Die Abschiebung
Mehr zum Thema: Ausländerrecht, Ausweisung, Ausländer, Ausländerrecht, Abschiebung Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Ein Ausländer kann abgeschoben werden, wenn er zur Ausreise verpflichtet, die freiwillige Erfüllung dieser Pflicht aber nicht gesichert, oder wenn aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise notwendig ist.
Die Abschiebung soll dem Betroffenen schriftlich unter Bestimmung einer Ausreisefrist angedroht werden.
Droht dem betroffenen Ausländer in dem Staat, in den er abgeschoben werden soll, eine Gefahr für sein Leben oder seine Freiheit, so darf die Abschiebung grundsätzlich nicht erfolgen. Diese Voraussetzung liegt in der Regel bei Asylberechtigten und anerkannten Kriegsflüchtlingen vor.
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Abschiebung auch zeitlich ausgesetzt werden. Der Ausländer wird dann, solange Gründe vorliegen, die einer Abschiebung entgegenstehen, in Deutschland geduldet. Erst wenn diese wegfallen, kann er wieder abgeschoben werden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Wann muss ich als Ausländer Deutschland verlassen? Seite 2: Die Ausweisung aus Deutschland - Ihre Voraussetzungen und Folgen Seite 3: Die zwingende Ausweisung Seite 4: Die Regelausweisung Seite 5: Die Ausweisung nach dem Ermessen der Behörde Seite 6: Erhöhter Ausweisungsschutz Seite 7: Die Abschiebung