Liebe Forumleser !
Wir haben eine 37 m2 große (kleine) 1 Zimmerwohnung. Vermietet an einen alleinstehenden jungen Mann. Nun rief mich eine Nachbarin im Haus an und teilte mir mit, dass seit ca. 2 Wochen in der Wohnung eine junge Frau mit 3 Kindern wohnen würde ! Die Kinder seien ca. 8 Jahre, 3 Jahre und 1 Jahr alt. Da wir schon seit Mietbeginn mit dem jungen Mann Schwierigkeiten wegen pünktlicher Mietzahlung haben, nehme ich an, dass auf diese Weise vielleicht die Monatsmiete (250 €) geteilt werden soll. Ich habe den Mieter sofort aufgesucht und ihm mitgeteilt, dass es auf gar keinen Fall ginge, dass in der 1 Zimmerwohnung 5 Personen wohnen können. Er antwortete, dass es sich um seine Freundin handele, die von Ihrem Ex-Freund aus der Wohnung geworfen worden sei und nun mit ihren drei Kindern bei ihm erst mal vorläufig wohne !
Wann kann ich dem Mann wegen unerlaubter Untermiete kündigen? Als er im Sommer mit 3 Monatsmieten im Rückstand war, habe ich ihm zuerst fristlos, später dann mit Fistsetzung 3 Monate gekündigt! Er nahm sich allerdings einen Rechtsanwalt und als sein Vater die Mietschulden beglichen hatte, teilte mir der Anwalt mit, dass ich nun kein Recht zur Kündigung mehr hätte! Was kann ich tun? Kann mir jemand raten ? Danke! Charlotte0503
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"Rechthaben=Rechtbekommen?"
Wann ist eine Wohnung überbelegt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Liebe Charlotte
teilte mir der Anwalt mit
Der Anwalt des Mieters ?
Seit wann hört man auf Mieteranwälte ?
Da wir schon seit Mietbeginn mit dem jungen Mann Schwierigkeiten wegen pünktlicher Mietzahlung haben
Das
wäre der richtige Ansatzpunkt gewesen und ist es vielleicht noch.
Wenn immer noch unpünktlich gezahlt wird, entsprechend abmahnen und bei Fruchtlosigkeit fristlos kündigen.
Vielleicht hilft das weiter? Es ist aber möglich, daß es zwischenzeitlich neuere Urteile gibt.
http://www.123recht.net/BGH-Vermieter-muss-Einzug-von-Lebensgefaumlhrten-zustimmen__a7058.html
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und vielleicht das Jugendamt bitten, der jungen Frau zu helfen, dass sie eine Wohnung findet (im Interesse der 3 Kinder).
Die Frau mit 3 Kindern hätte zum Frauenhaus
gehen können, anstatt zum Freund.
Wo sie jetzt schon Wohnung hat, also nicht mehr in akutem Not ist, könnte das Wohnungssuchen
in die Länge ziehen.
Bei 37 m² ist das eine Überbelegung.
Es ist doch wohl, besonders für die Kinder, eine Unzumutbarkeit. Die Frau soll mit ihren Kindern sofort ins Frauenhaus, von dort aus, wird man nach einer passenden Wohnung suchen.
Ich würde auch das jugendamt informieren.
Wenn die helfen, eine Wohnung zu finden geht das sicherlich schneller als enn die selber suchen, vor allem wird sich so schnell kein Vermieter finden, der sich über diese Verhältnisse freut.
Dabei meine ich nicht die 3 kinder, sondern Lebensgemeinschaft, Kinder nicht von ihm, das kling förmlich nach badligem Wiederauszug.
Gruß
Michael
das kann man aber so nicht sehen Michael.
Wenn der Mieter Hartz IV Empfänger ist, kommen dann noch andere Probleme auf ihn zu.
Aber überleg mal, wenn du auf 37 m² mit 5 Personen wohnen mußt.........Irgendwann dreht einer durch.
Es gibt ein Urteil, dass in einer 60 qm Wohnung bis zu 5 Personen sein dürfen, ohne dass von einer Überbelegung ausgegangen werden kann, als Kündigungsgrund. Für mich zwar undenkbar, aber so sehens die Richter.
Dennoch scheint das in Deinem Fall überschritten.
Es ist aber sicherer, wenn Du aufgrund von Zahlungsrückständen kündigst. Wer weiss, wie das Urteil ausfallen würde.
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"Chylla"
--- editiert vom Admin
Ich habe heute das Jugendamt angerufen. Sie wollen sich darum kümmern!
Leider geht bei meinem Mieter niemand ans Telefon. Die Nachbarn haben mir allerdings bestätigt, dass die Mutter mit ihren drei Kindern immer noch in der Wohnung mit wohnt, obwohl mir mein Mieter gesagt hat, dass sie spätestens am 29./30.12.2007 wieder ausziehen. Ich werde jetzt eine Abmahnung schicken!
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"Rechthaben=Rechtbekommen?"
Die Zuzug Scharen verbrauchen sogar 4 fache
Nebenkosten wie Wasser, Müll, Reinigung, Allg.Strom....
...die der Mieter bezahlen muss und das hoffentlich auch kann.
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