Wann ist eine Wohnung überbelegt?

27. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Charlotte0503
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 69x hilfreich)
Wann ist eine Wohnung überbelegt?

Liebe Forumleser !
Wir haben eine 37 m2 große (kleine) 1 Zimmerwohnung. Vermietet an einen alleinstehenden jungen Mann. Nun rief mich eine Nachbarin im Haus an und teilte mir mit, dass seit ca. 2 Wochen in der Wohnung eine junge Frau mit 3 Kindern wohnen würde ! Die Kinder seien ca. 8 Jahre, 3 Jahre und 1 Jahr alt. Da wir schon seit Mietbeginn mit dem jungen Mann Schwierigkeiten wegen pünktlicher Mietzahlung haben, nehme ich an, dass auf diese Weise vielleicht die Monatsmiete (250 €) geteilt werden soll. Ich habe den Mieter sofort aufgesucht und ihm mitgeteilt, dass es auf gar keinen Fall ginge, dass in der 1 Zimmerwohnung 5 Personen wohnen können. Er antwortete, dass es sich um seine Freundin handele, die von Ihrem Ex-Freund aus der Wohnung geworfen worden sei und nun mit ihren drei Kindern bei ihm erst mal vorläufig wohne !
Wann kann ich dem Mann wegen unerlaubter Untermiete kündigen? Als er im Sommer mit 3 Monatsmieten im Rückstand war, habe ich ihm zuerst fristlos, später dann mit Fistsetzung 3 Monate gekündigt! Er nahm sich allerdings einen Rechtsanwalt und als sein Vater die Mietschulden beglichen hatte, teilte mir der Anwalt mit, dass ich nun kein Recht zur Kündigung mehr hätte! Was kann ich tun? Kann mir jemand raten ? Danke! Charlotte0503

-----------------
"Rechthaben=Rechtbekommen?"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Charlotte

teilte mir der Anwalt mit

Der Anwalt des Mieters ?
Seit wann hört man auf Mieteranwälte ?

Da wir schon seit Mietbeginn mit dem jungen Mann Schwierigkeiten wegen pünktlicher Mietzahlung haben

Das wäre der richtige Ansatzpunkt gewesen und ist es vielleicht noch.

Wenn immer noch unpünktlich gezahlt wird, entsprechend abmahnen und bei Fruchtlosigkeit fristlos kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)
4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Und vielleicht das Jugendamt bitten, der jungen Frau zu helfen, dass sie eine Wohnung findet (im Interesse der 3 Kinder).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Die Frau mit 3 Kindern hätte zum Frauenhaus
gehen können, anstatt zum Freund.
Wo sie jetzt schon Wohnung hat, also nicht mehr in akutem Not ist, könnte das Wohnungssuchen
in die Länge ziehen.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Bei 37 m² ist das eine Überbelegung.
Es ist doch wohl, besonders für die Kinder, eine Unzumutbarkeit. Die Frau soll mit ihren Kindern sofort ins Frauenhaus, von dort aus, wird man nach einer passenden Wohnung suchen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde auch das jugendamt informieren.
Wenn die helfen, eine Wohnung zu finden geht das sicherlich schneller als enn die selber suchen, vor allem wird sich so schnell kein Vermieter finden, der sich über diese Verhältnisse freut.

Dabei meine ich nicht die 3 kinder, sondern Lebensgemeinschaft, Kinder nicht von ihm, das kling förmlich nach badligem Wiederauszug.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

das kann man aber so nicht sehen Michael.

Wenn der Mieter Hartz IV Empfänger ist, kommen dann noch andere Probleme auf ihn zu.

Aber überleg mal, wenn du auf 37 m² mit 5 Personen wohnen mußt.........Irgendwann dreht einer durch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Es gibt ein Urteil, dass in einer 60 qm Wohnung bis zu 5 Personen sein dürfen, ohne dass von einer Überbelegung ausgegangen werden kann, als Kündigungsgrund. Für mich zwar undenkbar, aber so sehens die Richter.

Dennoch scheint das in Deinem Fall überschritten.

Es ist aber sicherer, wenn Du aufgrund von Zahlungsrückständen kündigst. Wer weiss, wie das Urteil ausfallen würde.

-----------------
"Chylla"

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Charlotte0503
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 69x hilfreich)

Ich habe heute das Jugendamt angerufen. Sie wollen sich darum kümmern!
Leider geht bei meinem Mieter niemand ans Telefon. Die Nachbarn haben mir allerdings bestätigt, dass die Mutter mit ihren drei Kindern immer noch in der Wohnung mit wohnt, obwohl mir mein Mieter gesagt hat, dass sie spätestens am 29./30.12.2007 wieder ausziehen. Ich werde jetzt eine Abmahnung schicken!

-----------------
"Rechthaben=Rechtbekommen?"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Die Zuzug Scharen verbrauchen sogar 4 fache
Nebenkosten wie Wasser, Müll, Reinigung, Allg.Strom....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

...die der Mieter bezahlen muss und das hoffentlich auch kann.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen