Ware nach dem Widerruf defekt. Wer haftet?

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dane18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware nach dem Widerruf defekt. Wer haftet?

Hallo,

ich habe mal ein kleines Problem.
Ich habe mir über das Internet einen Laptop bestellt der auch am 23.12 unbeschadet bei mir ankam.
Ein Paar Tage später ist mir aufgefallen das beim dunkleren Bildschirm ein Pixelfehler vorhanden war. Ich habe über das Internet das Formular von dem Anbieter ausgefüllt (wegen Reklamation). Am nächsten Tag 28.12 bin ich zu den Store in Düsseldorf gefahren (von dem Internethandel) und habe meine Problem geschildert. Der hat sich das angesehen und fragte mich ob ich den einschicken möchte (Wartezeit etwas länger) oder vom Widerruf gebraucht machen möchte. Da ich den Laptop dringend gebraucht habe habe ich von dem Widerrufrecht gebraucht gemacht und mir in den Store einen neuen gekauft. Der besagte MItarbeiter meinte das ich innerhalb von 10-15 Tage das Geld überwiesen bekomme.
Darauf hin hat der Mitarbeiter den Laptop kontrolliert ob alles in Ordnung ist und auch ob alles Komplett (Verpackung, Anleitungen ect)vorhanden war. Jetzt bekomme ich eine Email von dem Internethandel das der Laptop einen Riss am unteren Rand hat. Entweder schicken die den ein und ich habe die kosten zu tragen oder die schicken in mir defekt zurück. Ich weiß auf jeden fall das der Riss nicht da war da der mind 6 cm lang ist und den kann man auch nicht übersehen. Bei der Rückgabe des Gerätes habe ich einen Schriftstück bekommen von dem Widerruf den ich unterschreiben musste (habe ich auch gemacht sonst hätten die den nicht zurück genommen).
Da steht drinne 1) Angabe des Widerrufs und eine Bemerkung zur Warenannahme

"Die Annahme der Ware erfolgt unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz. Eine technische Prüfung der Ware erfolgt zu einem späteren Teitpunkt. Durch meine Unterschrift akzeptiere ich die Bedingungen der .....(Handel) und bestätige meine Angabe."

War es ein Fehler das zu unterschreiben? aber sonst hätte ich das gar nicht zurück geben können. Wer haftet den jetzt für den Schaden? Ich habe die Ware ja ohne Beschädigung zurück gegeben und ich weiß das die ihn von Düsseldorf in die Zentrale geschickt haben. Es wäre nett wenn mir einer helfen könnte.

Viele Liebe Grüße
Dane

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Die Annahme der Ware erfolgt unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz.


Das dürfte zumindest insofern irrelevant sein als ja offenbar ein Abnahmeprotokoll erstellt wird und daher zumindest offensichtliche Mängel (Kabel fehlt, Gehäuse hat Schaden) auffallen würden. Da sie nicht aufgefallen sind, ist das ein starker Anscheinsbeweis dafür, daß sie bei Rückgabe nicht vorlagen.

quote:
Eine technische Prüfung der Ware erfolgt zu einem späteren Teitpunkt.


Dann wird sich das nur darauf beziehen können, daß versteckte - im Sinne von "nicht von außen sichtbare" - Mängel (Gerät geht nicht an, Festplatte defekt etc.) nicht mit der Übergabe als "nicht vorhanden" protokolliert werden.

Wie gesagt, ein klarer äußerer Mangel hätte auffallen müssen.

(Ich sehe das komplett als Analogie zu Mietwagen, wo ein Rückgabeprotokoll auch starken Anscheinsbeweiswert hat und die Gegenseite folglich beweisen müßte, daß ein später erst behaupteter Mangel bei Rückgabe schon vorhanden war.)

quote:
ist mir aufgefallen das beim dunkleren Bildschirm ein Pixelfehler vorhanden war


Dann hast du mit dem noch möglichen Widerruf übrigens Glück gehabt, denn ein Gewährleistungsfall wäre das nicht gewesen, Stichwort Fehlerklassen. Bei allen mir bekannten Consumer-Produkten werden nur Fehlerklassen mit mindestens 4 Pixelfehlern verkauft.

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