Ich habe bei ebay einen Computer ersteigt.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2775028370&category=8101&rd=1
Jetzt ist aber das Problem, daß die Tastatur komplett defekt ist. Das hätte aber denn Verkäufer eigentlich auffallen müssen. Jetzt hat er aber in den Ebay-Text reingeschreiben, das bei einen Defekt die Ware zug um zug zurückgeschickt werden muß. Also soll ich ihm erstmal denn Computer wieder zurückschicken und erhalten dan erst mein Geld. Jetzt habe ich natürlich die Sorge, daß er danach einfach behauptet die Tastatur wäre nicht defekt. Jetzt wollt ich fragen, ob das gesetzlich so zugelassen ist, oder ob ich darauf bestehen kann, erstmal das Geld zu erhalten.
Ware defekt, Verkaufer will Zug um zug
3. Januar 2004
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Frage vom 3. Januar 2004 | 16:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware defekt, Verkaufer will Zug um zug
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2004 | 17:27
Von
Status: Lehrling (1706 Beiträge, 154x hilfreich)
Bin kein Rechtsexperte, aber da liegt er m.E. im Recht, weil er ja auch das Recht zur Nachbesserung (Rep.) hat.
Am besten versichert zurückschicken (vorher anfragen ob Unfrei - Kosten muss er bei berechtigtem Umtausch eh tragen).
VK rep. bzw. tauscht def. teil aus und sendet es dann wieder zurück.
Sollte Rep. nicht möglich sein, muss er das Geld zurückzahlen.
Bei dem Bewertungsprofil würde ich das Risiko eingehen - sind immerhin nur positive.
Falls es dennoch nicht klappt, bleibt immer noch der Weg zum Anwalt (Beleg der Rücksendung gut aufbewahren!).
Gruss
MichiM
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