Vorsicht: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte ABSENGER im Umlauf
Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Absenger, F.E.A.R.3, Unterlassungserklärung, VideospielWorum geht es konkret?
Die Rechtsanwälte ABSENGER mahnen im Auftrag wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ab. Konkret soll durch das Anbieten des Videospiels „F.E.A.R. 3“ auf eBay gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen worden sein. Bei dem Spiel handelt es sich um ein von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziertes Videospiel für die Playstation 3.
Was fordern die Abmahner?
Es wird verlangt, dass die Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und die Zahlung der Abmahnkosten, die sich im konkreten Fall auf 1.242,84 € belaufen.


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Wir raten Ihnen jedoch trotz der kurzen Frist nichts zu unterschreiben oder zu zahlen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist viel zu weit gefasst und Sie müssen sich auf Vertragsstrafen von 5.000 € einstellen, wenn Sie gegen die Bedingungen verstoßen.
Ich habe auch eine Abmahnung bekommen, und jetzt?
Wenn auch Sie eine Abmahnung durch die Rechtsanwälte ABSENGER erhalten haben, dann suchen Sie bitte noch vor Fristablauf einen Anwalt auf. Dieser wird Ihre Situation prüfen und verschiedene Handlungsalternativen vorschlagen.
Zudem ist es so, dass die Abmahnungen nicht immer gerechtfertigt sind und dann genügt eine kurze schriftliche Zurückweisung der Forderungen als unberechtigt.
Aber auch für den anderen Fall ist der Weg zum Anwalt unerlässlich. In der Regel empfiehlt es sich die Unterlassungserklärung umzuformulieren (modifizieren) und auch bei den Abmahnkosten kann noch verhandelt werden.
Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht behilflich. Ich weiß durch jahrelange Erfahrung genau, wie man mit den abmahnenden Kanzleien verhandelt.
Soforthilfetipps bei Abmahnungen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
- Halten Sie sich an die Fristen!
- Unterzeichnen Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung!
- Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
- Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt (gewerblicher Rechtsschutz) auf!
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen des Videospiels „F.E.A.R. 3“ erhalten haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Gern vertreten wir Sie auch bundesweit zu unseren kostengünstigen Festpreisen.
Rufen Sie einfach völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an. Hilfreich wäre es jedoch, wenn Sie vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail zusenden könnten, da dadurch die Einarbeitung in Ihre persönliche Situation erleichtert wird.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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