Vorsicht! Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V.(VSLW) mahnt vermeintliche Wettbewerbsverstöße ab

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, VSLW, Verein, Preisangabenverordnung, Widerrufsbelehrung
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Aktuelle Abmahnungen des VSLW wegen Fehlerhafter Widerrufsbelehrung, fehlender Grundpreisangaben und anderen Wettbewerbsverstößen bei eBay ( Autopflegeprodukte )

1. Wer mahnt ab?

Aus aktuellem Anlass möchte ich eine aktuelle Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) besprechen. Mit wurde kürzlich eine solche Abmahnung von einem Betroffenen vorgelegt. Konkret ging es um Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit Autopflegeprodukten auf eBay.

Dem Empfänger der Abmahnung werden verschiedene Wettbewerbsverstöße (z.B. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (fehlende bzw. unkorrekte Grundpreisangaben), fehlerhafte Widerrufsbelehrung, usw.) auf eBay vorgeworfen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Welche Forderungen stellt der VSLW?

Die Abmahnung enthält im Wesentlichen zwei Forderungen:

a. Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung

b. Zahlung eines pauschalen Geldbetrages in Höhe von 196,35 €

Mein ausdrücklicher Hinweis:

Nichts unterschreiben und nicht vorschnell die geforderten 196,35 € zahlen!

3. Abmahnung vom VSLW erhalten, was nun?

Zunächst sollten Sie bitte die Ruhe bewahren.

Schritt eins wäre eine genaue Prüfung, ob die von dem VSLW erhobenen Vorwürfe in Ihrem persönlichen Fall überhaupt berechtigt sind. In vielen mir bekannten Fällen gibt es mehrere Anknüpfungspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Abmahnung.

Beispielsweise müsste zunächst geprüft werden, ob überhaupt eine sog. Aktivlegitimation besteht (hierzu müsste der VSLW eine nicht unerhebliche Zahl von Mitgliedern vorweisen können, die beispielsweise Autopflegeprodukte verkaufen). Wenn bereits dieses nicht der Fall ist (z.B. weil Sie aus einer völlig anderen Branche kommen), wäre die Abmahnung unbeachtlich.

Diese Frage müsste im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prüfung untersucht werden. Hier stehe ich Ihnen als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und zugleich Fachanwalt für IT-Recht mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts gerne zur Seite.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

- Kein Kontakt zum VSLW aufnehmen!

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!

- Fristen unbedingt einhalten! (sonst droht im Einzelfall eine teure einstweilige Verfügung)!

- Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt (Wettbewerbsrecht) beauftragen!

Haben auch Sie eine Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Sollte dieses zutreffen, dann helfe ich Ihnen gerne weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen sollten, ist eine Vertretung Ihrer Interessen kein Problem. Ich vertrete Sie gern bundesweit.

Kontaktieren Sie mich doch einfach für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch (0471 / 483 99 88 – 0) und fragen Sie nach unseren günstigen Festpreisen. Übersenden Sie uns auch gerne vorab das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de ) das erleichtert uns die Einarbeitung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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