Wann gibt Google die IP des Gmailabsenders bekannt

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
alenstan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Wann gibt Google die IP des Gmailabsenders bekannt

Hallo,
ich hab ein riesen Problem und zwar hab ich meinen Arbeitgeber ein Anonyme Gmail geschickt(nur für diesen Zweck genuzt und paar Tage später gelöscht).
Es waren keine Bedrohungen nur hinweise was in der Firma falsch läuft,das viel schlecht geredet wird (Tratsch Geschichten) und paar Beleidigungen die man so gegen ihn hört. Er will jetzt mit dieser Email vor Gericht wegen Verleumdnung/Beleidigung gehen und möchte heruasfinden wer das geschrieben hat. Ich wollte nur was positives bewirken aber jetzt hab ich Angst das ich als der Schuldige dargestellt werde. Glaube wenn das passiert werd ich Kündigen müssen da mir niemand mehr glauben tut.

Meine Frage ist:
Gibt Google die Daten (IP Adresse) immer wenn ein Gericht das verlangt? Oder ab welcher Straftat gibt Google die Daten?
Falls das Gericht das verlangt dann prüft doch nochmal jemand in den USA ob das rechtens ist (US-Recht),oder?
Wie lange werden die Daten für solche Fälle gespeichert?

Ich hoffe es ist wirklich so das Google die Privatsphäre des Users schützt.
Bitte helft mir witer denn ich kann seit Tagen nicht essen und schlafen.

LG

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
ich hab ein riesen Problem und zwar hab ich meinen Arbeitgeber ein Anonyme Gmail geschickt(nur für diesen Zweck genuzt und paar Tage später gelöscht).


Wann wurde sich das letzte Mal auf Gmail eingeloggt?


Meine Frage ist:
quote:
Gibt Google die Daten (IP Adresse) immer wenn ein Gericht das verlangt?

Google ist da zum Glück sehr restriktiv. Die Daten gibt es nur raus, wenn ein hiesiges Gericht das verfügt.
Die Verfügung geht dann auch die Schwarze Liste von Google ein, d.h. Google gibt jährlich preis, wer die größten Schurckenstaaten sind und Google "zwingen" Daten rauszugeben.

quote:
Oder ab welcher Straftat gibt Google die Daten?

Eigentlich nur wenn ein Gericht das aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Angelegenheit verfügt.
In diesem Fall wäre das eine strafrechtliche Angelegenheit, hier müsste ein Staatsanwalt aktiv werden.
Und wenn die E-Mail keine Verleumdung darstellt, wird der Staatsanwalt hier auch nichts machen.

quote:
Falls das Gericht das verlangt dann prüft doch nochmal jemand in den USA ob das rechtens ist (US-Recht),oder?

Nein!
quote:
Wie lange werden die Daten für solche Fälle gespeichert?

Die Frage ist nicht, wie lange Google die Daten speichert. Die Frage ist, wie lange der Internetprovider die IP-Adressen speichert. Wenn der Betroffene eine Flatrate hat, kann es sein, dass die anschlussbezogene Zuordnung schon nach wenigen Tagen gelöscht wird.
quote:

Ich hoffe es ist wirklich so das Google die Privatsphäre des Users schützt.

In diesem Fall muss man Google zu Gute halten, dass es dem deutschen Staat die Stirn bietet.


quote:
Bitte helft mir witer denn ich kann seit Tagen nicht essen und schlafen


Naja, aber der Arbeitgeber muss doch erst einmal zwei Dinge erreichen.
1) IP-Adresse rausfinden, wo der Gmail E-Mail Besitzer sich das letzte Mal eingeloggt hat.
2) Dann muss mit der IP-Adresse der Anschlussinhaber ermittelt werden.

Beide Dinge erfordern viel Zeit. Wir reden hier nicht von Terrorismus.

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#2
 Von 
alenstan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Also das letzte mal hab ich mich vor 2Tagen eingeloggt weil ich alles gelöscht habe und mein Account gelöscht habe. Wie gesagt die neue Email wurde vor ca.10Tagen erstellt,ein paar mal eingeloggt, Mail geschrieben und danch Account gelöscht.

Ich habe irgendwo gelesen das Google nicht immer Daten trotz Gerichtsurteil freigibt und es gelten immer US Gesetzte da der Sitz in USA ist.
Hier steht etwas dazu:
http://www.google.com/transparencyreport/userdatarequests/?p=2012-06

Aber das ein Gericht wegen Tratsch und ein paar Beleidigungen (z.B.Körperfülle oder Kompetenz) die Einstweilige Verfügung verlangt?!

Ich habe mein Provider angerufen und die wissen nicht wie lange die IP gespeichert wird und ob sich die IP zuordnung nach einer Zeit löscht, schade dachte die geben mir mehr Auskunft.

LG


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Und wenn die E-Mail keine Verleumdung darstellt, wird der Staatsanwalt hier auch nichts machen.


Wenn der Schreiber der Email ein möglicher Zeuge für in der Email mitgeteilte (nicht "begangene") Straftaten ist, möglicherweise schon.

quote:
wegen Tratsch und ein paar Beleidigungen (z.B.Körperfülle oder Kompetenz)


Na, das las sich im Eingangsposting aber noch ganz anders. Solange du mit der Wahrheit nur stückweise herausrückst, kann man dir auch nicht sinnvoll helfen.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alenstan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie schon geschrieben, Tratschgeschichten von Kollegen wie angebliche Affären, wer wie arbeitet, schlechtes benehmen und dann noch relativ kleine Beleidigungen (keine Schimpfwörter) die von besonders einem Kollegen gegen den Arbeitgeber gelegentlich hört (äußerliches Aussehen, Körperfülle, Kompetenz, wie er zur seiner Position gekommen ist).
Wie schon geschrieben der Email-verfasser wollte den Arbeitgeber nicht direkt beleidigen oder diese Geschichten verbreiten, es sollte nur etwas intern geschehen damit das gerede aufhört. Die Anonyme Mail wurde nur an den Arbeitgeber bzw Sekretärin geschickt kein Rundschreiben. Es wurde nicht bedroht, keine Schimpfwörter und keine kriminelle Handlugen geschrieben.

Würde sich ein Staatsanwalt/Gericht damit beschäftigen
wenn das nur eine interne Firmenangelegenheit ist die mann intern selber regeln kann und keine Gefahr besteht?


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-- Editiert alenstan am 14.01.2013 11:13

-- Editiert alenstan am 14.01.2013 11:15

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Wie schon geschrieben der Email-verfasser wollte den Arbeitgeber nicht direkt beleidigen oder diese Geschichten verbreiten


Er hat sie aber verbreitet - an den AG. Und beleidigt hat er nicht den AG, sondern die Kollegen.

quote:
Tratschgeschichten von Kollegen wie angebliche Affären


In wiefern sollte sowas denn zu einer Verbesserung in der Firma führen, wenn man dem Chef solchen Tratsch weitertratscht? :-o

quote:
wenn das nur eine interne Firmenangelegenheit ist die mann intern selber regeln kann


Das Strafrecht wurde gerade dafür geschaffen. Unbeweisbarer Tratsch kann eine üble Nachrede oder Verleumdung darstellen.

Und wie bitteschön soll der AG das "intern selber regeln", wenn er gar nicht weiß, wer da so beleidigenden und verleumdenden Tratsch losgetreten hat? Du solltest mal mit dem Wunschdenken und Schönreden aufhören und die Realität zur Kenntnis nehmen.

Aber wenn du hier nur lesen willst, was dich in deiner Ansicht bestätigt, dann sag das gleich, dann kann man sich das Antworten sparen.

quote:
Würde sich ein Staatsanwalt/Gericht damit beschäftigen


Klar. Der AG dürfte auch ein Interesse daran haben, daß Dritte nicht anonym das Betriebsklima zu stören versuchen, indem sie beim Chef wilde Gerüchte streuen.

quote:
und keine Gefahr besteht?


"Gefahr" besteht bei Beleidigungen ja sowieso nie, aber das war noch nie ein Hinderungsgrund an einer Verfolgung.

Allenfalls könnte dem StA der Verfolgungsaufwand für den Nutzen zu gering sein. Er kann ja auch nur den Anschlußinhaber ermitteln und muß dann hoffen, daß dieser ein eindeutiges Motiv hatte. Wenn er Pech hat, wohnen zwei Kollegen in einer WG und jeder hätte es gewesen sein können. ;)

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich habe mein Provider angerufen und die wissen nicht wie lange die IP gespeichert wird und ob sich die IP zuordnung nach einer Zeit löscht, schade dachte die geben mir mehr Auskunft.

Die Speicherdauer ist nach Providern sehr unterschiedlich. Wenn du über einen normalen DSL-Anschluss ohne statische IP verfügst, dürften deine Daten max. 7 Tage gespeichert bleiben. Das BVerfG hatte die Vorratsdatenspeicherung verboten und die Löschung der entspr. Daten angeordnet. Die Telekom speichert die IP für 7 Tage, angeblich zu technischen Zwecken (Lach, ich denke eher sie tun das, weil sie ja eigentlich immer noch ein Staatsunternehmen sind, auch wenn sie sich bunt angemalt haben), andere Provider zum Teil deutlich kürzer oder gar nicht. Wenn dein Chef also nicht schleunigst nach Eingang der Mail ein Gericht angerufen und den Provider zur Herausgabe der Daten verpflichtet hat, so kannst du in Ruhe nächtigen und brauchst dir keine grauen Haare wachsen zu lassen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#7
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Die Telekom speichert die IP für 7 Tage, angeblich zu technischen Zwecken


Es macht schon Sinn, solche Daten zu Troubleshooting-Zwecken einige Tage vorzuhalten. Man stelle sich vor, es kommt zu einem technischen Fehler und Daten werden an die falsche IP ausgeliefert - das sollte man dann schon noch nachvollziehen können, wenn der Online-Banking-Traffic von Herrn A's Bank zu ihm versehentlich an die IP von Herrn B ging.

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#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich halte diese Speicherung dennoch nicht für zwingend notwendig, es geht dabei auch weniger um Fehlleitungen, sondern um Spam, Bots und Schadsoftware, so jedenfalls von den meisten Internetprovidern verlautbart. Vodafone als großer und m. W. Versanet als regionaler Anbieter speichern überhaupt keine IP-Adressen.
Interesse an den IP-Adressen besteht sowohl von Seiten der Strafverfolgungsbehörden als auch durch die Inhaber von Urheberrechten und Abmahnkanzleien. Die meisten Anfragen kommen tatsächlich aus dem Bereich Urheberrechtsverletzung. Ob nun das Urteil des BVerfG durch die Anwendung des Telekommunikationsgesetzes unterlaufen wird, muss jeder für sich selbst beurteilen für mich ist es jedoch auffällig, das die Telekom als quasi staatseigener Betrieb die IP-Adressen am längsten vorhält.
Gruß
Andreas

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#9
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
für mich ist es jedoch auffällig, das die Telekom als quasi staatseigener Betrieb die IP-Adressen am längsten vorhält


Kann man natürlich "verschwörungstheoretisch" interpretieren - oder auch einfach so, daß mit wachsender Nutzerzahl auch die Komplexität der Systeme wächst und daher mögliche Probleme nicht mehr nach einem oder zwei, sondern erst nach fünf oder sechs Tagen bemerkt werden oder nachvollzogen werden müssen.

Mal dumm gesagt, wenn es zu massiven Ausfällen kommt, möchte der Chef sicherlich wissen, wen das alles betroffen hat und kein "wisse mer net, tja, Pech" hören. ;)

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
mir geht es nicht um Verschwörungstheorien, dann würde ich nämlich den Verdacht hegen, die Löschung der Daten würde überhaupt nicht satt finden. Im übrigen ist die Speicherung der IP-Adressen kaum hilfreich bei irgendwelchen Problemen hinsichtlich Datenübermittlung von A an B. Die Speicherung solcher Verkehrsdaten ist nämlich unzulässig. Hier wird nur gespeichert welche IP zu welcher Person bzw. welchem DSL-Anschluss gehört. Wer Interesse an solchen Daten hat, habe ich oben aufgeführt. Wenn ich in meiner Firma nachvollziehen möchte, welche IP ich habe oder am 02.01. hatte und wohin etwas gesendet wurde, dann sehe ich im Log meines Servers nach, da brauche ich keinen Provider zu.
Gruß
Andreas

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#11
 Von 
alenstan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber wie siehts denn nun mit Gmail aus?

Da die Mail ohne IP gesendet wurde muß die IP erst ermittelt werden bevor mann den Provider anfragt und zwar von Google. Wann gibt Google die Daten frei?
Immer wenn ein Gericht verlangt denke ich nicht, da Google nicht immer zustimmt also wird jedesmal geprüft,oder?
http://www.google.com/transparencyreport/userdatarequests/?p=2012-06
Kann es sein das solche Fälle wie bei mir Google gar nichts macht sprich ablehnt?



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#12
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
normalerweise läuft der Weg der IP-Ermittlung, bzw. die Verknüpfung mit einem Anschluss wie folgt (z.B. bei Urheberrechtsverletzung). Anzeige wegen Straftat bei der Staatsanwaltschaft, diese ermittelt über den Provider den zur IP gehörigen Anschlussinhaber, oder Erwirkung einer EV beim zuständigen Gericht zur Herausgabe der entsprechenden Daten. In deinem Fall ist noch Google dazwischen, das bedeutet eine entsprechende Verzögerung. Hast du einen ganz normalen DSL-Anschluss mit dynamischer IP ist für den Ermittler Eile geboten, weil die entsprechenden Daten nur 7 Tage gespeichert bleiben.
Ob Google sich bei einer EV oder Staatsanwaltschaftlichen Ermittlung weigert die IP herauszugeben bezweifele ich. Der Provider gibt die Daten auf jeden Fall heraus.
Gruß
Andreas

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#13
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@alenstan

Wann genau ( Datum ) hast du die eMail geschickt ?
Die gespeicherte Daten von deinem Provider dürften inzwischen gelöscht sein .Sollte dein Arbeitgeber tatsächlich Anzeige erstattet haben , schafft die StA . nicht mehr , dich über deine IP Adresse ausfindig zu machen , ich glaube , du machst dir Sorgen umsonst .



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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mamtara0
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe das gleiche getan, Email verfasst und auf den Chef von meines Chefs geschickt. Es sind keine Beschimpfungen drin, aber Verleugnung, falls mich andere Mitarbeiter, die unzufrieden sind in Stich lassen. Der Unterschied ist, unsere neue Chefin ist wirklich nicht in Ordnung. Alle haben sich beschwert und ich wollte, dass was passiert, bin sicherlich Feige es so zu machen, das weiss ich. Das Blöde ist, ich habe mit ihr keine Auseinandersetzung gehabt, wollte nur Anderen helfen, total dumm. Meine Frage ist, da dein Beitrag schon über 4 Jahre her ist, wie ist es mit dem Chef weitgekommen?Hat er die IP Adresse erfahren? Habe es auch von gmail verschickt! Danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Es heißt Verleumdung, nicht Verleugnung oder wen haben Sie verleugnet?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Selbst wenn Google die IP rausgeben würde, dann gibt es noch andere Schwachstellen in Email-Systemen, die mit etwas Forensik-Erfahrung oft sogar Klarnamen oder besseren Personenbezug liefern ohne die IP zu wissen. Solche Kindereien sollte man einfach sein lassen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

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