Vorladung wegen Betrug?

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Venray
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Betrug?

Hallo zusammen,

ich habe heute von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter in einem Verfahren erhalten, in dem es um Betrug geht. Folgendes wird mir vorgeworfen: Ich soll etwas auf Ebay verkauft haben, wofür ich Geld erhalten habe, was ich aber nie versendet habe. Das stimmt aber überhaupt nicht. Das Geld habe ich zwar erhalten, allerdings für Bitcoins, die ich privat über eine Plattform verkauft habe. Ich habe nie etwas über Ebay angeboten. Für den Handel der Bitcoins habe ich Chatverläufe von dieser Plattform wo Betrag etc. vereinbart wird + ein Foto des Überweisungsträgers (Auftragsbestätigung der Bank online). Die Echtheit der Beweise und die Stammdaten des Benutzers mit dem ich handelte, können jederzeit über den Support der Seite angefragt werden.

Meine Frage also wäre: Soll ich der Vorladung nachkommen und dort erscheinen, oder sollte ich das ganze schriftlich einreichen? Geht das überhaupt? Sollte ich lieber die beiden Optionen lassen und direkt einen Anwalt aufsuchen?

Vielen Dank und viele Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Soll ich der Vorladung nachkommen und dort erscheinen, oder sollte ich das ganze schriftlich einreichen? Geht das überhaupt? Ich würde eher persönlich hingehen. Aber wenn Sie stattdessen einen Brief schreiben, kommt der natürlich auch zur Emittlungsakte.
Sollte ich lieber die beiden Optionen lassen und direkt einen Anwalt aufsuchen? Wenn so klar feststeht, daß Sie nichts gemacht haben, wüßte ich nicht, wozu Sie da einen Anwalt bräuchten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Man kann hingehen, Angaben zur Person machen, sich das anhören, um zu wissen, worum es geht und keine Aussage machen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

und keine Aussage machen. Das kann man tun - aber das hat natürlich zur Folge, daß dann halt nur die Aussage des Anzeigenden in der Akte steht. Und die scheint hier ja ja offenbar falsch zu sein... Kurzum - Entlastendes sollte man vortragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Venray
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Beiträge. Ich denke, dass ich etwas nervös war, weil ich zum ersten mal eine Vorladung der Polizei bekommen habe. Ich denke auch, dass ich der Vorladung mit allen Beweisen die ich habe nachkommen werde, weil hier versucht wird, doppelt abzukassieren. Einen Anwalt werde ich demnach auch nicht sofort nehmen, weil ich für meinen Teil nichts zu verbergen habe und diese Tat nicht begangen habe.

Ich will auf jeden Fall nicht für irgendwas verurteilt werden, was ich nicht getan habe. Eine Eintragung ins Führungszeugnis wäre auch katastrophal. Muss ich mit so etwas denn rechnen, wenn meine Unschuld aus irgendeinem Grund nicht belegt werden kann? (Davon gehe ich zwar nicht aus, aber würde mich trotzdem über eine Antwort freuen!)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn man verurteilt wird (in entsprechender Höhe) bekommt man natürlich auch einen Führungszeugniseintrag wenn man unschuldig ist. Das Gericht hat es dann ja anders gesehen, näml. dass man schuldig ist. Für einen Führungszeugniseintrag müßte es aber eine Geldstrafe von 91 oder mehr Tagessätzen geben, oder bereits Voreintragungen.

Ich würde in diesem Fall auch persönlich zur Polizei gehen, alleine um den Widerspruch mit eBay aufzuklären, wenn eBay gar nicht im Spiel war. Evtl. geht es ja um ganz was anderes als die Bitcoin-Sache, die Du da im Sinn hast.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Venray
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja aber ich hoffe doch, dass hier die Wahrheit ans Licht kommt und es gar nicht zu einer falschen Verurteilung kommt, die fälschlicherweise zu meinem Nachteil ausfällt. Es geht hier ganz klar um die Bitcoin-Sache, da der Schaden, der aus der Vorladung hervorgeht, mit dem übereinstimmt, was ich für die Bitcoins erhalten habe. Wie ich sagte, gehe ich davon aus, dass hier versucht wird mit einer gefälschten Ebay-Anzeige, doppelt abzukassieren. Das sind aber Spekulationen, die die Polizei durchspielen muss.

Werde definitiv persönlich hingehen und alles dort abgeben!

-- Editiert von Venray am 08.01.2017 23:49

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es kann auch sein, dass jemand Deinen Ebay-Account gehackt hat o.ä., d.h. die Sache hat nichts mit Bitcoins zu tun. Erfährt man aber erst, wenn man der Vorladung folgt.

Zitat:
Muss ich mit so etwas denn rechnen, wenn meine Unschuld aus irgendeinem Grund nicht belegt werden kann?


Du must nicht Deine Unschuld beweisen, sondern die Polizei muss Deine Schuld beweisen.

Zunächst einmal solltest Du herausfinden, um was es überhaupt geht. Die Sache mit den Bitcoins ist bislang eine eine Vermutung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Msnfam
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Mich würde mal interessieren, welchen Verwendungszweck man bei der Überweisung angab.

Und war dir die Person, mit dem du Bitcoins gehandelt hast, namentlich bekannt und stimmt dieser mit dem, von dem die Überweisung kam überein?

-- Editiert von Msnfam am 09.01.2017 07:47

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Venray
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank wieder für die Antworten. Zunächst einmal; Ich habe gar kein Ebay-Konto, folglich kann auch keins gehackt worden sein. Namentlich bekannt war mir diese Person leider nicht (nicht unbedingt gut, ich weiß, aber nicht unüblich), allerdings wurde als Verwendungszweck ganz klar BTC angegeben. Das sollte ja wohl schon für mich sprechen. Außerdem kann man mich überhaupt nicht mit irgendwelchen Altivitäten auf Ebay in Verbindung bringen, weil ich halt nichts gemacht habe. Ich würde den Benutzer ja gerne anschreiben, doch leider war dieser seit November nicht mehr online.

Vielen Dank noch mal für die schnellen Antworten, macht wirklich ein bisschen Mut!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Möglicherweise ist man in irgendeinen Dreiecks-Betrug verwickelt worden.
Daher sollte man sich das mal anhören und kann immer noch entscheiden, nichts zu sagen und einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Venray
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Möglicherweise ist man in irgendeinen Dreiecks-Betrug verwickelt worden.
Daher sollte man sich das mal anhören und kann immer noch entscheiden, nichts zu sagen und einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen.


Daran habe ich auch schon gedacht und erachte das mittlerweile als ziemlich wahrscheinlich. Wie gesagt, ich werde dorthin gehen, mir das anhören, meine Unterlagen ggf. vorzeigen und abwarten was anschließend passiert. Man hat trotzdem irgendwie ein komisches Gefühl.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen