Ich habe im August bei Ebay verteigert für etwas über 50 Euro aber hatte die Ware nicht zugeschickt da ich keinen zugang zum Internet mehr hatte und die Adresse des Käufers nicht mehr einsehen konnte . Nun habe ich eine Vorladung bekommen und habe dem Käufer eine Mail geschrieben in dem ich ihm anbot das Geld zurück zu erstatten oder die Ware dennoch zuzuschicken. Welche Strafe kann mich nun als nicht vorbestrafter erwarten da ich mir in meinem späteren Beruf einen Eintrag nicht leisten kann.
Danke im Vorraus, Daniel
-- Editiert von Daniel1979 am 06.01.2006 04:54:41
Vorladung wegen Warenbetrugs DRINGEND
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Am besten: den Sachverhalt bei der anstehenden Vernehmung so schildern und das Geld bereits im voraus an den Geschädigten zurück überweisen. Dann ist die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird, sehr groß.
Dem Käufer wird es auch nicht um die Strafe gehen. Er möchte wahrscheinlich nur sein Geld zurück.
Obwohl ich persönlich mich jedes mal freue, wenn es so jemandem mal richtig an den Hintern geht. ;-)
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Hallo, ich denke mal das du es nicht vorsätzlich getan hast, sondern durch die Umstände bedingt. Auf jeden Fall zur Vernehmung gehen, das Geld davor überweisen. Dann hast du gute Chancen, dass das Ganze eingestellt wird.
MFG
Nicht vorsätzlich, aber fahrlässig. Seit August keinen Zugang zum Internet? Wer soll das glauben? Keine Freunde, kein Internetcafe? Schließlich konntest ihm jetz, nachdem es Dicke für dich kommt, eine Mail schreiben, zuvor hat dich das nicht gekümmert. Sorry, aber solche Typen sind die schlimmsten bei ebay. Die offensichtlichen Betrüger kann man mit offenen Augen schnell erkennen, aber diejenigen mit der ******-Egal-Einstellung haben ich richtig gerne.
Sorry für die scharfen Worte, mich regt so etwas nur auf!
Also,wenn du ohne Strafe davon kommst,würde ich es nicht für korrekt halten.Du warst ja selber nicht korrekt.Erzählst hier noch Märschen!...
Entschuldigung ist aber so.
Denn noch viel glück.
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"Eins ist sicher!Überweise dein Geld nur an den,mit dem du auch Geschäfte machst,nie an Fremde!...."
kein Internetcafe?
Genau ,wenn man wirkliches Interesse hat die Adresse eines Kunden zu erhalten, dann bekommt dann Diese auch.
kein Internetcafe?
Genau ,wenn man wirkliches Interesse hat die Adresse eines Kunden zu erhalten, dann bekommt dann Diese auch.
wenn man von ebay gesperrt wird kann man in der tat nicht mehr auf sein account....
sonst schliesse ich mich meinen vorrednern an.
gruss,
kristijan
Nun muss ich auch noch mal Luft ablassen.
Erstens, verstehe ich nicht, warum ein (Ex) eBayer hier um Hilfe schreit? Muss wohl auch einen Mahnbescheid einfach entsorgt haben??? Auch wenn sein Account gesperrt sein sollte, so hat der Käufer seine Emails bestimmt auch an die Hausadresse vom Verkäufer gesendet!! Solche Ignoranten habe ich zu Hauf, und für mich ist es Unterschlagung und Betrug am Käufer. Solche Leute denken, dass bei einem Wert unter 100 Euro sowieso nichts nachkommt, und den Käufern schon noch die Puste ausgehen wird. Ich aber habe mittlerweile einen Rechtsanwalt gefunden, welcher, egal um welche Summe es sich handelt, ebenfalls meine Forderungen einklagt. Und es freut mich ehrlich gesagt, wenn mann solche Betrüger an den Haken bekommt. So werden aus vermeintlich 30-, 50 -oder mehr Euro eingesackten Geldern sehr schnell ein Rückläufer mit erheblichen Kosten, worüber ich in keinster Weise traurig bin! Bei einigen Verkäufern, welche zwar mein Geld genommen haben, aber nach unendlich vielen Anfragen nichts geliefert haben, waren einige so schlau und meinten mit einer falsch hinterlegten Adresse davon zukommen.
War mir aber auch Recht. Hat die Kosten für solche Typen nur noch erhöht. Bankdaten werden nämlich nicht sofort nach Aufhebung des Kontos gelöscht. Und wenn dann die Adresse wegen Verzugs nicht mehr greift, gibt es auch hier jede Menge Möglichkeiten, um an die aktuelle Adresse zu kommen. Bekommen habe ich bisher immer mein Geld.
Hey normi, welch ermunternde Worte. Aus dir scheint ja doch noch ein Mensch zu werden.
Ach und auf dem Kontoauszug stehen auch die Kontonumnmer und die BLZ des Geldversenders. Man hätte das Geld ja auch mal zurücküberweisen können, wenn einem schon aus irgentwelchen Gründen die Batschehändle gebunden sind. Dann kann mal noch ne Erfüllungsklage kommen, wohl eher unwahrscheinlich, aber sicher keine Strafanzeige. Also nimms als Denkzettel und lern was draus. Oder wenns eingestellt wird, dann mach gleich nochmal.
-- Editiert von äöüäöü am 06.01.2006 17:58:17
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