wochen gewartet. Jetzt kam ein Brief vom Ausländeramt zu uns nach Hause. Darin steht, meine Frau solle mit allen möglichen Nachweisen ins Amt kommen. Meine Frau hat den Anwalt angerufen und um Rat gefragt, der hat nur lapidar gesagt, sie solle hingehen. Auf die Frage, ob er dabei sei, wurde nur gesagt, das schaffen Sie auch allein.
Ist das normal?? Ich war immer der Meinung, ein Anwalt sei ein RechtsBEISTAND! Der den Mandanten oder die Mandantin zu Terminen begleitet.
Kann mir jemand darauf eine Antwort oder eine Einschätzung geben?
Ich glaube, dieser Anwalt bereichert sich an der Not ausländischer Menschen!