Ware vergessen zu schicken...Polizeitermin

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
seref89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware vergessen zu schicken...Polizeitermin

Hallo, habe vor etwa 2 Monaten Schuhe bei ebay verkauft, die ich per Aktionscode bei einem Sportanbieter im Internet günstig bekommen konnte. Jedoch war der Schuh in der verkauften Größe nicht mehr vorhanden,sodass ich gewartet habe ob er nochmal wiederkommt. Jeoch habe ich schlicht und weg vergessen den Schuh zu kaufen und zu versenden. Nun bin ich morgen zur Verhörung durch die Polizei eingeladen.

Wie kann ich aus der Sache rauskommen ohne eine Strafe zu bekommen?

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Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ganz schnell das Geld zurücküberweisen - wenn es sich nur um einen Kunden handelt, wird das Verfahren evtl. wegen Geringfügigkeit eingestellt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Mit Sicherheit wird das Verfahren eingestellt.
Meinen Whirlpool den ich gegen Vorkasse gekauft hatte,
wurde auch nicht geliefert. Und das Geld habe ich auch nicht zurück bekommen.
"Wir haben den Contaener zurück nach China gehen
lassen, weil die Whirlpools Schrott waren."
Auch wir haben Vorkasse geleistet und das Geld nicht zurück
bekommen." Jetzt sind wir bankrott.
Ein Betrug konnte nicht nachgewiesen werden, war einfach nur Pech.Das Verfahren wurde eingestellt.

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#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Das Verfahren wird nur dann "mit Sicherheit" eingestellt, wenn die Gegenseite sich entlasten kann. Bei den Whirlspools ist der strafrechtliche Teil vermutlich erledigt, da der VK Unterlagen für eine Bestellung hatte. Das Geld gibt es nur über das Amtgericht zurück.
Der Fall mit den Schuhen ist schon übler, da der VK die Ware nie hatte und er kaum wirklich entlastende Unterlagen vorlegen kann. Dann wird es eher wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn das Geld zurückgezahlt wurde. Kommt auch darauf an was der Käufer an Mails vorweisen konnte. Wurde zig-mal reklamiert und nicht reagiert, dann kann Vorsatz unterstellt werden.

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"*** NIE wieder Paypal ***"

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