WEG Darf der Miteigentümer wärmesparende mMassnahmen ablehnen ?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
ollux
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 19x hilfreich)
WEG Darf der Miteigentümer wärmesparende mMassnahmen ablehnen ?

Ausgangslage:
zwei Parteien teilen sich eine Parzelle mit einem freistehenden Zweifamilienhaus zu jeweils 50/50 Grundbucheintrag , jedoch mit einer gerichtlich festgestellten Quotenregelungen 48% zu 52 % Euro der laufenden Aufwands/Erhaltungskosten wegen der leicht unterschiedlichen Wohnungsgrössen.
Das Haus hat bis auf Doppelverglasung keinerlei nennenswerte Wärmeisolierung der Aussen, Keller und Dachflächen. (Baujahr Mitte der 50 er Jahre)
Jetzt möchte ein Miteigentümer, eine den aktuellen Bauregeln entsprechende übliche Isolierung vornehmen lassen. Der Heizungsenergieverbrauch ist absolut nicht zeitgemäss. Der andere Miteigentümer verneint dieses, nach seiner Meinung unnötige Ansinnen.
Geht diese kategorische Absage überhaupt noch in Zeiten, wo der Heizölpreis bei 100 Euro liegt und die Zukunft Schlimmes erahnen lässt.

-- Editiert von ollux am 04.01.2008 15:08:25

-- Editiert von ollux am 04.01.2008 15:09:03

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

wenn Ihr jeder eure Hälfte habt isolier doch nur dein Haus....???

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#2
 Von 
ollux
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 19x hilfreich)

Ein an sich guter Ratschlag. Das Problem ist aber:
Die Parteien wohnen übereinander, soll heissen jeweils 1 Partei in Erdgeschoss und eine in der 1 Etage !!!!

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#3
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Es gibt eine Energiesparverordnung.
Ob die aber für so alte Häuser gültig ist weiß ich nicht .Es müssen bei Umbauten alter Häuser die Energiesparverordnungen von einem Gutachter abgenommen werden.

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#4
 Von 
ollux
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Energiesparverordnung mit ihren entsprechenden Maßnahmen greift vor allen Dingen bei Altbauten erst dann, wenn ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Stichtag ist irgendwann in 2002. Dies ist leider auch nicht der Fall. Die Besitzverhältnisse bestehen in ihrer Form seit 1992 unverändert.

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#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Evtl. wäre es besser gewesen, wenn du deine Frage im Bereich "Bauen, Grundstücke, WEG" gestellt hättest, da doch viele sind, die sich im Bereich WEG sehr gut auskennen. Die 50/50 Regelung habe ich auch. Absolut bescheiden. Die anderen ME sträuben sich auch immer aufs Äußerste.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hier werden verschieden Dinge gemischt.
Das eine ist der Energiepass. Der muss erstellt werden, je nach Baudatum der Häuser zu unterschiedlichen Jahren (ich glaube die letzten sind ab 1.1.2010 dran). Ab dann hat ein neuer Mieter oder Eigentümer das Recht, sich diesen zeigen zu lassen.

Wenn die Kommune bestimmte Massnahmen vorgibt (was rein rechtlicht problematisch wäre, Grundgesetzt u.ä.), dann gibt es natürlich das Recht auf Zustimmung durch den/die anderen Eigentümer.

Wenn eine WEG mit mehr Eigentümern eine Modernisierung plant, dann kann sie dies mit Mehrheit beschließen (auch inkl. einer zu zahlenden Sonderumlage).

Die einzige Chance, die ich für eine WEG mit 2 Eigentümern sehe: Antrag zur Versammlung stellen, dann gibt es einen Beschluss und wenn der nicht passt, dagegen klagen (also auch wenn eine Sache per Beschluss abgelehnt wird).
Mietrecht, Nachbarschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht - dies wird öfter in den falschen Foren gepostet, aber im Normalfall sind die "Profis" in allen 3 Foren unterwegs;)

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