Hallo,
ich habe mir bei ebay ein Handy ersteigert. Die Artikelbeschreibung sah folgendermaßen aus:
S"amsung SGH-D600 fabrikneu 24 Mon. Garantie
SAMSUNG SGH-D600, NEU, ORIGINALVERPACKT Ich versteigere hier ein nagelneues Samsung SGH-D600 Handy. Das Handy stammt aus einer Vertragsverlängerung und hat 24 Monate Herstellergarantie, Rechnung liegt vor. Das Handy wird natürlich ohne Vertrag versteigert. Das Handy hat keinen SIM-Lock und kann mit jeder Karte betrieben werden. Lieferumfang: Handy Akku Ladekabel Stereo-Headset Datenkabel PC-Software TV-Out Handbuch Viel Erfolg beim Bieten!"
Ich habe das Paket nun erhalten und musste erstmal feststellen, dass die Verpackung der Handys bereits geöffnet war und bereits Schutzfolien abgezogen wurden.
Fernerhin fehlt das Ladekabel, wie es in der Auktion angeboten wurde.
Noch gravierender ist aber, dass sich unter dem Handydisplay Schmutzpartikel befinden, und zwar deutlich sichtbar!
Das alles zusammengerechnet ist wohl weder "nagelneu" noch "farbikneu"! - Oder?
Ich zumindest habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich mein Geld wiederhaben möchte und ihm die Ware auch gerne auf meine Kosten versichert zurückschicke.
Habe ich nun ein Recht auf den Widerruf des Kaufvertrags? Immerhin wurden falsche Angaben gemacht!
Ratlose Grüße,
Moritz
Ware unvollständig/verschmutzt
4. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2006 | 15:01
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Ware unvollständig/verschmutzt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Januar 2006 | 09:48
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 11x hilfreich)
Würde sagen ja - Fabrikneu ist das Gerät nicht.
Somit fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft.
Denke das Gerät wurde bereits einmal versendet und vom anderen Kunde nur getestet. Dann für nicht gut genug gehalten und zurück geschickt. Jetzt hast du das Handy....
Gib dem Käufer bescheid das du vom Kaufvertrag zurück tritts (erklär ihm den Sachverhalt - vielleicht hat er auch noch ein anderes Gerät für dich) und er die Portokosten (ab 40 Euro muss er sie zahlen) zurück überweisen soll (mit dem Kaufbetrag am besten)
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten